76 Bau-Banken, Bau-, Terrain- und Immobilien-Gesellschaften etc. zu erwerben u. auszunutzen, dieselben im ganzen oder in Teilen wieder zu veräussern, sowie hypothekarische Darlehen aufzunehmen oder auch zu gewähren usw. Durch Kaufvertrag v. 31./8. 1910 erwarb die Gemeinde Tempelhof vom Reichs-(Militär. Fiskus den westlich von der Tempelhofer Chaussee in den Gemarkungen Tempelhof und Schöneberg belegenen Teil des Tempelhofer Feldes. Der Kaufpreis wurde auf M. 72 000 000, zahlbar in 20 jährl. zinsfreien Raten, festgesetzt; nämlich: mit M. 2 500 000 am 1./4. 1911. 1 000 000 1./5. 1912, 2 000 000 1./5. 1913, 4 000 000 1./5. 1914, 4 500 000 1./5. 1915, 5 000 00, 1./5. 1916, 5 000 000 1./5. 1917, 4 000 000 1./5. 1918, 4 000 000 1./5. 1919, 5 000 000 1./5. 1920 4 000 000 1./5. 1921, 4 000 000 1./5. 1922, 4 000 000 1./5. 1923, 3 500 000 1./5. 1924, 3 000 000 1./5. 1925, 3 000 000 1./5. 1926, 3 000 000 1./5. 1927, 3 000 000 1./5. 1928, 3 000 000 1./5. 1929 4 500 000 1./5. 1930, zus. M. 72 000 000. Im Falle eines Krieges wird die Zahlung der noch ausstehenden Kaufgeldraten vom Tage des deutschen Mobilmachungsbefehls bis zum 1.6. des auf die Demobilmach. folgenden Kalenderjahres unter entsprechender Verschieb. der Raten unterbrochen. Die Ratenzahlungen an den Fiskus ruhten also während des gegen. wärtigen Krieges. Die Restkaufgelderforder. ist auf das Grundstück als Hypothek an erster Stelle zugunsten des Militärfiskus eingetragen und diesem ausserdem durch den Kreis Teltow garantiert. Der Militärfiskus hat aus der Pfandverbindlichkeit das durch den Be. bauungsplan festgestellte Strassen- u. Platzland freizugeben, ferner vom Nettbauland nach wWahl der Gemeinde soviel Quadratruten, als unter Zugrundelegung eines Einheitspreises von M. 1240 pro Quadratrute durch Anzahl. auf den Kaufpreis oder durch Sicherheitsstell. gedeckt sind. Behufs Durchführ. des Kaufvertrages hat die Gemeinde Tempelhof ein Ver. wertungsabkommen mit der Deutschen Bank geschlossen, welche ihrerseits sämtliche daraus sich ergebenden Rechte und Pflichten auf die Tempelhofer Feld A.-G. für Grundstücks. verwert. übertrug. Demgemäss steht der Ges. die Verwert. des Terrains zu, wogegen sie unter Entlast. der Gemeinde deren vertragliche Leistungen, insbes. die Zahl. der Kaufgeld. raten, die Kosten von 2 Eisenbahnunterführungen, dem Fiskus gegenüber übernimmt. Aus dem Verwert.-Abkommen zwischen der Ges. u. der Gemeinde sollen hier folgende Punkte hervorgehoben werden: Die Herstell. der Strassen geht zu Lasten der Ges., während die Kanalisationsanlagen nebst allem Zubehör die Gemeinde auf ihre Kosten gegen eine Entschädig. von M. 65 für den laufenden Meter Baufront auszuführen hat. Die Gemeinde hat zur Förder. u. zur Erschliess. des Bauterrains eine Untergrundbahn zu bauen und in Betrieb zu setzen, sobald aus dem Innern Berlins eine Schnellbahn bis auf höchstene 200 m direkte Entfernung an die Gemark. Tempelhof herangeführt ist, ein Betriebsvertrag mit dieser Schnellbahn sich erreichen lässt u. mind. 50 Häuser auf dem Gelände errichtet sind. Die Ges. hat für