648 Ausländische Eisenbahnen. Linie Wien-Triest fl. 1 259 477 abgezahlt. Nach dem Übereinkommen von 1901 wurden auf die für die Jahre 1900–1904 einschliesslich entfallenden Kaufschillingsraten eine à Konto Kapital zu verrechnende Abschlagszahlung von K 15 224 000 (bestritten aus dem Erlös der 4 % Investitionsanleihe von 1900) geleistet, vorbehaltlich der nach Ablauf dieser Periode stattfindenden Abrechnung auf Grund der nach den tatsächlichen Betriebs- 3 ergebnissen entfallenden Abschlagszahlungen u. unter Berücksichtigung des vereinbarten 4 % igen Zinsfusses. Nach den tatsächlichen Betriebsergebnissen waren aber für diese Periode K 25 294 609 zu leisten. Die Zinsabrechnung für den vorausgezahlten Betrag von K 15 224 000 ergab K 881 420; ferner waren im Juli 1904 weitere K 2 000 000 seitens der Ges. gezahlt worden, so dass noch ein Restbetrag von K 7 189 189 zu berichtigen war. Die für das Jahr 1905 ermittelte Abschlagszahlung betrug K 7 976 357, diejenige für das Jahr 1906 K 8 754 990. Infolge dieser Zahlungen hat sich der Kaufschillingsrest für die Linie Wien-Triest u. für die ehemaligen lombardisch-venetianischen Eisenbahnlinien auf K 16 737 646 reduziert. Die in den Jahren 1908 u. 1909 fällig gewesenen Abschlags- zahlungen hat die Ges. nicht geleistet, so dass am 31./12. 1915 noch K 16 737 646 u. 6 /% Zs. auf K 10 332 310 vom 29./6. 1908 ab, sowie 6 % Zs. des Restbetrages von K 6 405 335 vom 28./6. 1909 ab, zusammen K 23 893 198, ausstehen. Dieser Restbetrag soll nach dem Übereinkommen vom 29./11. 1915 aus dem Erlöse einer neu auf- zunehmenden Anleihe im Betrage von frs. 150 000 000 getilgt werden. Übereinkommen vom 29./11. 1915: Nach langjährigen schwierigen Verhandlungen ist am 29./11. 1915 von den Vertretern der österr-ung. Staatsverwaltung nach vorheriger Einigung mit der ung. Regierung, der Ges. und den Prioritätsgläubigern das Übereinkommen be- treffend die Regelung der finanziellen Verhältnisse der Südbahn-Ges. unterzeichnet worden und am 7¼12. 1915 ist die kuratelbehördliche Genehmigung seitens des Handelsgerichts Wien erfolgt. Die hauptsächlichsten Bestimmungen dieses Übereinkommens sind: Das Aktienkapital wird durch Herabsetzung des Nennwertes der Aktien auf frs 200 oder fl 80 osterr. Währung in Silber oder £ 8 herabgesetzt; jedoch bildet der neue Nennwert kein Präjudiz für die Feststellung der Einlösungsrente. Den Besitzern der 5 % Oblig. der Südbahn wird unter Verzichtleistung des ihnen an der italienischen Annuität zustehenden Pfand- rechts ein Vorzugsrecht im Eisenbahnbuch auf jenen Linien eingeräumt, auf denen diese ÖOblig. bisher im gleichen Range mit den 3 % Prior. eingetragen waren. Die halbjährl. Zs.