.. MN ..... 2* 46 ― 636 Ausländische Eisenbahnen. 3 wobei fl. 100 = M. 200, seit 1./1. 1899 auch in Frankf. a. M. in Prozenten, wobei fl. 100 = M. 170. Lieferbar sind auch Stücke ohne weissen Mantel. Dividenden 1890–1917: 7, 6½, 7, 7, 7½, 6½, 6½, 6½, 6¾, 6¾, 6/%, 6¾, 6, 7, 6, 6¾, 7, 6, 6, 6½, 6, 7, 6, 7, 6%, 7½, 7, 6 %; Genussscheine 1890–1899: fl. 4, 3, 4, 4, 5, 3, 3, 3, 3.50, 3.50; 1900–1917: K 7, 7, 7.50, 8, 7.50, 7.50, 8, 7.50, 7.50, 7.50, 7.50, 8, 7.50, 8, 7.50, 10, 10.66 , 7.50. Der am 1./11. 1917 fällige Aktien-Coup. Nr. 102, welcher bei Fälligkeit uneingelöst ge- blieben war, wurde vom 1./7. 1918 ab mit K 13.50 bezahlt. Der Coup. Nr. 51 der Genuss- scheine, welcher am 1./5. 1917 nicht zur Einlösung gelangt war, wurde vom 1./7. 1918 ab mit K 10.66 bezahlt. Verwaltungsrat: Präs. Freih. Ladislaus von Dirsztay. Mitgl.: Hofrat Josef Horoskiewicz- Sigismund Freih. von Springer, Dir. der Österr. Länderbank Maximilian Kraus, kaiserl. Rat Carl Königer. Zentralbureau: Prokurist: Gen.-Sekretär N. Messing; Buchhaltung: Inspektor L. Rosenzweig. Zahlstellen: Berlin: Berliner Handels-Ges., Nationalbank f. Deutschland, Deutsche Bank, Bank für Handel und Industrie; Dresden: Dresdner Bank, Allg. Deutsche Credit-Anstalt; Frankf. a. M.: Gebr. Bethmann, Dresdner Bank, Deutsche Vereinsbank; Hamburg: Nord- deutsche Bank, Deutsche Bank; Stuttgart: Württ. Vereinsbank; Wien: Österr. Länderbank; Prag: Filiale der Österr. Länderbank; Graz: Wechselstube der Steiermärk. Eskomptebank u. Filiale der Österr. Länderbank; Lemberg: Gal. Akt.-Hyp.-Bank; London: Anglo-Austrian Bank u. Filiale der Österr. Länderbank; Paris: Filiale der Österr. Länderbank. Zahl. der Div. halbj. am 1./5. u. 1./11., am 1./11. 2½ %, am 1./5. 2½ % u. event. Super-Div. bisher ohne Abzug in K. Nagykikinda-Arader Lokal-Eisenbahn-Act.-Ges. in Arad. Gegründet: Durch Genehmigungsurkunde des ungar. Handelsministers v. 19./2. 1908. Dauer der Konz. 90 Jahre vom Datum der Konz.-Urkunde gerechnet. Zweck: Der Ausbau u. die Inbetriebhaltung der Eisenbahnlinie, welche aus der von der Station Nagykikinda der ungar. Staatsbahnen abzweigend über die Station Lovrin der Lokaleisenbahn Temesvar-Nagyszentmiklos, sowie die Station Perjamos der ungar. Staatsbahnen bis zur Station Ujarad der ungar. Staatsbahnen u. von hier aus unter gemeinsamer Benutzung der Teilstrecke Ujarad-Arad der ungar. Staatsbahnen bis zur Station Arad als Verkehrsendpunkt führenden Hauptlinie, ferner dem in der Nähe von Perjamos zum Flusse Maros führenden Schleppgeleise desselben, sowie den von der Station Nagykikinda der ungar. Staatseisenbahnen bis Nyerö, bezw. der Station Lovrin der Temesvar-Nagyszentmikloser Lokaleisenbahn bis zur Station Zsombolya der ungar. Staatseisenbahnen führenden Zweiglinien besteht, sowie der Ausbau u. die Inbetriebhaltung etwaiger noch zu erwerbender Eisenbahnen, endlich auch die Erricht. u. Unterhalt. von Fabrik- u. sonst. Unternehm., die mit der Eisenbahnunternehm. aus Geschäftsinteressen in Verbindung stehen. Die Lokaleisenbahn ist für den Dampfbetrieb hergestellt; ihre Länge umfasst insgesamt 128 km. Der Bau der Eisenbahn ist durch Vertrag vom 25./10. 1909 der Eisenbahnbaufirma Heinrich Freund & Söhne zu Budapest übertragen worden, welche sich verpflichtet hatte, die Bahn bis zum 31./12. 1910 betriebsfertig zu vollenden. Die Bahn wurde bereits am 24./11. 1910 dem Verkehr übergeben. Vertrag mit der Direktion der ungar. Staatsbahnen. Der Betrieb der Bahn für bie ganze Konz.-Dauer, die Verwalt. der Angelegenheiten u. des Vermögens der Lokalbahn- Ges. vom Tage der Supercollaudierung (eisenbahnbehördliche Gebrauchsabnahme) der Eisen- bahn ab bis zur Rückzahl. sämtlicher Prior.-Oblig. ist durch Vertrag der Direktion der ungar. Staatseisenbahn übertragen worden. Die Lokalbahn-Ges. hat sich den Inhabern der Prior.-Oblig. gegenüber verpflichtet, das Betriebsführungs- u. Geschäftsverwalt.-Verhältnis mit den ungar. Staatsbahnen ohne Zustimmung der Prior.-Oblig.-Inhaber nicht zu lösen; ferner hat die Lokalbahn-Ges. auf das Recht verzichtet, ohne Zustimmung der Prior.- Oblig. neue Prior.-Anleihen aufzunehmen sowie die auf die Prior.-Oblig. bezügl. Bestimm. ihrer Statuten ohne Genehm. der Prior.-Oblig.-Inhaber zu ändern. Die Ausübung dieser Kontroll- u. Erklärungsrechte der Prior.-Oblig.-Inhaber erfolgt durch ieser verwahrten General ―,,― 8 ―――― ――§―――§‚‚‚‚ ―― ――― ―― ZAr- fallen werden. Kapital: K 3 552 600 St.-Aktien in Aktien à K 200. Ursprünglich betrug das Kapital 12 010 800, hiervon K 3 552 600 St.-Aktien und K 8 458 200 Prior.-Aktien. Der 1