― ―――― ――= * 7 ―= Österreich-Ungarische Eisenbahnen. 619 Budapester Strassen-Eisenbahn-Gesellschaft in Budapest. Gegründet: 1865 u. 23./10. 1873 ins Handelsregister von Budapest eingetragen. Dauer der Gesellschaft bis 31./12. 1948, insofern die Gen.-Vers. vor Ablauf dieser Frist den Fort- bestand der Ges. nicht verlängern sollte. Zweck: Der Erwerb, Bau u. Betrieb von Eisenbahnen auf dem Gebiet u. der Umgegend der Hauptstadt Budapest, behufs Beförderung von Personen u. Frachten, Ausbau des elektr. Strassen-Eisenbahn-Netzes auf Grund der Konzession vom 19./9. 1895, sowie der Betrieb von solchen Geschäften, die im Interesse der Fruktifizierung des gesellschaftl. Vermögens liegen. Konzession: Durch den Vertrag v. 17./9. 1895, welcher an die Stelle des früheren Ver- trages getreten ist, wurde die Konzession bis 31./12. 1948 verlängert. Nach Ablauf der Konzession, also am 1./1. 1949, tritt das Heimfallsrecht der Hauptstadt ein. Mit diesem Zeitpunkte geht das ganze Eisenbahnnetz mit den zum Eisenbahnbetriebe gehörenden Aus- rüstungen, Hochbauten, Stromerzeugungsanlagen, Wagenmaterial kostenfrei, unentgeltlich in den Besitz der Hauptstadt über. Der Hauptstadt Budapest steht das Recht zu, vom 1./1. 1923 an die Eisenbahn mit allem mobilen u. immobilen Zubehör, wann immer mit vorheriger 2jähr. Kündigung per 1./1. einzulösen. Im Falle der Einlösung ist die Haupt- stadt verpflichtet, die auf Grund des Vertrages emittierten u. noch zu emittierenden noch nicht verlosten Aktien u. Oblig. im Sinne des Amortisationsplanes zu tilgen. Der Haupt- stadt steht das Recht zu, die in Umlauf befindlichen Aktien u. Oblig. auch auf einmal im ganzen zu kündigen. Auch ist die Hauptstadt verpflichtet, vom Tage der Einlösung auf die übrig bleibende Zeit der Konzession die Zs. der Öblig. u. jene Div. der Aktien u. Genuss- scheine zu bezahlen, welche sich aus 7 der Kündig. vorhergegangenen Jahren nach Abzug der 2 schlechtesten Jahre im Durchschnitt ergeben. Hierbei wird bemerkt, dass diese Div. nur aus dem Erträgnis des Eisenbahngeschäftes berechnet wird, und die aus dem freien Vermögen der Ges. stammenden Einkünfte nicht eingerechnet werden. Die durch die Haupt- stadt zu bezahlende Div. kann höchstens 11 % des Nominalwertes einer Aktie u. 6 % als Super-Div. per Genussschein betragen. Sollte die obenerwähnte Durchschnitts-Div. weniger als 5 % des Nominalwertes der Aktie betragen, so ist eine Div. von 5 % seitens der Haupt- stadt gesichert. Es tritt das Recht einer Revision der Fahrpreise seitens der Hauptstadt ein, wenn das ausschliessliche, aus dem Eisenbahngeschäft sich ergebende Reinerträgnis in 5 einander folgenden Jahren 10 % des A.-K. übersteigt. Im Sinne des Vertrages hat die Ges. an die Hauptstadt während der Konzessionsdauer für die Grundbenutzung folgende Abgabe zu leisten von den Brutto-Einnahmen aus der Personen- u. Frachtbeförderung: Bis K 4 000 000 3 %, für je weitere K 1 000 000 4 % bezw. 5, 7, 10, 13 u. 16 %. An Abgaben an die Hauptstadt wurden gezahlt pro 1917: K 3 544 800.19. Die Budapester Strassen-Eisenbahn ist für elektr. Betrieb mit ober- u. unterirdischer Leitung ausgebaut. Die Ges. besitzt 2 eigene Stromerzeugungsanlagen u. eine Unterstation. Die Maximalleistungsfähigkeit beträgt 34 560 PS. Die Entwickelung der Budapester Strassen- Eisenbahn zeigt nachstehende tabellarische Übersicht: 1913 1914 1915 1916 1917 Geleislänge . . . km 172,7 175,3 176,3 176,3 176,3 Zahl der Betriebswagen. 965 963 970 985 985 Geleistete Wagenkilometer . 39 378 179 34 619 581 34 202 053 40 561 909 34 592 761 Zahl der beförderten Personen 30 364 566 128 270 591 141 889 664 172 323 905 194 948 204 Betriebseinnahmen . . K 118 146 727 17 834 869 19 906 331 24 238 810 27 967 501 Betriebsausgaben . . „ 8 892 747 8 688 792 8 433 182 10 450 826 12 973 892 Bruttoüberschuss . . .„ 9 253 980 9 146 067 11 473 149 13 787 984 14 993 600 Die Budapester Strassen-Eisenbahn-Gesellschaft hat die nachstehenden Bahnen in ihrer 3 Konzern einbezogen, welche eine Ergänzung ihres Netzes bilden u. auf deren Geschäft führung sie durch ihren Aktienbesitz einen entscheidenden Einfluss ausübt: 1. Budapeste Lokalbahnen (Gesamt-A.-K. K 73 963 900, davon im Besitz der Ges. K 73 004 100 Aktien u 2899 Genussscheine, Div. 1907–1917: 4, 4, 3½, 3¾, 4, 4½, 4½, 4, 4, 4½, 4 %); 2. Budapest Ujpest Rakospalotaer Strassenbahn (Gesamt-A.-K. K 12 206 200, davon im 1 u. 5706 Genussscheine, Div. 1907–1917: 5, 5, 5½, 6, 6½, 6½, 6½, 5, 4, 5, 4 %)j;3. grundbahn (Gesamt-A.-K. K 7 200 000, davon im Besitz 3 525 600 Div. 1907–1917: 3, 3½, 3/, 3¾, 4½, 5, 5, 4½, 5, 7, 7 %). Kapital: K 56 583 800, davon getilgt Ende 1917: K 7 109 000 in Aktien à K 200. II eigenen Besitz Ende 1917: K 8 124 800 Aktien u. 9316 Genussscheine. Urspr. A.-K. fl. 2 000 0 erhöht durch Beschluss der G.-V. v. 19./10. 1895 auf fl. 10 600 000, durch Beschl. der G v. 18./2. 1898 auf fl. 20 238 900, durch Beschl. der G.-V. v. 25./4. 1911 auf K 48 583 800 durch Beschl. der G.-V. v. 29./4. 1912 auf K 56 583 800. Die G.-V. v. 26./3. 1913 beschlos von den im Portefeuille der Ges. befindlichen Aktien 50 000 Aktien zu begeben, wovo 18 298 Aktien den alten Aktionären zum Kurse von K 570 per Aktie à K 200 im Verhält von 10: 1 zum Bezuge angeboten wurden, während 31 702 Aktien einem Bankkonsortiu f(est über dem den Aktionären angebotenen Kurs verkauft wurden. Ferner wurd- Direktion ermächtigt, die von den Aktionären nicht bezogenen Aktien freihändig zu Kaufen u. das Agio dem R.-F. zuzuführen. Aktientilgung: Das A.-K. ist während der K uer zu amortisieren. Die Tilg. geschieht durch Verlos. im Dez. per 2./1. des folg.