Ausländische Banken. 17 Konic, Georg Kowalewski, Baron Leopold von Kronenberg jr., Ludwig Kronenberg, Sig- mund Lewakowski, Georg Meyer, Alexander Meysztowicz, Adam Michalski, Kasimir Olszowski, Tadeus Popowski, Baron Gustav von Taube, Peter Wertheim, Antoni Wicniawski, Andreas Wierzbicki. Zahlstellen: Eigene Kassen; Berlin: Disconto-Ges., Mitteldeutsche Creditbank, National- bank für Deutschland. Beim Handel an der Berliner Börse seit 13./1. 1898 Rbl. 100 = M. 216, vorher Rbl. 100 = M. 320. Der Coup. für die Div. ist v. 1./1. des Folgejahres bis zum Zahlungstage mitzuliefern. Handelsbank in Lodz, Lodz mit Filialen in Warschau, Lublin, Radom u. Kielce u. Agenturen in Chelm, Zamosé u. Ostrowiec. Gegründet: 1872. Zweck: A. Die Diskontierung sowohl russischer als ausländischer wechsel und anderer auf Handelsgeschäften beruhender Verbindlichkeiten, welche nicht später als in neun Monaten zahlbar sind; desgl. die Rediskontierung der von der Bank diskontierten Verbindlichkeiten und Wechsel. Die Diskontierung von Wechseln mit einer Unterschrift (Sola-Wechsel) ohne Unterpfand oder mit Sicherstellung durch Immobilien is- ganz unzulässig. B. Erteilung von Darlehen und Eröffnung von Krediten auf nicht länger als neun Monate gegen Pfandsicherheit, sowie die Eröffnung von Krediten in Form von spezieller laufender u. Kontokorrentrechnungen. C. Das Inkasso von Wechseln u. anderen, auf Zeit ausgestellten Dokumenten, sowie von zinstragenden, der Bank übergebenen Papieren D. Die Besorgung von Auszahlungen für Rechnung dritter Personen durch die Bank, ihre Filialen und auch vermittelst der Korrespondenten der Bank, die Überweisung von Geldern nach allen Orten, wo sich Filialen oder Korrespondenten der Bank befinden; Ausstellung von Tratten, Anweisungen und Akkreditiven auf Orte des In- u. Auslandes. E. Der Ein- u. Verkauf für Rechnung dritter Personen von aller Art Staatsp., Anteilen, Aktien, Oblig. u. Pfandbr., deren Umlauf in Russland gestattet ist. F. Der Verkauf in Kommission von Waren, jedoch nur für Rechnung ihrer Eigentümer und gegen eine vorher zu stipulierend9 Kommissionsgebühr. G. Der Ein- u. Verkauf, sowohl für eigene Rechnung als im Auftrage. von edlen Metallen, Tratten, in- u. ausländ. Wechseln, sowie Assignationen über eingelief. Gold. H. Der Ein- u. Verkauf für eigene Rechnung von zinstragenden Staatsp., Aktien u. Oblig., welche von der Regierung garantiert sind, bis zur Höhe der Hälfte des Grundkapitals der Bank, sowie von Pfandbr. u. Oblig., die von Agrarbanken, ländl. u. städt. Korporationen und von Aktienges. emittiert sind, ebenso von Aktien u. Anteilen ohne Regierungsgarantie, jedoch höchstens bis ein Fünftel des Grundkapitals. J. Die kommissionsweise Eröffnung von Zeichnungen auf öffentliche Anleihen, Aktien, Anteile, Oblig., Pfandbr. und ander? Papiere, deren Emission von der Regierung gestattet ist. Subskriptionen auf ausländ. Papiore dürfen ohne Bewilligung des Finanzministers nicht eröffnet werden. Eine Garantie für das Gelingen der Subskription darf die Bank in keinem Falle übernehmen. K. Die Annahme von Geldeinlagen, ohne Termin und mit bestimmtem Termin, sowie auf laufende Rechnung, I. Die Annahme zur Aufbewahrung von aller Art zinstragenden Papieren u. allen anderen Wertgegenständen gegen eine bestimmte Vergütung. Kapital: Rbl. 10 000 000 in 40 000 Aktien à Rbl. 250; urspr. Rbl. 2 000 000 mit 40 % Ein- zahlung, 1874 unter Vollzahlung auf Rbl. 1 000 000 herabgesetzt; 1882 um Rbl. 1 000 000, 1891 um Rbl. 500 000, 1896 um Rbl. 2 500 000 und 1910 um Rbl. 5 000 000 erhöht. Die Aktien lauten auf den Inhaber, können aber auf Antrag auf den Namen umgeschrieben werden. Zurzeit sind die Aktien ausgefertigt in 36 000 Urkunden über je 1 Aktie und 2000 Urkunden über je 2 Aktien. Der Vorstand ist berechtigt, jederzeit diese Einteilung abzuändern, insbesondere auch unter Übertragung der Aktiennummern 2 Urkunden über je 1 Aktie in 1 Urkunde über 2 Aktien oder umgekehrt 1 Urkunde über 2 Aktien in 2 Urkunden über je 1 Aktie umzutauschen. Die Ges. verpflichtet sich, den deutschen Aktionären die entsprechende Anzahl von Urkunden über je 1 Aktie jederzeit in Berlin kostenfrei in Urkunden über je 2 Aktien einzutauschen. Geschäftsjahr: Kalenderj. Gen.-Vers.: Spät. im Mai. Stimmrecht: 10 Aktien = 1 St., 20 Aktien = 2 St., 50 Aktien = 3 St., 100 Aktien = 4 St., 150 u. mehr Aktien = 5 St. Abwesende Aktionäre, welche Stimmrecht besitzen, können dasselbe einem anderen, ebenfalls Stimmberechtigten übertragen, jedoch darf keine Person mehr als 2 Vollmachten u. in keinem Falle mehr als 10 St., eigene sowohl als in Vollmacht von anderen besitzen. Die G.-V. ist beschlussfähig, wenn in derselben wenigstens 20 stimm- berechtigte Aktionäre anwesend sind, die mind. ½ des gesamten Aktienkapitals repräsentieren; in Angelegenheiten jedoch, die eine Vergrösserung oder Verminderung des Grundkapital- der Bank, Abänderung der Statuten u. die Liquidation der Bank betreffen, ist die An- wesenheit von Aktionären, sei es persönlich oder durch Bevollmächtigte erforderlich, welche zusammen nicht weniger als die Hälfte sämtlicher Aktien der Ges. besitzen. Gewinn-Verteilung: 10 % an R.-F., 5 % Tant. an A.-R., 2 % Remuneration für die Mit- glieder der Verwaltung, 6 % Div.; vom Rest 15 % an Pens.-F. der Beamte. Der Rest, sofern er zusammen mit obigen 6 % Div., 8 % des A.-K. nicht übersteigt, wird als Div. verwendet; der alsdann noch verbleibende Überschuss zur Verfügung der G.-V. Staatspapiere ets. 1919/1920. II. II