= ** Öösterreich-Ungarische Eisenbahnen. ―― 40 3 an % = * * schloss, aus den im Laufe der Jahre für den Pensionsfonds gesammelten internen Rück- lagen den Pens.-F. mit K 2 000 000 zu dotieren. Diridenden 1900–1917: 14, 14, 14, 13, 13, 13, 13, 13, 13½, 15, 16, 16, 16, 16, 12½, 16, 17, 14 % Direktion: Präs. Wirkl. Geh. Rat Leo Länczy, Wirkl. Geh. Rat Baron Ernst von Däniel, Dr. Ladislaus v. Haläszy, Simon von Krausz, Baron Dr. Marcel von Madarassy-Beck, Peter Munk, Leo Pauer von Budahegy, Gen.-Dir. der Ges. Paul Sändor, Dr. Jakob Schreyer, Wirkl. Geh. Rat Elemér von Simontsis, Wirkl. Geh. Rat Graf Ladislaus von Szäpäry, Adolf Ullmann von Baranyavär, Geschäftsleitung: Gen.-Dir. Paul Sändor, Dir. Arpäd Szél, Dir. Johann Vikar, Dr. Ludwig Laufer, Dir. Armin Sés. Aufsichtsrat: Alexander Fleissig, Max von Gara, Jakob Grünbaum, Paul Hoitsy, Dr. Emil Oppler, Melchior Polyäk, Adolf Wertheimer. Ausschliessend priv. Buschtéhrader Eisenbahn, Prag. Gründung: I. Gen.-Vers. 25./10. 1853. Letzte Statutänd. von 1915. Zweck: Betrieb der auf Grund der Konz. v. 20./11. 1855 u. 11./1. 1867 bereits hergestellten Eisenbahnen, sowie der Bau und Betrieb der durch die Konz. v. 1./7. 1868, 4./8. 1871, 12./11. 1872 u. 30./10. 1873 be- Bahngebiet: Linien desLit. A-Unternehmens: Hauptbahn: Prag (Bubna „Priesen 115,362 kKm Prag (Smichow)-Hostiwitz 19,518 km, Kladno-Kralup 25,092 km, Duby-Altkladno 2.620km, Luzina- Lischan-Rakonitz 9,186 km, insges. 171,778 km, hierzu Lokalbahn Krupa-Kolleschowitz 12.017 km 10 Kohlen-u. 27sonst. Industrialbahnen 29,396 km, zus. Haupt- u. Nebenlinien Lit. A 213,098 km; Teilbetrages von K 1 700 000 hat eine Rückerstattung an die Ges. im Falle der Einlösun nach 1./1. 1918 nicht stattzufinden. Die Legung des zweiten Gleises in den gegenwärti folgende Jahre) gefordert werden. Das Protokoll v. 31./1. 1918 enthält die Bedingung, dass 1 Falle der Einlösung des gesellschaftl. Bahnunternehmens bei der Ermittlung der Einlösungsrent von den Einnahmen aus dem Zivil-Personenverkehr der in Betracht kommenden Jahre eit Abzug zu machen ist, welcher von der Höhe des jeweiligen, auch unter Berücksichtigun der „sonstigen Auslagen“ zu berechnenden Betriebskoeffizienten des Gesamtnetzes abhängi jeweils um 1 % der Mehreinnahme, so dass bei einem Betriebskoeffizient von 87 % ode mehr von einem Abzug ganz abgesehen wird. Diese Bedingung tritt jedoch erst mit den im Kriege befindlichen europäischen Mächten folgenden Kalenderjahres in Kraft. Ster freiheit: Die Strecke Krupa-Kolleschowitz war von der Einkommen- u. Erwerbsteuer jetzt sind alle Strecken steuerpflichtig. Die Ges. erhob Klage gegen di- f Zahlung des Gewinnentganges von K 2 500 000, den sie der I 2r 1916 erwarb Eisenbahn-Gese ich mit dem Aussiger Chem. Verein die bisher unerschloss. Kaestner'schen in orderungsmöglichkeit von 500 1917 wurde alsdann die F = ― 621 * Betrag von K 800 000 nebst 4 % jährl. einfachen Zs. in Abzug gebracht. Bezüglich des eingleisigen Teilstrecken der Linie Prag (Bubna)-Eger wird von der Staatsverwaltungerst im Falle eines nachweisbaren aktuellen Verkehrsbedürfnisses (täglich 44 Züge durch zwei aufeinander ist; dieser Abzug beträgt, wenn sich der Betriebskoeffizient mit höchstens 67 % errechnet, 20 % jenes Betrages, um welchen die Einnahmen aus dem Zivil-Personenverkehr in dem betreffenden Jahre die Einnahmen aus dem Zivil-Personenverkehr des Geschäftsjahres 1917 übersteigen, u. sinkt, wenn der Betriebskoeffizient jeweils um ein volles Prozent stei gt, der Pinführung des Kriegs- ― * 1. Januar des auf den Friedensschluss mit sämtlichen, am 31./1. 1918 mit Oesterreich-Ungarn