Ausländische Banken. Bilanz am 31. Dez. 1918: Aktiva: Kassa 5 546 903, Rechn. bei der Staatsbank 16 041, diskontierte Wechsel mit mind. 2 Unterschriften 11 138 844, Devisen: Wechsel u. Sorten in ausländ. Valuta 1231 839, eig. Effekten: a) Staats- u. staatlich garant. Wertp. 587 585, b) Pfandbr. 1 508 931, do. Aktien u. Anteile 607 602, Effekten des R.-F. 3 773 143, Darlehen auf Effekten: 3) Staatsp. 1230, b) Pfandbr. u. Aktien 300, spezielle lauf. Rechnungen gesichert durch: a) Staatsp. 127 795, b) Pfandbr. u. Aktien 1 440 937, Korrespondenten: a) Contoloro: Kredite ge- sichert durch: Staatsp. 13 173, Pfandbr. u. Aktien 311 727, Wechsel mit 2 Unterschriften 10 444 488, Waren 44 065, verfügbare Beträge 7 354 317, b) Conto nostro; verfügbare Beträge 7 561 808, Kto der Zentrale mit den Filialen 3 451 306, Bankgebäude: Lodz, Warschau, Lublin, Radom u. Kielce 1 605 850, Mobil. u. Einricht.-Kto 70 000, rückzuerstattende Kosten 519, transit. Beträge 3 371 435, Inkasso-Wechsel 1 645 918, protestierte Wechsel 1 114 816. – Passiva: A.-K. 10 000 000, R.-F. 5 000 000, Spez.-R.-F. 510 000, Div.-Res. 40 000, Amort.-F. für Bank- gebäude 12 500, Einlagen auf: 1) Giro-Kto: a) mit sofortiger Kündig. 10 608 150, b) mit Kündig. 2 009 444, 2) Kapital-Einlagen: a) mit bestimmtem Termin 1 146 358, b) ohne Termin 520 874, Korrespondenten: a) Conto loro: Guth. derselben 12 002 386, Wechsel zum Inkasso 1 206 857, b) Conto nostro: Guth. derselben 9 884 385, rediskontierte Wechsel bei der Staats- bank 2 149 458, Depot bei der Staatsbank 5 118 429, transit. Beträge 2 757 574, Gewinn 4155. Sa. Rbl. 62 970 571. Gewinn- u. Verlust-Konto: Debet: Handl.-Unk. 730 587, Abschreib. auf Mobil.- u. Ein- vricht. 10 000, Verluste 405 928, Vortrag auf das J. 1919 4155. – Kredit: Vortrag vom J. 1917 730, Eingänge auf abgeschrieb. Forder. 4153, Zs. 702 209, Erträgnisse der Bankgebäude 27 435, Provis. 159 757, Kursgewinn auf Effekten 248 386. Sa. Rbl. 1 150 671. Dividenden 1900–1918: 10, 10, 10, 10, 8, 6, 6, 7½, 9, 10, 12, 12, 11, 11, 0, 0, 0, 0, 0 %. Div.- .. 10 J. (F.). Kurs Ende 1912–1919: In Berlin: 166.25, 167, 161*, –, 85, –, 80*, – %. Die Aktien wurden an der Berliner Börse am 19./6. 1912 zu 171 % eingeführt. Usance: Beim Handel an der Berliner Börse Rbl. 100 = M. 216. Lieferbar in Stücken über je 2 Aktien. Direktion: Isidor Zand. Aufsichtsrat: Präs. Sr. Exz. Wirkl. Staatsrat Eduard von Herbst; Vize-Präs.: Carl von Scheibler u. Dr. A. Biedermann, sämtlich in Lodz; Mit- glieder: Theodor Ender, Pabjanice; Heinrich Grohman, Lodz; H. Herbst, Warschau; Eduard Landié, Warschau; Richard Steinert, Jacob Petters, Julius Kindermann, Leon Herbst, Albert Jarocinski, sämtlich in Lodz. Verwaltungsrat: Jacob Petters, Dr. A. Biedermann, Albert Jarocinski, Leon Herbst. Zahlstellen: Ausser bei den Kassen der Bank u. ihren Filialen; St. Petersburg: Wolga- Kama Commerzbank; Berlin: Mitteldeutsche Creditbank, Disconto-Ges. Zahlung der Div. in Berlin zum jeweiligen Kurse für russische Noten. Die Ges. hat sich verpflichtet, in Berlin eine Stelle einzurichten, bei welcher frei von Losten, russischen Stempeln u. russischen Steuern, neue Dividendenbogen ausgehändigt werden, Bezugsrechte ausgeübt, Aktien zur Teilnahme an den Gen.-Vers. hinterlegt, sowie alle sonstigen, von der Gen.-Vers. beschlossenen, die Aktienurkunden betreffenden Mass- nahmen bewirkt werden können; diese Stelle ist die Mitteldeutsche Creditbank in Berlin. Internationale Bank in Luxemburg (Luxemburger Bank) mit Filiale in Metz. Gegründet: 8./3. 1856. Dauer: 99 Jahre v. 8./3. 1856 ab. Zweck: Betrieb von Bank- geschäften aller Art. Ferner ist die Bank zur Notenausgabe berechtigt. Die Gesamtausgabe von Banknoten darf ohne Genehmig. der Grossh. Luxemb. Staats-Reg., solange die erste Serie von frs. 40 000 000 nur ausgegeben ist, den doppelten Betrag des jeweilig eingezahlten A.-K. nicht überschreiten. Bei der Ausgabe weiterer Serien Aktien soll die Banknoten-Em. in eim- eher Progression ihren Fortgang nehmen. Der Totalbetrag der auszugebenden Banknoten larf niemals den Betrag der vorhandenen, statutenmässig diskontierten oder gekauften Wechsel and der Barvorräte der Bank übersteigen. Zur Einlösung der Noten ist stets ein hierzu ausschl. bestimmmter Barvorrat an geprägten Münzen, Gold- u. Silberbarren bereit zu halten, welcher mind. einem Drittel des Betrages sämtl. in Umlauf befindl. Noten gleichkommen muss. Durch Gesetz vom 3. August 1914 ist bestimmt worden: 1. dass die Scheine der Internationalen Bank in Luxemburg als gesetzliches Geld, sowohl von den Staatskassen als von Privaten angenommen werden, 2. dass die Internationale Bank vorläufig von der Verpflichtung ent- bpunden ist, diese Scheine einzulösen, 3. dass die Verausgabung der Bank auf die Summe von Fr. 6 250 000 beschränkt ist u. 4. dass die Internationale Bank als Garantie Effekten u. Wertpapiere, die durch den General-Direktor der Finanzen genehmigt werden und dem Betrage der im Umlauf befindlichen Banknoten entsprechen müssen, bei der Generalkasse zu hinterlegen hat. Ferner darf die Bank Hypoth.-Geschäfte betreiben und zwar nur zur ersten Stelle. Das Kapital muss wenigstens frs. 2000 und soll höchstens die Hälfte des Wertes der Immobil. betragen, welche zum Unterpfand bestimmt werden. Industrielle Merte sind von der Hypoth.-Garantie ausgeschlossen. Gegen diese Ausleihungen ist der Bank gestattet, bis zum Betrage der von ihr dargeliehenen Kapitalien OÖblig. auszugeben. Der Betrag, bis zu welchem die Bank aus eigenen Mitteln Kapitalien auf Hypoth.