diese Untergrundbahn Zuschüsse zu leisten. Die Gemeinde hat das Recht, binnen Jahresfrist nach Feststellung des Bebauungsplanes zur Herstellung von Schulen u. anderen öffentlichen Gebäuden bis zu 2000 qR Nettobauland unentßgeltlich von der Ges. zu verlangen u. innerhalb fünf Jahren nach Feststell. des Bebauungsplanes weitere 1000 qR Nettobauland gegen Zahlung des Einstandspreises auszusuchen. An dem Gewinn der Ges. aus der Verwert. des Terrains ist die Gemeinde beteiligt, u. zwar steht ihr aus dem nach Zahlung von 5 % kumulativer Div. an die Aktionäre u. nach Abzug der Tant. noch vorhandenen verteilbaren Überschuss ein Anteil von 15 % zu. Dieser Anteil ist mit M. 2 000 000 garantiert (siehe auch Gewinn-Verteil.). Die Ges. steht der Gemeiden dafür ein, dass das gesamte Gelände bis zum 1./5. 1934 veräussert ist; andernfalls kann die Gemeinde verlangen, dass die Ges. den Restbesitz käuflich zum Preise von M. 1200 qro qk übernimmt. Die Gesamtfläche des Geländes beläuft sich auf 102 266 dR. Nach der Bau- polizeiverordn. vom Aug. 1898 ist durchweg grossstädtische Bebauung (parterre u. vier Ge. schosse) zulässig. Der genehmigte Bebauungsplan sieht vor, dass 44 % des Geländes auf Strassen- u. Platzland entfallen, sodass ca. 57 269 qR Nettobauland verbleiben, deren Jetzl. wert sich durch den Kaufpreis auf Basis eines 4 % Zinsfusses u. unter Berücksichtig. sämtl auf insges. M. 12 000 000 geschätzten Aufwend. für Strassenbaukosten, Kanalisationsbeiträge, Schnellbahnzuschuss, Eisenbahn-Unterführungen etc. auf rund M. 1155 pro qR stellen. Al BEigentum der Gemeinde Tempelhof unterliegt der jeweils noch nicht veräusserte Teil des Geländes keiner Gemeindegrundsteuer. Die Wertzuwachssteuer kommt für die Verkäufe von Parzellen nicht in Betracht, da die Kommunen als Verkäufer von dieser Steuer befreit sind. Beiträge zu den Kosten der Kanalisation und zu dem Bau der Untergrundbahn dürfen seitens der Gemeinde von den Anliegern nicht erhoben werden. Die gegenwärtigen Besitzer der Aktien Lit. B haben für sich u. ihre Rechtsnachfolger ausdrücklich auf das Stimmrecht von M. 5 000 000 Aktien solange verzichtet, bis mind. die Hälfte der Aktien Lit. B voll eingezahlt u. in Verkehr gebracht sind. Mit dem Bau der Strassen ist Mitte 1911 begonnen worden. 1910/11 fanden keine Ver- käufe statt. Im Geschäftsjahre 1911/12 wurden 1410,40 qR für zus. M. 2 950 202 verkauft. Im Geschäftsjahre 1912/13 wurden 1058 qR mit M. 1 938 785 Nettoerlös veräussert. Die Ver. käufe 1913/14 betrugen 1229,71 qR mit einem Nettoerlös von M. 2 057 046; 1914/15 vor Aus- bruch des Krieges 181.82 qR mit M. 379 710 Erlös verkauft; 1915/16 bis 1918/19 keine Ver- käufe. Bis Juni 1915 waren auf dem verkauften Terrain rd. 40 Häuser errichtet, von der Gesamtsumme der 975 fertiggestellten Wohnungen waren 65 unvermietet, während am 30./9. 1917 nur 2 Wohnungen nicht vermietet waren. Im Jahre 1911/12 war die Tätig keit der Verwalt. in erster Linie dem Aufschluss des Geländes gewidmet. Die Einzel- projekte für die Strassen sind aufgestellt u. die Aufschüttungsarbeiten im grossen