Yaa,, ― ――― ―― ―― Ö ――― ―― 614 Ausländische Eisenbahnen. Div. 926, Kredit. 1 478 618, Rückstellung für Steuern 100 000, Pensionskasse 50 000, Unter- stütz.-F. für ältere Beamte 15 000, Gewinn 157 500. Sa. Kr. 9 228 201. Gewinn u. Verlust: Betriebseinnahmen 5 954 057, Annoncen 31 681, versch. Einnahmen 48 147, zus. 6 033 885, davon ab Betriebsausgaben 4 101 675, Abgabe an die Stadt Christiania 457 186, Steuern 141 149, Beitrag zur Pens.-Kasse 49 371, Überweisung an Amort.-F. 119 245, do. an Erneuer.-F. 100 488, Zs. 111 275, für versch. Unterhaltungsarbeiten 200 000, Rück- stellung für Neuanlagen u. Verbesserungen 430 998, Extra-Beitrag für Pensionskasse 50 000, Unterstütz.-F. für ältere Beamte 15 000, Rückstellung für Steuern 100 000, bleibt Rein- gewinn Kr. 157 500. Verwendung des Reingewinns von Kr. 157 500, 6.222 % Div. 157 500. nen 1900–1918: 10, 10, 10, 10, 10, 10, 6½, 7, 8, 8, 9, 10, 10, 10, 7, 7, 10, 6¼, 6.7722 %. Direktion: H. M. Helliesen, E. Eckbo, C. Jeppesen, Dir. J. F. S. Barth, Christiania. Repräsentantschaft (Aufsichtsrat): Dir. Heyerdohl, Jörgen Dahll, Rechtsanw. Hans H. Ingstad, Rechtsanwalt A. Rygh, Rittmeister Hassel, Kaufmann Holst, Stadtarzt Dr. Hans Sommerfelt, Christiania. Osterreich-Ungarische Eisenbahnen. Privileg. Aussig-Teplitzer Eisenbahn-Gesellschaft in Teplitz-Schönau. Gegründet: 1856. Konz.: Für die Strecke Aussig-Komotau vom 2./8. 1856 u. 10./5. 1866, für die Bielathalbahn vom 25./6. 1870. Die Konz.-Dauer für die erste Strecke bis 8./10. 1950, für die Bielathalbahn bis 6./6. 1964. Ferner Konz. vom 13./6. 1896 für den Bau u. Betrieb einer Lokalbahn von Settenz nach Lobositz-Leitmeritz-Böhm.-Leipa-Reichenberg mit einer Schlepp- bahn von Lobositz zur Elbe; Dauer dieser Konz. 90 Jahre, d. h. bis 13./6. 1986. Ferner hat die Ges. vom Staate die Lokalbahn Böhm.-Leipa nach Niemes für den Kaufpreis von fl. 1 300 000 gekauft. Bahngebiet: Die Länge der Hauptbahn Aussig-Komotau, Türmitz-Bilin, Dux-Schwaz- Kuttowitz u. Aussig-Aussig-Landungsplätze beträgt 101,087 km, hiervon ist die Linie Aussig- Komotau in der Länge von 64,971 km u. die Strecke Auperschin-Schwaz-Kuttowitz der Biela- thalbahn in der Länge von 9, 775 km doppelgeleisig. Hierzu kommen noch 121 Schleppbahnen des alten Netzes in der Gesamtlänge von 85, 446 km, wovon 75, 804 km Eigentum der Aussig-Tepl. Eisenbahn sind, ferner 15 Schleppbahnen der Lokalbahn Teplitz(Settenz)-Reichenberg in der Gesamtlänge von 3,881 km, wovon 2, 077 km Eigentum der Aussig-TeplitzerEisenbahn sind. Die Baulänge der Lokalbahn Teplitz(Settenz)-Reichenberg einschl. der Verbindungsbahnen Czalositz- Czernosek u. Auscha A.-T.-E.– Auscha G.-P.-W.-A. sowie der Zweigbahnen zur Station Niemes der ehemaligen Lokalbahn B. Leipa-Niemes u. zum Lokalgüterbahnhof in Reichenberg be- trägt 149,079 km. Die Baulänge der sämtl. Bahnstrecken beträgt somit 339,493 km. Einlösungsrecht des Staates: Der Staat ist berechtigt, vom 25. Juni 1900 ab die Linien des alten Netzes unter folgenden Bedingungen anzukaufen: als Basis wird die mittlere Rein- einnahme der fünf besten unter den letzten 7 Jahren genommen, doch darf diese nicht kleiner sein als der für die Verzinsung der Prioritäten, für 5 % des Aktienkapitals und für die Amortisation des Anlagekapitals notwendige Betrag. Von dieser mittleren Rein- einnahme sind M. 22 000 als das ungefähre Drittel der von der Gesellschaft durch die Konversion der 4½ % Obligationen erzielten jährlichen Ersparnis in Abzug zu bringen und der so erhaltene Betrag wird als Rente den Aktionären bis zum Erlöschen der Koncession gezahlt. Infolge der mit dem 1./1. 1910 eingetretenen Tariferhöhung wurde mit dem Eisenbahnministerium vereinbart, dass bei der Bestimmung des Einlösungs- preises für das Hauptbahnunternehmen von den jeweils zugrunde zu legenden jährlichen Reinerträgnissen für das Jahr 1910 u. die folgenden Jahre 8 % jedes dieser – um das für das betreffende Jahr zu Lasten des alten Netzes bestrittene Erfordernis für Tilg. u. Verzinsung der Prior. sowie um die Pauschalzahlung von K 200 000, jedoch nicht um die event. sich ergebende Beteiligung des Staates am Reinerträgnisse gekürzten — Reinerträgnisse in Abzug zu bringen sind. Sofern in den zu diesem Zwecke in Betracht zu ziehenden Jahren aus dem Titel der zufolge Punkt 6 des Protokolls vom 21./10. 1909 u. Punkt 3 des Übereinkommens (Wien am 5./1. 1894, Teplitz am 23./12. 1893) vereinbarten Beteiligung der Staatseisenbahn- verwalt. am gesellschaftl. Reinerträgnisse Zahlungen an die Staatseisenbahnverwalt. zu leisten wiären, soll der vorerwähnte Abzug nur mit demjenigen Betrage statthaben, um welchen er höher ist als die für das betreffende Jahr aus dem bezeichneten Titel zu leistende Zahlung. Auf Ansuchen des Verwaltungsrates der Ges. hat das Eisenbahnministerium im Einvernehmen mit dem Finanzministerium bewilligt, dass die bei den Staatsbahnen mit 1./2. 1918 wirksam gewordenen Personentarifzuschläge von 50 % vom 20./2. 1918 ab auch auf den Linien der Aussig-Teplitzer Eisenbahn erhoben werden dürfen, jedoch nur auf Widerruf u. abhängig von dem Fortbestande der zugestandenen Zuschläge bei den Staatsbahnen u. unter dem Vorbehalte, dass ein Teil der erzielten Mehreinnahmen dei der Berechnung der konzessionsmässigen Rente für die Einlösung des Hauptbahnnetzes iIsgeschieden werden müsse. Das bezügliche Protokoll vom 5./2. 1918 wurde von der .-V. vom 30./4. 1918 „