Ausländische Banken. Joh. Goll & Söhne, Grunelius & Cie., D. &. J. de Neufville; Darmstadt: Deutsche Bank, Bank für Handel u. Ind.; Cöln: Deutsche Bank, A. Levy, Sal. Oppenheim jr. & Cie.; Genf: Banque de Paris et des Pays-Bas, Union Financière de Geneve; Zürich, Basel, Genf, St.-Gallen, Glarus, Luzern, Lugano, Frauenfeld u. Kreuzlingen: Schweizer. Kreditanstalt; Basel: Schweizer. Bankverein. für Orientalische „ Zürich. Gegründet: Am 1. Okt. 1890. Neuestes Statut v. 27./2. 1907, abgeänd. 20./9. 1913. Zweck: Übernahme und Durchführung aller Arten von Finanzgeschäften, welche mit dem Bau und Betrieb von Eisenbahnen oder anderen der Förderung des Verkehrs dauernd dienenden Einrichtungen im Orient (Osteuropa u. Asiatische Türkei) zusammenhängen. Die Ges. ist insbesondere auch berechtigt, sich an bereits bestehenden oder neu entstehenden Bau- und Betriebsgesellschaften für Eisenbahnen oder anderen Verkehrseinrichtungen im Orient zu beteiligen, sei es, dass sie Aktien derselben erwirbt oder dass sie denselben Gelder für den Bau oder Betrieb von Eisenbahnen oder anderen Verkehrseinrichtungen darleiht, oder endlich. dass sie bereits bestehende, vom Bau oder Betrieb von Eisenbahnen oder anderen Verkehrseinrichtungen herrührende Forderungen an solche Gesellschaften oder an Staaten, Provinzen oder Gemeinden von Dritten erwirbt. Die Gesellschaft hatte als erstes Geschäftvon der Deutschen Bank u. dem Wiener Bankverein durch Kaufvertrag vom 1. Okt. 1890 u. Cessionen vom 24. Nov. 1890 erworben: 88 000 Aktien (von 100 000) der Betriebsgesellschaft der Oriental. Eisenbahnen à frs. 500, einbezahlt mit je frs. 400, u. zwei Forderungen an die gleiche Gesellschaft, nämlich von frs. 21 978 813.10 u. frs. 19 790 162.29. Im Besitz der Bank waren 30. Juni 1912: 45 000 vollgezahlte Aktien der Betriebsges. zum Buchwerte von frs. 25 875 000, ferner 19 290 Vorzugsaktien u. 19 250 Stamm- aktien zu frs. 500 mit 50 % Einzahlung der Salonique-Monastir Bahn, die mit frs. 3 086 000 zu Buch standen. Am 16./4. 1913 verkaufte die Bank ihre 45 000 Aktien der Betriebsgesell- schaft für orientalische Eisenbahnen an ein österreichisch-ungarisches Konsortium zum Preise von frs. 810 pro Stück exkl. frs. 40 als Div. für 1912 zuzüglich Beteilig. am Gewinn, den das Konsort. erzielen wird. Da die Liquid. dieses Gewinnanteils sich noch lange hinaus- ziehen würde, hielt es die Verwalt. der Bank für empfehlenswert, Schritte zur endgültigen Lösung auch dieses letzten Bandes, das die Bank für Oriental. Eisenbahnen an das Schicksal der Orientalischen Eisenbahnen knüpfte, zu tun u. Unterhandlungen anzubahnen, wonach die Verkäufergruppe gegen Entrichtung einer festen Abfindungssumme auf alle ihr aus den Verträgen vom 16./4. 1913 zustehenden Rechte Verzicht leisten u. von allen ihr obliegenden event. Verpflicht. befreit würde. Diese Verhandlungen wurden im Dez. 1915 abgeschlossen, die Käufergruppe zahlte einen Betrag von ca. K 3 000 000, der bis 6 Monate nach Friedens- schluss gestundet wurde. Ausserdem veräusserte die Bank die in ihrem Besitz befindl. Vorz.- u. St.-Aktien der Salonique-Monastir-Bahn an die Betriebsges. f. oriental. Eisenb. zu einem festen Preise. Bedeutende Beträge des Bankguthabens der Bank lauten auf Markwährung. Als im Laufe des Weltkrieges die Valuten aller kriegführenden Staaten, so auch Deutsch- lands, an Wert einbüssten, schloss die Bank mit einem aus ersten Instituten zusammen- gesetzten internationalen Bankenkonsortium 2 Verträge ab, gemäss welchen dieses Konsor- tium sich der Gesellschaft gegenüber dafür stark machte, dass sie für M. 23 345 600 im Jahre 1937 den festen Kurs von frs. 115 für M. 100 erzielen würde, dabei wurde immerhin noch vereinbart, dass die Leistung, zu welcher das Konsortium aus diesem Garantiever- sprechen je sollte angehalten werden können, auf den Höchstbetrag von frs. 11 672 800 be- schränkt sein solle. Die Bank verpflichtete sich ihrerseits, bis zu dem für die eventuelle Realisierung der Markguthaben vorgesehenen Termin an das Konsortium jährliche Beträge (Annuitäten) abzuführen, welche hinreichen, um mit Zins u. Zinseszins die Maximalsumme, zu deren Zahlung das Garantiekonsortium verpflichtet ist, bis zum Stichtage zu decken. Dabei aber wurde weiter vereinbart, dass diese angesammelten Annuitäten nebst Zinsen zum grössten Teile, d. h. abzüglich einer dem Konsortium für seine Intervention zuge- billigten Provision, der Bank w vieder zufallen sollten, sobald durch die Besserung des Kurs- standes der Markdevise bis auf die garantierte Höhe oder ein von der Bank festzusctzendes niedrigeres Niveau die eingegangene Kursgarantie gegenstandslos geworden sein würde. Die auf diesen Garantiefonds angesammelten Beträge belaufen sich am 30 /6. 1919 auf frs. 1 298 501.40. Infolge des weiteren Kursrückganges der Mark-Devise ergibt sich auf den unter die Garantieverträge fallenden Markguthaben ein Minderwert, der jenen garantierten Maximalbetrag um frs. 3 735 296 übersteigt u. somit durch die beiden Kurssicherungsverträge nicht mehr gedeckt erscheint. Überdies resultierte auf den übrigen, in die erwähnten Kursgarantieabkommen überhaupt nicht eingeschlossenen Guthaben in fremden Währungen bei Einsetzung zu den Tageskursen vom 30./6. 1919 ein weiterer Valutaverlust von frs. 326 665.20. Der gesamte Ausfall infolge der Valutarückgänge beläuft sich somit auf einen Betrag von frs. 7 061 961.20, der einstweilen auf ein fiktives Aktivkonto verbucht wurde, in der Hoffnung, dasselbe infolge einer Erholung der Kurse in der Zukunft wieder ausgleichen zu können. Vor der Ausgleichung dieser ungedeckten Valutadifferenz durch die Erholung der fremden Devisenkurse oder durch sukzessive Verwendung der zu erzielenden Gewinnüberschüsse im normalen Geschäftsbetrieb kann von der Wiederaufnahme einer Dividendenzahlung auf die Aktien der Bank keine Rede sein. Die Anlagen der Bank waren am 30./6. 1919: 1) 989