56 Ausländische Eisenbahnen. Kapital: $ 19 972 756 in Aktien à $ 50. Davon im Besitz der Pennsylvania Rr. Co. am 31./12. 1918: $ 19 439 001. Geschäftsjahr: Kalenderjahr. Bonds-Schuld am 31. Dez. 1918: $ 9 990 000 5 % I. Mortgage Gold-Bonds, $ 10 000 000 General Mortgage Gold-Bonds, $ 9 605 000 Income Gold-Bonds = $ 29 595 000. 5 % I. Mortgage Gold- Bonds: $ 10 000 000, davon in Umlauf 31. Dez. 1918: $ 9 990 000 in Stücken à $ 1000. Zinsen: 1. Jan., 1. Juli. Tilgung: Das Kapital ist fällig am 1. Jan. 1937. Zahlstelle: New York: Zahlung der Zinsen und des Kapitals steuerfrei in Gold. Als Sicherheit geniessen diese Bonds erstes Anrecht auf die Eisenbahn und die Gerechtsame der Gesellschaft, welche dieselbe jetzt besitzt oder später erwirbt, ferner ein erstes Anrecht auf alles Rollmaterial oder Ausrüstung, welche durch den Verkauf der hierfür reservierten First Mortgage-Bonds erworben werden. Die Bonds haben zweites Anrecht auf alles andere rollende Material und die Ausrüstung und auf das Recht der Western New York and Pennsylvania Railway Co., das Eigentum der Union Terminal Railroad Company of Buffalo, New York, zu benutzen, sowie auf die Bonds u. Stocks, die der Western New York & Pennsylvania Ry Comp. gehören und auf welche die zweiten Mortgage-Bonds der Ges. erstes Anrecht haben: aber es ist den Besitzern der First Mortgage-Bonds das Recht reserviert, die Ausrüstung und das Terminaleigentum zu benutzen, selbst wenn das vorhergehende Pfandrecht erzwungen werden sollte. Aufgel. 25. u. 26./4. 1888 in Frankf. a. M., $ 2 000 000 zu 96 % Kurs in Frankf. a. M. Ende 1890–1919: 96, 98.80, 100.70, 98, 102.90, 106, 104.75, 106.50, 108.10, 109, 120.10, 118.50, 116.50, 116.30, 116, 116, 108, 104.50, 111, 109.70, 108.30, 106, 101.50, –*, –, 126, 129, %. 4 % General Mortgage Gold-Bonds von 1895: Diese Bonds brachten bis 1./4. 1897: 2 % 513 1901: 3 %, und bringen jetzt 4 % Zs. $ 10 000 000 in Stücken à $ 1000. Zinsen: 1./4., 1./10. Tilgung: Das Kapital ist fällig am 1./4. 1943. Zahlstelle in Philadelphia, Zahlung der Zinsen und des Kapitals in Gold. – Kurs in Frankf. a. M. Ende 1895–1919: 44.10, 47, 46.20, 53.40, 67.25, 94, 98.30, 97.60, 94, 95.30, 95.50, 92.70, 86, 94, 89.50, 87.70, 88, 84, 74.50, –*, –, 96, –, 105*, – %. Ancome Gold-Bonds von 1895: (5 % non-cumulative) $ 10 000 000, davon im Besitz der Pennsylvania Rr. Co. $ 9 400 000 u. $ 205 000 im Tresor der Ges. in Stücken à $. 1000. Zinsen: Die Bonds können bis zu 5 % Zinsen tragen je nach dem Beingewinn, die Zinsen sind in diesem Falle am 1./11. zu zahlen, bisher 0 %. Tilgung: Das Kapital ist am 1./4. 1943 fällig. Die Pennsylvania Rr. Co. erwarb im Mai 1900 den grössten Teil der Bonds. Zahlst. in Philadelphia. Zahlung der Zs. und des Kapitals in Gold. Kurs in Frankf. a. M. Ende 1895–1919: 14.60, . 11, 14.85, 21.90, 30.50, 38, 38, 30, 25, 28, 34, 23, 22, 20, 27, 22, 22, 25, –*, „ 34, 45*, 9* Usance: Seit 2. Jan. 1899 wird beim Handel $ 1 = M. 4.20 statt M. 4.25 gerechnet. Bilanz am 31. Dez. 1918: Aktiva: Bahn u. Ausrüstung 73 711 710, Anlagen in zuge- hörigen Ges. 37 506, Grundbesitz 37 804, andere Anlagen 5835, laufende Aktiva 1 179 155, Defizit 12 711 511. – Passiva: A.-K. 19 972 756, fundierte Schuld 29 595 000, Mortgages 6092, Schuld an zugehörige Ges. 34 575 020, aufgeschobene Verbindlichkeiten 18 304, fällige, noch nicht bezahlte Zs. 385 140, aufgelaufene, noch nicht fällige Zinsen 100 000, fällige, noch nicht bezahlte fundierte Schuld 523 836, unerledigte Kredit-Posten 2 507 373. Sa. $ 87 683 521. Gewinn u. Verlust 1918: Pachtzahlung der Reg. 1 156 106, verschiedene Pachten ete. 40 518, Einnahmen aus fundierten Sicherheiten u. in Iaufender Rechnung 1603, zus. $ 1198 227, davon verschiedene Pachten 214 494, aufgelaufene Steuern 3752, Bonds-Zs. 899 500, andere Zs. 989 743, verschied. Ausgaben 23 726, zus. 2 131 215, bleibt Defizit $ 932 988. Italienische Eisenbahn. Italienische Gesellschaft der Sicilianischen Eisenbahn, Rom. (Società Italiana per l1e Strade ferrate della Sicilia.) Gegründet: 7./6. 1885 It. Gesetz v. 27./4. 1885, dazu Vertrag v. 21./6. 1888, genehmigt durch kgl. Dekret v. 20./7. 1888 u. Vertrag v. 22./11. 1893, genehmigt durch kgl. Dekret v. 23./11. 1893. Zweck: Die Dauer der Ges. ist auf 60 Jahre festgesetzt, demnach bis zum 30./6. 1945; sie kann indessen rechtl. aufgelöst werden, wenn die Ges. oder die Reg. von ihrem Rechte Ge- brauch macht, den Betriebsvertrag für das sicilian. Netz bei Ablauf der ersten oder der zweiten jener zwanzigjährigen Perioden, welche in diesem Vertrage festgesetzt sind, endigen zu lassen. Der A.-R. der Ges. beschloss im Übereinkommen mit der Reg. am 28./4. 1903 den derzeitigen Betriebsvertrag mit dem 30./6. 1905 ablaufen zu lassen. Durch das Gesetz v. 22./4. 1905 hat das ital. Parlament beschlossen, dass mit dem 1./7. 1905 der Betrieb der Staatsbahnen vom Staate übernommen werde. Auf Grund eines zwischen der Reg. u. der Ges. zustande gekommenen Kompromisses vom 1./6. 1907 hat die Reg. folgende Zahlungen an die Ges. zu leisten: 1) Rückzahl. der im Jahre 1885 für das Betriebsmaterial seitens der Ges. gezahlten Summen von Lire 15 000 000, 2) Rückzahl. für von der Ges. in den Jahren 1900–1905 gemachte Anschaffungen Lire 6 000 000, zus. Lire 21 000 000. Ausserdem hat die Ges. an sonst. Forderungen noch Lire 5 000 000, wogegen die Reg. Lire 3 000 000 von der