-Coup. werden mit frs. 12.50, die verlosten Oblig. mit frs. 500 eingelöst. Die Südbahn-Ges. ist berechtigt, mit Genehmigung der Staatsverwaltung eine verstärkte Tilgung und Total- kündig der Oblig vorzunehmen Für den Fall der Totalkündig ist die Ausgabe einer neuen Anleihe vorgesehen, deren Dienst keine grössere Annuität beanspruchen darf, als der Dienst der 5 % Anleihe beansprucht. Die Besitzer der 3 % Obligationen räumen den 5 % Oblig. ein Vorzugsrecht im Eisenbahnbuch auf jenen Linien ein, auf denen sie bisher im gleichen Range mit den 5 % Oblig. eingetragen waren. Der Nominalbetrag jeder 3 % Obligation wird von frs. 500 auf frs. 325 abgestempelt mit frs. 13 = 4 % Zs., und zwar wird je eine 3 % Oblig. in eine Oblig. Kategorie A, die pfandrechtlich durch die italienische Annuität gesichert ist, u. eine Oblig. Kategorie B, die pfandrechtlich auf dem Hauptbahnnetz der Ges. an zweiter Stelle nach den 5 % Oblig. sichergestellt ist, zu je frs. 162.50 umgewandelt. Die Oblig. Kategorie &A werden nach einem neuen Amort.-Plan im Wege der Verlos. in der Zeit von 1915 bis Ende 1968 u. die Oblig. Kategorie B ebenfalls nach einem neuen Amort.-Plan, zunächst jedoch, solange die Stücke unter dem Nennwert erhältlich sind, im Wege des freihänd. Rückkaufes, in der Zeit von 1915 bis Ende 1960 getilgt. Die durch den freihänd. Rückkauf der Oblig. Kategorie B erzielten Beträge werden, soweit sie nicht zur Deckung event. Erhöhung der Kosten der Kotierung an der Pariser Börse heranzuziehen sind, in eine besondere „Reserve zur Erhöhung des Tilg.-Betrages der Oblig. Kategorie B- hinterlegt. Dieser Reserve ddliessen auch die Anteile der Oblig. an den Ertragsüberschüssen der Gesellschaft zu. Wenn die in der Reserve befindl. Kapitalbeträge in irgend einem Zeitpunkt für alle dann in Umlauf befindl. ganzen Oblig. Kategorie B eine Erhöhung des Tilg.-Betrages um ſkrs. 25 d. h. auf frs. 350 bezw. für die halben Oblig. um frs. 12.50 auf frs. 175 gestatten .ist der freihänd. Rückkauf dieser Oblig. einzustellen u. ihre Tilg. nur mehr im Wege der Verlos. zulässig; die verlosten Oblig. werden von da ab zu ihrem Nennwert zuzügl. frs. 25 bOeaegzwi. frs. 12.50, die aus der Reserve zu entnehmen sind, zurückgezahlt. So oft die in der Reserve befindl. Kapitalbeträge in irgend einem Zeitpunkt für alle dann im Umlauf be- 33 .tiiindl. ganzen Oblig. Kategorie B eine weitere Erhöhung des Tilg.-Betrages um eine Stufe 6 von je frs. 5 für die ganzen u. von frs. 2.50 für die halben Oblig. gestatten, wird für die in der Folge verlosten Oblig. von da ab eine neuerliche Erhöhung gdes Tilg.-Betrages um je frs. 5 bezw. frs. 2.50 aus der Reserve eintreten. Die gemäss dem Übereinkommen v. 16./9. 1d903 gebildete „Reserve zur Sicherung des Dienstes der 3 % Oblig.' wird aufgelassen. Die Effektenbestände dieser Reserve mit 31./12. 1914 einschl. der bis zu diesem Zeitpunkt aufß7 gelaufenen Zs. sind durchwegs in Prior. Oblig. Kategorie B anzulegen, die sodann zu ver- nichten sind. Die Besitzer von 4 % Oblig. Serien Eu. W verzichten auf ihr Pfandrecht an der italien. Annuität u. räumen einer zur Deckung des ab 1915 eintretenden Investitions- Oedarfes, zur Rückzahlung der gesellschaftl. Kaufschillingsschuld an den Staat u. zur Be- * Kosten des Sanierungswerkes bestimmten Anleihe bis zum Höchstbetrage von frs. 150 000 000 den eisenbahnbücherlichen Vorrang ein. Die neuen Tilg.-Pläne der 4 % Ob,blig. beginnen im unmittelbaren Anschluss an die vollständige Tilg. der 3 % Oblig. Ka- ―