674 Ausländische Eisenbahnen. Handel, Russisch-Asiatische Bank. Zahlung der Zs. u. des Kap. für immer frei von jeder russischen Steuer in Deutschland in Mark. Aufgelegt in Berlin u. Frankf. a. M. 29./7. 1911 zu 97.50 %. Kurs Ende 1911–1918: In Berlin: 97.50, 95.70, 95.80, 92*, –, 69, –, 67 %. – In Frankf. a. M.: 97.40, 95.40, 96, –*, –, 69, –, 67* %. Usance: Seit 2./4. 1918 versteht sich der Handel für Stücke mit allen nach dem 1./11. 1917 fälligen Zs.-Scheinen u. Zs.-Berechnung vom 1./11. 1917. Verj. der Zinsscheine in 10 J. (F.), der verl. Stücke in 30 J. (F.). Geschäftsjahr: Kalenderjahr. Gen.-Vers.: Zweimal im Jahre, die erste spät. im Mai, die zweite spät. im Nov. Stimmrecht: Je 10 Aktien = 1 St. Gewinn-Verteilung: Nach Überweisung an R.-F. wird der verbleibende Gewinn in 2 Teile geteilt proportional dem Schuldendienst der Oblig. und dem Ertrage der Aktien, wobei der Zinsfuss u. die Tilgungsquote der Aktien die gleichen Höhen mit denen der Oblig. haben. Aus dem ersten Teile wird der Schuldendienst der Oblig. bestritten, während aus dem zweiten Teile nach Überweisung an den Amort.-F. der Aktien, solange der Schulden- dienst der Oblig. aus dem ersten Teile nicht vollständig bestritten werden kann, bis 3 % Div. an die Aktien gezahlt und der überschiessende Teil zur Deckung des Schuldendienstes verwandt wird. Wird aus dem ersten Teil der Schuldendienst völlig gedeckt, so wird aus dem zweiten Teile eine Div. bis zu 4½ % gezahlt u. der überschiessende Teil in 2 Hälften geteilt, von denen die eine den Aktionären zur Verfüg. gestellt wird, während die andere zur Abzahlung von Verpflichtungen der Ges. aus dem Schuldendienst an die Reg. verwendet wird. Sind keine Schulden der Ges. an die Reg. vorhanden, so wird der Rest des Gewinnes, welcher 8 % Div. übersteigt, in zwei gleiche Teile geteilt, von denen die eine der Regierung, die andere den Aktionären zufällt. 4 Rjäsan-Lralsk-Eisenbahn-Gesellschaft in St. Petersburg (früher Rjäsan-Kozlow). Gegründet: Die Ges., welche am 12./24. März 1865 gegründet wurde, führte bis 11./1. 1892 die Firma: Rjäsan-Kozlow, seitdem heisst sie Rjäsan-Uralsk-Eisenbahn-Ges. Statut 38 12./3. 1865 mit Ander. v. 11./1. 1892. Konzessionsdauer: Bis 5./9. 1947. Bahngebiet: Die Ges. hat folgende Strecken im Betrieb: 1) Rjäsan-Kozlow 198,05 Werst, Tambow-Kamyschin 444,17 Werst, Bogojawlensk-Jeletz 159,67 Werst, Bogojawlensk-Sosnowka 78,86 Werst, Pensa-Rtischtschewo 147,35 Werst, Rtischtschewo-Tawolshanka 97,19 Werst, Atkarsk-Wolsk 233.96 Werst, Kraszawka-Balanda 74.62 Werst, Pokrowsk-Uralsk 395,34 Werst, Urbach-Alexandrow-Gai 172,35 Werst, Krosnyi-Kut-Astrachan 516, 80 Werst, Jerschow- Nicolajewsk 87,67 Werst u. diverse Zweigbahnen 190,73 Werst; 2) die Staatsbahn Kozlow. Saratow 423,70 Werst, deren Betrieb die Ges. am 11./1. 1892 vom Staate pachtweise für die ganze Zeitdauer ihrer Konzession übernommen hat; die Strecken: Ranenburg-Paweletz 73,42 Werst, Kaschira-Weniow 60,24 Werst, Astapowo-Dankow 21,61 Werst, Astapowo-Traje- kurowo 28,32 Werst, Dankow-Smolensk 498,49 Werst, Paweletz- Moskau 237,20 Werst u. Inokowka-Injavino 38,52 Werst. Rückkaufsrecht des Staates: Der Staat ist berechtigt, v. 1./1. 1917 (durch Ministerrat v. 22./5. 1916 auf 1./1. 1929 verschoben) ab die Bahn unter folg. Beding. zu erwerben: als Grundl. wird die mittlere Reineinnahme der 5 besten unter den letzten 7 Jahren genommen, die nicht geringer sein darf als der Ertrag des letzten Jahres. Von dieser so berechn. Summe werden 3 0 verschied. Beträge in Abzug gebracht, u. der alsdann verbleib. Betrag wird mit 5 % jährl. für die noch verbleib. Zeit der Konz.-Dauer der Ges. kapitalisiert. Die hierdurch erhalt. Summe wird in 5 % Staatspap. gezahlt, sie darf aber nicht geringer sein als die von der Reg. garant. Summe für den Dienst der Zs. u. Tilg. der Aktien. Kapital: $ 782 500 in Aktien à £ 100. Die Reg. garantiert den Aktien 5 % Verzinsung und ¼0 % Amort. 4 % Ejäsan-Kozlow-Oblig. von 1886. M. 48 645 000, davon noch in Umlauf 1./1. 1913: M. 40 337 500 in Stücken à M. 500, 1000, 2000. Zs.: 1./4., 1./10. Tilg.: Von 1887 ab durch Verl. am 31./12. per 1./4. bis 1948, Verstärk. u. Totalkünd. zulässig. Sicherheit: Die Anleihe erhält durch die Einnahmen u. durch das ganze Vermögen der Ges. dieselbe Sicherheit wie die übrigen An- leihen; ausserdem geniesst sie für Verzinsung u. Tilg. die absolute Garantie der russ. Reg. Diese Garantie wird auf den Obligationen durch einen Stempel der russischen Regierung bestätigt. Coup. per 1./10. 1914 u. folg. sowie die zur Rückzahlung per 1./4. 1915 u. folg. verlosten Stücke wurden in Deutschland nicht bezahlt. Zahlstellen: Berlin: Mende 0 .60, 100.25, –, —, –, 64, –, 54* %. Usance: in mit Zs. vom 1./4. 1916.