........ .. %........Q ―――― ―― ――― Österreich-Ungarische Eisenbahnen. 631 Kurs der Aktien Ende 1890–1918: 96, 93.20, 92.40, 95, 114.50, 147.50, 158.10, 179, 148.60, 165, 169, 163.80, 175, 173, 172, 173, 178, 182, 175, 183.50, 192, 192, 186, 197, 192*, –, 160, –, 160* %. Notiert in Frankf. a. M. Usance: Seit 2./1. 1899 werden beim Handel fl. 100 = M. 170 gerechnet, vorher fl. 100 = M. 200. Die Genussscheine wurden an der Frankfurter Börse 15./6. 1911 zu M. 250 pro Stück eingeführt. – Kurs der Genussscheine Ende 1911–1918: M. 255, 240, 295, 270*, –, 200, –, 200* pro Stück. Notiert in Frankf. a. M. Dividenden: 1890–1918: 6, 6, 6, 6, 6½, 8, 8, 8, 8, 8, 8, 9, 10, 9, 9, 9, 9½, 10, 10, 10, 10, 10, 11, 11, 11, 13, 13, 14, 11 %; Genussscheine 1894–1918: fl. 5, 8, 8, 8, 8, 8, 8, K 20, 24, 20, 20, 20, 22, 24, 24, 24, 24, 24, 28, 28, 28, 36, 36, 40, 28. Coup.-Verj.: 3 J. n. F. Zahlst.: Frankf. a. M.: Gebr. Sulzbach, Bass & Herz; Graz: steierm. Eskomptebank. Verwaltungsrat: Präs.: Dr. Emerich Ritter von Schreiner, Graz; Vize-Präs.: Alfred Weinschenk, Frankfurt a. M.; Verwalt.-Räte: Gustav Behringer, Frankf. a. M.; Johann Graf Plater von dem Broel, Graz; Hans von Reininghaus, Wien; Dr. Ernst Schuster, Graz; Emil Sulzbach, Frankf. a. M. Betriebsleitung: Dir. u. Prok. Ing. Jos. Pojatzi, Verkehrsdir. u. Prok. Ing. Phil. Behringer. Kaschau-Oderberger Eisenbahn, Budapest. Gegründet: 1866. Neue Statuten von 1915. Zweck: Bau und Betrieb einer Eisenbahn von Kaschau bis Oderberg und von Abos über Eperjes und Kis-Szeben in der Richtung nach Tarnow bis an die ungar.-österr. Landesgrenze; Erwerbung und Betrieb von Eisenwerken Kohlengruben und anderen industr. Etabliss. zur Förderung des gesellschaftl. Eisenbahnbaues und Betriebes. Die Ges. führt auch den Betrieb mehrerer Flügelbahnen für Rechnung der Eigentümer. Infolge Verstaatl. der Ungar. Linien der Österr.-Ungar. Staatsbahnen übertrugen die Ungar. Staatsbahnen ab 1./2. 1892 der Ges. den Betrieb der Strecke Csäcza-Zwardon (20,656 km), solange kein neuer Betriebsvertrag abgeschlossen wird, wird das investierte Kapital dieser Strecke (zur Zeit K 5 239 521) in die Bilanz der Ges. getrennt aufgenommen. In 1896 erhielt die Ges. die Konc. für den Bau und Betrieb der von der Station Csorba zum Csorbasce führenden Zahnradbahn, dieselbe wurde im Sommer 1896 eröffnet. Die Legung des zweiten Gleises auf der Österr, Strecke hatte die Verwaltung aus eigener Initiative geplant und dafür die Genehmigung der Osterr. Regierung nachgesucht. Allerdings schlug die Ver- waltung gleichzeitig eine direkte Verbindung ihres Netzes mit dem Preuss. Eisenbahnnetze von Kaschau bis Annaberg mit einer Überbrückung der Nordbahnstrecke vor; diese Ver- bindungslinie sollte jedoch nur für den Wagenladungsverkehr bestimmt sein, um eine raschere Abfertigung des Exports zu ermöglichen. Im Ausgleich zwischen ÖOsterreich u. Ungarn wurde im Jahre 1907 beschlossen, diesen Plan zu beseitigen, u. zur leichteren Abwickelung des Verkehrs der Bau des zweiten Gleises Teschen-Jablunkau gestattet; der Bau des zweiten Gleises wurde in 1915 beendet, u. das zweite Gleis dem Verkehre übergeben. Die Gen.-Vers. vom 31./5. 1913 beschloss den Ausbau des zweiten Gleises auf der Strecke von der ungarischen Landesgrenze nach Oderberg. Die hierzu notwendigen Investitionen wurden teilweise mit den Betriebsüberschüssen der österreichischen Strecke u. der restliche LTeil aus zur geeigneten Zeit in eine konsolidierte Schuld umzuwandelnden, schwebenden Schulden gedeckt. Jetzt ist die Hauptstrecke zwischen Zsolna u. Oderberg mit Ausnahme des Mosty-Tunnels zweigleisig. Konzessionsdauer: 90 Jahre bis 18./3. 1962 resp. 18./8. 1966. Bahngebiet: Am 30./6. 1918 waren in Betrieb a) Hauptbahn: auf ungar. Gebiete 362,777 km, auf ZIgsterr. Gebiete 63,818 km, ferner die Csäcza-Zwardoner Strecke, hiervon auf ungar. Gebiet 20,226 km. auf österr. Gebiet 0,430 km, die Csorbasee-Zahnradbahn 4,771 km; b) Zweigbahnen 92,495 km, hiervon auf ungar. Gebiete 71,759 km, auf österr. Gebiete 20,736km. Die Bahn führt den Betrieb nachbenannter Lokalbahnen: 1) Gölniczthalbahn; 2) Szepesväraljaer L.-B.; 3) Löcse- 3 thaler L.-B.; 4) Poprädthal (Popräd-Késmarker) L.-B.; 5) Késmark-Szepesbelaer L.-B.; 6) Szepes- béla-Podoliner L.-B.; 7) Tätra-Lomniczer L.-B.; 8) Arvathal L.-B.; 9) Zsolna-Rajeczer L.-B.; 10) Eperjes-Bärtfaer L.-B.; 11) Rözsahegy-Korytniczaer L.-B.; 12) Trencséner Komitats Lokalbahn. Rückkaufsrecht: Der Staat ist berechtigt v. 18./3. 1902 resp. für Eperjes-Tarnow v. . 12./5. 1901 ab die Bahn jederzeit einzulösen. Zur Bestimmung des Einlösungspreises werden die jährl. Reinerträgnisse der Unternehm. während der der wirklichen Einlösung voraus- gegangenen 7 Jahre beziffert, hiervon die Reinerträgnisse der 2 ungünstigsten Jahre ab Einlösung der Ges. Dagegen be Vorschüsse samt Zs. das Eigen i 3 vesonderen aus dem eigenen Vermögen der Ges. errichteten Gebäude als: Koksöfen, Giessereie Fabriken von Maschinen u. and. Geräten, Speicher, Docks etc., Zzu deren Erbauung sie von de- * mit dem ausdrückl. Beisatze ermächtigt wurde, dass sie kein Zugehör der Eisenbahn bild Staatsgarantie: Jährlich K 6 821 890.94, fl. Gold 651 033.78, hiervon entfallen erreich K 1 667 793.82, die übrige Summe auf Ungarn. Die von Österreich bis 880 An spruch genommenen Zuschüsse wurden 1880–89 zurückbezahlt. Für das Jahr 1901 w