700 Nachträge. schaften in Sachsen; Leipzig: Girozentrale des Giroverbandes Sächsischer Gemeinden, Lotteriedarlehnskasse sowie sämtliche Sparkassen (Gemeindegirokassen) im Freistaate Sachsen. Aufgelegt 31./3.–19./4. 1919 M. 50 000 000 zu 95 %. 4 % Kreditbriefe der Kreditanstalt Sächsischer Gemeinden (Sächsische Kommunal- Kreditbriefe), Reihe 2, M. 50 000 000 in Stücken zu M. 100, 200, 500, 1000, 2000, 5000, 10 000, 20 000. Zs.: 1./4, 1./10. Tilg.: Nach den Bestimmungen der Satzung. Zahlstellen: Wie oben Diese Kreditbriefe wurden im April 1919 freihändig verkauft. 4 % Kreditbriefe der Kreditanstalt Sächsischer Gemeinden (Sächsische Kommunal- Kreditbriefe), Reihe 3, M. 50 000 000 in Stücken zu M. 100, 200, 500, 1000, 2000, 5000, 10 000, 20 000. Zs.: 2./1., 1./7. Tilg.: Nach den Bestimmungen der Satzung. Zahlstellen: Wie oben Aufgelegt 7./7.–26./7. 1919 zu 95 %* Kommunaler Giroverband für Provinz Sachsen, Thüringen u. Anhalt in Magdeburg, Hauptwache 4=6. Errichtet: Im Jahre 1915 als rechtsfähiger Verein (durch staatliche Verleihung) auf Grund des $ 22 des Bürgerl. G.-B. Satzung genehmigt durch die Staatsregier. am 28./7. 1915, geändert 15./12. 1916, geändert 19./7. 1919. Nunmehr ist der Verband eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Zweck: Einführ. u. Förder. des bargeldlosen Zahlungsverkehrs im Wege der Giroüber- weisung sowie Pflege des kommunalen Geld. u. Kreditverkehrs. Zur Ausführung des Ver- bandszweckes ist eine Bankanstalt unter der Bezeichnung , Girozentrale für Provinz Sachsen, Thüringen u. Anhalt (Öffentliche Bankanstalt)' in Magdeburg mit Zweigstelle in Erfurt errichtet. Mitglied des Verbandes kann jeder Kommunalverband der Provinz Sachsen, des früheren Herzogtums Anhalt u. der Thüringischen Staaten bezw. jede kom- munale Sparkasse dieser Gebiete, soweit sie juristische Persönlichkeit besitzt, werden. Jedoch ist für preussische Kommunalverbände bezw. deren öffentliche Kassen die Ge- nehmig. des Oberpräsidenten, für ausserpreussische Kommunalverbände u. öffentliche Kassen die Genehmig. der zuständigen Landesregierung erforderlich. Die Verbandsmitglieder sind berechtigt zur Benutzung aller vom Verbande getroffenen Einrichtungen, beteiligt am Rein- gewinn und verpflichtet zur Aufbringung des Betriebskapitals sowie zur anteiligen Tragung der Unkosten. Die Mitglieder haften mit ihrem Vermögen u. ihrer Steuerkraft u. zwar zur einen Hälfte nach der Höhe ihres Anteils am Betriebskapital, zur andern Hälfte nach der Höhe der berechneten Zinsen. Der beim Jahresabschluss nach Abzug der Unk. sich er- gebende Geschäftsgewinn wird in den ersten 5 Jahren in vollem Umfange zur Bildung einer Sicherheitsrückl. verwendet. Nach Ablauf des 5. Geschäftsjahres fliesst mindestens ½ des Geschäftsgewinnes der Sicherheitsrückl. solange zu, bis sie den zweifachen Betrag des eingeforderten Betriebskapitals erreicht hat. Der nicht der Sicherheitsrückl. zugeführte Be- trag wird mit % am Jahresschlusse den Mitgliedern durch Erhöh. der ihnen auf ihren Anteil am Betriebskapital gewährten Zs. zugeteilt. % verteilt auf die Guthabenzinsen u. % auf die Schuldzinsen. Der Verband ist Mitglied des Deutschen Zentral-Giroverbandes. Die Zahl der Mitglieder betrug am 31./12. 1918: 109 Stadtgemeinden, 21 Kreise, 3 Land- gemeinden, 13 öffentliche Sparkassen mit juristischer Persönlichkeit, insgesamt 146. 4 % Mitteldeutsche Kommunal-Anleihe von 1919. M. 50 000 000 in Stücken à M. 200, 500, 1000, 2000, 5000, 10 000, 20 000. Zs.: 1./4., 1./10. Tilg.: Vom 1./10. 1921 durch Auslos- zum Nennwert oder durch freihänd. Ankauf mit jährl. 1 % u. Zs.-Zuwachs; verstärkte Tilg. zulässig. Sicherheit: Für die Sicherheit dieser mündelsicheren Anleihe haften die Mit- glieder mit ihrem Vermögen u. ihrer Steuerkraft. Zahlst.: Magdeburg: Girozentrale für Provinz Sachsen, Thüringen u. Anhalt, ferner sämtl. öffentliche Sparkassen der Provinz Sachsen, Thüringen u. Anhalt. Aufgelegt M. 30 000 000 im Juli 1919 zu 94 50 % Bilanz am 31. Dez. 1918: Aktiva: Betriebskapital 380 000, Kassa 223 777, Effekten u. Schatz- wechsel 10 843 749, Zinsscheine 104 614, Wechsel 2819, Inventar 12 000, Forder. an die Sparkassen 8 609 846, do. an Kommunalverbände 84 834 205, Guth. auf Reichsbank- u. Postscheckkto 474 211, do. bei der Preuss. Staatsbank, bei Girozentralen, anderen Banken u. Sonstigen 24 603 228. – Passiv Freistaat Mecklenburg-Schwerin. (Siehe Seite 27.) 4%% Landesanleihe von 1919. M. 80 000 000 in Stücken à MI. 200, 500. 1000, 3000, 5000. 2./1., 1./7. Tilg.: Von 1921 ab nur durch Auslos. mit jährl. 1 % u. Zs.-Zuwachs. Zahlst. hwerin: Mecklenb. Hypoth.- u. Wechselbank u. deren sämtl. Agenturen in Mecklenburg,