R............... „. 8% 688 Ausländische Eisenbahnen. Konz. zum Bau u. Betrieb einer weiteren Ergänzungsstrecke Ada-Basar nach Bolu erhalten; die Länge der Strecke wird rund 200 km betragen. Mit dem Bau wird eine besonders zu diesem Zwecke zu gründende Bau-Ges. betraut werden, welche die Arbeiten spätestens binnen 2½ Jahren, gerechnet von der Genehmigung der Pläne, auszuführen haben wird. Wegen des Kriegszustandes ruhen die Arbeiten auf dieser Strecke. — Durch die gleiche Konvention hat die Ges. die Verpflicht. übernommen, auf ihre Kosten auf der alten Strecke Haidar Pascha-–Pendik (ca. 25 km) ein zweites Gleis zu legen, das seit 15./6. 1917 im Betrieb ist. mara-Meer und einen solchen in Haidar-Pascha. Für den Bau u. Betrieb des Hafens in Haidar-Pascha ist am 19./3.1902 eine bes. Osmanische A.-G. unter der Firma: Société du Port de Haidar-Pascha- tete de ligne du hemin de fer Ottoman d'Anatolie gegründet worden. ist ihr die bisher nicht ausgeführte Konz. zur Weiterführung der Bahn von Angora nach Caesarea und die Konzession für die Linie Konia nach Bagdad (Konzessionsakte vom 21./1. u. Kaiserl. Ferman vom 18./3. 1902) eingeräumt. Am 20. Febr./5. März 1903 wurde mit der türk. Reg. eine neue Konvention gezeichnet und durch Kaiserl. Ferman vom 22. Silhidje sanktioniert. Durch diese Konvention ist der Anatol. Eisenb.-Ges. das Recht und die ―§―――§―§=;;―――=§Ä‚― Anatol. Eisenb.-Ges. die Verpflichtung auferlegt, 10 % des A.-K. von frs. 15 000 000 der 3 neuen Ges. dauernd zu behalten. Der Betrieb der bisher fertiggestellten 1090 kRü . langen Strecken der Bagdadbahn wird vorläufig zum Zweck der Ersparung von Kosten und zur Wahrung der Einheitlichkeit in der Vertretung und Führung der den beiden Ges. gemeinsamen Interessen von der Anatolischen Eisenbahn geführt. Der Betriebsvertrag lief zunächst bis 31./12. 1907 u. gilt seitdem, sofern er = nicht von einer der beiden Parteien spätestens 1 Jahr vor Ablauf gekündigt worden ist, jedesmal als um 1 Jahr verlängert. Die zwischen der türk. Reg. u. der Bagdad- bahn bezügl. des Weiterbaues der Bagdadbahn gepflogenen Verhandl. haben am 20./2. Juni 1908 zum Abschluss einer Zusatzkonvention u. eines Finanzvertrages geführt, in denen * die technischen u. finanziellen Bedingungen für den Bau von der damaligen Endstation Bulgurlu bis El.Helif u. der Abzweigung nach Aleppo, insges. 840 km Bahnlänge, fest- gelegt sind. Der Bau der 840 km langen Strecke ist einer am 1./12. 1909 in Glarus unter dem Namen Ges. für den Bau von Eisenbahnen in der Türkei gegründeten Baugesellschaft übertragen worden. Das Kapital dieser Ges. beträgt frs. 10 000 000 mit 50 % Einzahlung. Die Anatolische Eisenbahn-Ges. ist mit 10 % an diesem Kapital be- teiligt. Am 21./3. 1911 hat die Bagdadbahn-Ges. mit der türk. Reg. 2 weitere Zusatz- konventionen abgeschlossen: 1. für den Weiterbau der Bahn von Helif bis Bagdad ca. 600 km, 2. für den Bau u, Betrieb einer ca. 70 km langen Zweigbahn, die von Osmanie od. Mustapha- Anatol. Eisenb.-Ges. Eisenb.-Ges. Mersina- wurde von den Besi eine Reorganisation der Ges. genehmigt. Nach dieser R organisation garantiert die Anatolische Eisenbahn die Verzinsung u. Tilg. der Oblig., die Verzinsung (6 %) u. Tilg. der Vorz.-Aktien u. eine Ver- zinsung der St.-Aktien mit 3 %; der Gesamtbetrag dieser Garantien beläuft sich auf jähr- lich frs. 641 700; dafür erhält die Anatol. Eisenbahn die Hälfte der verbleibenden Überschüss Der Bestand an Vorz.-Aktien u. Oblig. der Mersina-Adana-Bahn wurde im Jahre 1910 die Bank für Orientalische Eisenbahnen, Zürich verkauft, so dass der Besitz der Anate Eisenbahn nur noch aus St.-Aktien der Mersina-Adana-Bahn besteht. Bewässerung der Konia-Ebene. Durch die am 10./23. Nov. 1907 mit der türk. Reg. abgeschlossenen Konvention sind der Ges. die Arbeiten für die Trockenlegung des Sees von Karaviran u. der Bewässerung der Konia-Ebene übertragen worden; die Arbeiten sind für Rechnung der Reg. u. innerhalb eines Zeitraumes von 6 Jahren a zuführen. Die Ges. streckt der Reg. die zur Ausführung dieses Unternehmens erforderlic Beträge vor, die im Maximum (ohne Zinsen) auf frs. 19 500 000 festgesetzt sind. Der Vorsc i 1 zu verzinsen u. innerhalb 35 Jahren, vom Tage der Fertigstellung der Arb. ovisorischen Abnahme an gerechnet, zurückzuzahlen u. zwar durch na =