„„. * ― = * *―*― * Luxemburgisc 7 49) die im Jahre 1883 u. 1884 eröffn. u. in Luxemburg beleg. Strecken im Düdelinger u. Rüme- linger Thale mit einer Länge von 12,66 km von der Kaiserl. Gen.-Dir. der Eisenb. in Elsass- Lothr. It. Vertrag v. 22./ 24./10. 1882, abgeänd. durch Vertrag v. 14./4. 1903; 5) die am 1./7. 1888 eröffnete und in Luxemburg beleg. Strecke Ulflingen-Preuss. Grenze mit einer Länge von 6,33 km ist an die Königl. Eisenbahn-Dir. Cöln (linksrh.) lt. Vertrag v. 24./2. 1887 verpachtet. Die jährl. Pachtsumme beträgt 4½ % der Anlagekosten, welche M. 1 952 000 nicht übersteigen sollen; die Pacht läuft bis zum 31./12. 1959. Den Betrieb führt die Kaiserl. Gen.-Dir. der Eisenbahnen in Elsass-Lothringen für Rechn. der Pächterin gegen Erstattung der Selbstkosten. Die ausserord. G.-V. v. 30./5. 1901 lehnte die Gen.-Dir. der Reichseisenb. in Elsass-Lothr. ab, welche für die Zeit vom 1./1. 1913 bis zum Ablauf der Konc. am 31./12. 1959 Geltung haben sollte, und beauftragte den V.-R., von neuem mit der Gen.-Dir. der Reichseisenb. in Elsass-Lothr. wegen der Konvention zu unterhandeln. Am 16./7. 1902 wurde zwischen der Kaiserl. Gen.-Dir. der Reichseisenbahnen und dem V.-R. der Ges. eine provisorische Übereinkunft abgeschlossen, welche den Pachtvertrag 1) der im Grossherzogtum Luxemburg belegenen älteren Linien der Wilhelm Luxemburg Eisenbahn- Ges. sowie der Anschlussbahnen im Dudeling um Ulflinger nach der preuss. Grenze und 2) der Eisenbahn von Esch nach Deutsch-Oth und Redingen bis zum Erlöschen der Konc., d dieser Vertrag wurde sodann in der ausserordentl. G. V. v. 20./8. 1902 von den Aktionären der Ges. einstimmig angenommen. Die Gültigkeit des neuen Vertrages war dadurch bedingt, dass bis zum 1./7. 1903 zwischen dem Deutschen ein Staatsvertrag zu stande kam, kraft dessen die Luxemburg. Regierung darin einwilligte, dass der Betrieb der auf ihrem Gebiete belegenen Linien von der Kaiserl. Gen.-Dir. bis zum 31./12. 1959 geführt werde. Dieser Staatsvertrag wurde am 11./11. 1902 abgeschlossen, am 14./4. 1903 in Berlin ratifiziert und im Deutschen Reichs-Gesetzblatt am 20./4. 1903 veröffentlicht. Nach dem neuen Vertrage, welcher ab 1./1. 1903 gültig ist, beträgt die von der Kaiserl. Gen.- Dir. zu zahlende Annuität frs. 3 866 400. Die Rechtsverhältnisse der in Belgien gelegenen Linien der Ges. werden durch den Vertrag nicht berührt; die Kaiserl. Gen.-Dir. gewährleistet. solange der Belg. Staat von dem ihm zustehenden Rückkaufsrecht keinen Gebrauch macht, bis zum Ablauf des Jahres 1912 der Ges. ein belgische Staat über die Übernahme der Bahn Spa-Ulflingen oder die Erneuerung des Ver- trages noch keinen Entschluss gefasst hat, s0 für 1913 einen provisorischen Pachtzins von Frs. 219 600 zahlen. Die Pachtsumme soll definitiv festgestellt werden, nachdem das Resultat der Unterhandlungen vorliegen wird. Infolge des Weltkrieges ist die Pachtzahlung des Belg. Staates für 1914 u. 1915 unterblieben. Ausserdem hat die Gen.