Russische Eisenbahnen. 679 ME ( Zweigbahn 145 Werst; Tichoretzkaia-Zaritzin 499 Werst, Kawkaskaja-Ekaterinodar 128 Werst, Beschtau-Schelesnowodskaia 6 Werst. Asower Zweigbahn 32 Werst u. Ekaterinodarer Zweig- pbvahn 4 Werst, im Ganzen 2369 Werst. Die Ges. hat den Bau von 6 neuen Linien in einer Gesamtlänge von 604 Werst übernommen u. zwar folgende: von der Station Bataisk über Legorlyzkaja, Metschetinskaja u. Kagalnizkaja nach der Station Torgowaja 171 Werst; von der Station Georgiewsk bis zur Stadt Swjatoi Krest 105 Werst; von der Station Prochladnaja Aber Mosdok u. Tscherwlenaja bis zur Station Gudermes 167 Werst; von Tscherwlenaja bis zur Stadt Kisljar 82 Werst; von der Station Kotljarewskaja bis Naltschik 40 Werst u. von , der Station Schamchala nach Temirchan-Schura 39 Werst. 8 Konzession: Dieselbe währt bis 2./7. 1956 a. St., zu welchem Zeitpunkt die Bahn un- entgeltlich in den Besitz des Staates übergeht, während das Reservekapital, nachdem aus ihm etwa dem Staate oder Anderen schuldige Beträge bezahlt worden sind, Eigentum der 0 Aktionäre bleibt. Zugleich tritt der Staat alsdann für den bis dahin nicht getilgten Teil * Anleihen der als Selbstschuldner für Verzinsung u. Tilg. ein. = * ― Rückkaufsrecht: Der Staat ist berechtigt, die Bahn vom 1./1. 1924 unter folgenden Bedingungen anzukaufen: Die Ermittelung des Rückkaufspreises erfolgt auf Grund der 5 besten von den letzten 7 Jahren vor dem Rückkauf, doch wird der Reingewinn derjenigen Jahre, in denen auf der Wladikawasbahn erhöhte Getreidetarife in Geltung waren, um die Differenz zwischen diesen u. den normalen Tarifen gekürzt. Von dem so ermittelten mittleren Reingewinn wird der Dienst der Oblig. u. der nach den Vorschriften zu berechnende Reingewinnanteil der Regierung abgezogen u. der Rest zu 5 % für die noch nicht abgelaufene Konzessionsdauer kapitalisiert. Aus dem Ergebnis wird der zu der Zeit noch nicht abgetragene Betrag der Schuld an die Regierung einbehalten u. der Rest den Aktionären bar ausgezahlt, wobei jedoch der Rückkaufspreis auf keinen Fall Rbl. 3000 pro ungetilgte u. Rbl. 2500 pro getilgte Aktie übersteigen soll, abgesehen von den den Aktionären zukommenden Beträgen des Aktien-Tilg.-F. u. des R.-F. Kapital: Rbl. 9 647 500 in Aktien à Rbl. Pap. 500, davon getilgt bis 31./12. 1912: BRBbl. 12 358. Die Inhaber der Genussaktien haben das Recht, durch Einzahl. von Rbl. 500 ihre Stücke in ungetilgte Aktien zurückzuverwandeln; dies ist geschehen bis auf Rbl. 12 000 Aktien. Die Amort. der Aktien ist seit 1./1. 1912 eingestellt u. durch Zuweisung an einen Aktien-Tilg.-F. ersetzt, die der ursprüngl. Konzessionsdauer (2./7. 1956) entspricht. Der Be- stand des Tilg.-F. belief sich am 31./12. 1912 auf Rbl. 848 779.19. Die Aktien werden in Deutschland nicht gehandelt. * Staatsgarantie: Die Regierung garantierte bis 1899 den Betrag von höchstens 1 % dem A.-K. Die Staatsgarantie wurde in Anspruch genommen 1891–1894 mit Rbl. 1 360 508.56, ―――= 1 273 731.75, 742 888.33, 1 167 124.48. Anleihen: Rbl. Met. 20 416 200 vom Staat übernommene, garant. Oblig.; Rbl. Met. 3 189 250 Ergänz.-Oblig.; Rbl. Met. 20 531 500 garantierte Oblig. von 1885; Rbl. 20 000 000 vom Staat übernommene u. in die Ausgabe der inneren Eisenbahn-Konsols einbezogene Oblig. von 1892 (für die Linie nach Petrowsk); Rbl. Gold 12 500 000; Rbl. Gold 17 508 729; Rbl. Gold 19 750 400 = M. 64 000 000; Rbl. 15 321 990 = M. 33 100 000; Rbl. 13 212 400 (1900), Rbl. 12 000 000 (1901), Bbl. 18 330 000 (1903), Rbl. 9 781 600 (1904), Rbl. 6 786 191 = M. 14 657 000 (1909 I), Rbl. 4 492 200 (1909 II), Rbl. 2 187 700 (1911), Rbl. 951 000 (1911), Rbl. 37 040 000 = M. 80 000 000 (1912). Diavon werden in Deutschland gehandelt: 4 % Anleihe von 1885. Rbl. 20 531 500 = M. 67 014 816, davon noch unverlost 1./1. 1913: Bbhl. 18 057 875 in Stücken à Rbl. 125, 625 = M. 408, 2040. Zs.: 2. Jan.. 1. Juli. Tilg.: Durch Verl. am 2. Jan. per 1. Juli mit jährl. 0.2986 % u. Zinsenzuwachs von 1888 ab binnen 68 Jahren, Verstärk. ist nicht vorbehalten. Sicherheit: Die Anleihe erhält durch die Einnahmen und AGdurch das ganze Vermögen der Ges. dieselbe Sicherheit wie die übrigen Anleihen; ausserdem geniesst sie für Verzins. u. Tilg. die absolute Garantie der russ. Regierung. Diese Garantie wird auf den Oblig. durch einen Stempel der russ. Regierung bestätigt. Coup. per 2./1. 1915 u. folg. sowie die zur Rückzahlung per 1./7. 1915 u. folg. verlosten Stücke wurden in Deutschland nicht bezahlt. Zahlst.: Berlin u. Frankf. a. M.: Disconto-Ges. Zahlung der Coup. u. verl. Oblig. ohne jeden Abzug in Deutschland in Mark; auch als Zollcoup. zu verwenden. Aufgelegt 38 20. u. 21./1. 1885 zu 79.60 %. Kurs Ende 1890– 1918: In Berlin: 92.90, 89.40, 92.40, 97.90, erechnung vom 1./1. 1918. ― 4 % Anleihe von 1894. Rbl. 12 500 000 = M. 40 400 000, davon noch unverlost 1./1. 191 Rbl. 11205 000 in Stücken à Rbl. 129, 629 – M. 404, 2020. Z8. 1./4. 1./10, Tils Von 1894 ab durch halbjährl. Verlos. im Juni u. Dez. per 1./10. resp. 1./4. mit jährl. 0.383 728 % u. Zuwachs in 62 Jahren; seit 1./14. Jan. 1905 Verstärk. u. Totalkündig. zulässig. Sich rh. eihe erhält durch die Einnahmen u. durch das ganze Vermögen der Ges. dies it wie die übrigen Anleihen; ausserdem geniesst sie für Verzins. u. Tilg. d