-Dir. für die ordnungsmässige Unterhaltung sowie für die Aus- führung aller Ergänzungs- und Erweiterungs-Anlagen zu sorgen; ferner übernehmen die Reichseisenbahnen die Rückzahlung einer Subvention von frs. 8 000 000 an den luxem- e „ 609 0 ―――― = * * 0 * * 3 * ―§ ――――― ― ― ― ―― * ―‚― 0 „.„.. . ― ―‚―§――§=― neue Konvention zwischen der Ges. und der er u. Rumelinger Thal. ausschliessl. der Linie h. bis zum Ablauf des Jahres 1959 verlängert; Reiche und dem Grossherzogtum Luxemburg Pachterträgnis von jährl. frs. 219 600. Da der wird der Staat der Wilhelm Luxemburg Bahn burgischen Staat, welche dieser der wWilhelm-Luxemburg-Ges. zum Bau ihrer Bahn vor- 3 gestreckt hat. Die Rückzahlung wird, beginnend mit dem 1./7. 1903, in 16, jedesmal am 1./7. zu entrichtenden Jahresraten von je M. 40 Vom 1./1. 1919 ab wird deutscherseits der Luxemburg. Reg. an Stelle einer Beteiligung an Gden Erträgnissen der auf luxemburg. Gebiete belegenen Eisenbahnstrecken alljährlich bis zum Ablaufe des Jahres 1959 ein Betrag von M. 200 Luxemburg. Netz Esch-Redange u. Belgische * Dudelange-Rume- Linien lange 1903–1916 frs. 3 866 400 frs. 219 600 1917 „ 3 866 400 „ 219 600 1918–1956 „ 3 866 400 „ 219 600 1957 „ 3 866 400 „ 30 000 1958–1959 „ 3 866 400 ferner frs. 39 700 privil. Aktien à frs. 100, w jedem Ab it ― per 1./5. 1910 mit frs. 498.51; u. folg. sowie die zur Rück e et. 19191920. I. fällig und zahlbar sein soll. Während der Dauer des Vertrages kann die Wilhelm-Luxemburg-Ges. ohne ausdrückliche Genehmigung der Kaiserl. Gen.-Dir. keine neuen Eisenbahnkoncessionen im Grossbherzogtum Luxemburg erwerben. Beim Ablaufe des Vertrages am 31./12. 1959 gehen 3 die angepachteten Linien in den Besitz des Grossherzogtums über. – Die Einnahmen, welche der Ges. durch die Pachtverträge gewährleistet werden, sind folg.: 0 Kapital: frs. 25 000 000 in Aktien à frs. 500, davon sind getilgt bis Ende 1910: frs 2 743 500 gezahlt werden, davon sind getilgt bis Ende 1915: frs. 8200. Obligationen: 3 % Oblig. Serie I–IX im Gesamtbetrage von frs. 76 275 000, davon in Deutschland nur die Serie IX gehandelt, Frs. 22 300 000 in Stücken à frs. 500. 1./5., 1./11. Tilg.: Durch Verlos. im Aug. per 2./11., seit 1905 im März per 1./5. nach ein re von 1888 ab innerh. 72 Jahren. Zahlstellen: Berlin: Nationalbank für Deutschlan unkf. a. M.: J. Dreyfus & Co. Die Zahlung der Coup. sollte nach dem Prospekt frei vo zuge an Steuern u. Abgaben erfolgen, geschieht aber seit 1892 unter Abzug von 30 teuern. Die verlosten Oblig., welche anfangs zu pari eingelöst wurden, werden seit 1892 ter Abzug bezahlt (per 1./5. 1907 mit frs. 499.10; per 1./5. 1908 mit frs. 499.16; per 1./ volk* 146, 1913 mit f. ea1 pir 0 000 bis zum Ablaufe des Jahres 1918 erfolgen. 000 gewährt werden, der am 31./12. jeden Jahres abzgl. Zahlungen Linie von Trois- an die Garanten Gesamte Vierges bis zur *= 5 der Linie Esch- Annuität preuss. Grenze Redange frs. 104 312 frs. 43 454 frs. 4 146 858 „ 104 312 „ 10 863 „ 4 179 449 „ 104 312 „ — „ 4 190 319 104 312 — „ 4 000 712 104 312 3 970 712 elche 10 % Zs. tragen und mit frs. 150 zurü per 1./5. 1911 mit frs. 498.42; per 1–̃. 1/5. 1914 mit frs. 496.22) eingelöst. C Per 1./5. 1915 u. folg. verlosten Oblig. w.