168 Eisenbahnen, Eisenbahn-Bau- und Betriebs-Gesellschaften. sah, eine Sanierung der Ges. vorzunehmen. Unter Vermittelung des Grossherzoglichen Ministeriums wurde mit den von der Bahn berührten Gemeinden als Inhabern der Oblig. u. mit der Firma Lenz & Co. in Berlin ein Vertrag abgeschlossen, durch welchen der Zinsfus- der Oblig. dauernd auf 2¾ % herabgesetzt ist, während von dem Akt.-Kap. 111 Aktien zu M. 1000 = M. 111 000 vernichtet wurden (siehe A.-K.). In den nächsten 5 Jahren findet keine Auslos. von Schuldverschreib. statt. In den dann folg. 5 Jahren werden ½ % u. von 1926 an 2½ %% jährlich getilgt, sodass nach 45–50 Jahren die Schuldverschreib. ausgelost sind. Ferner hat sich die Firma Lenz & Co. verpflichtet, von ihrer Forderung an die Akt.-Ges. den Teilbetrag von M. 100 976 zu erlassen u. für den Restbetrag der Forderung die Zs. auf 2 % herabzusetzen, auch auf die vertraglich vereinbarte Pauschalentschädigung von M. 6000 p. a. für die Betriebsführung bis auf weiteres zu verzichten. Ausserdem über. nimmt sie den Inhabern der Schuldverschreib. gegenüber selbstschuldnerische Bürgschaft für die Zahlung der Zs.- u. Tilg.-Beträge. Die Ges. zahlt in den Gemeinden, in denen sie zur Steuer herangezogen werden kann, nur 50 % der sonst üblichen Abgaben. Im Geschäftsjahr 1912/13 resultierte ein neuer Bilanzverlust von M. 7617, der 1913/14 auf M. 25 975, 1914/15 auf M. 86 289, 1915/16 auf M. 145 946 u. 1916/17 auf M. 167 827 anwuchs aber 1917/18 auf M. 113 512 u. 1918/19 auf M. 95 559 zurückging, 1919/20 aber wieder auf M. 237 641 stieg. Geschäftsjahr: 1./4.–31./3. Gen.-Vers.: Spät. Sept. Stimmrecht: 1 Aktie = 1 St. Bilanz am 31. März 1920: Aktiva: Eisenbahn 4 915 229, Grunderwerb 11 752, Kassa 201. Ern.-F. 20 902, Spez.-R.-F. 3904, Staatszuschuss-Restzahl.-Kto 3898, Debit. 23 355, Verlust 237 641. – Passiva: A.-K. 1 756 000, Oblig. 1 554 000, Staatszuschusskto 1 305 114, Ern.-F. 81 158. Spez.-R.-F. 61 345, Oblig.-Zs. 4852, Kredit. 454 414. Sa. M. 5 216 885. Gewinn- u. Verlust-Konto: Debet: Verlustvortrag 95 559, Eisenbahn-Betrieb 49 409, Ern.-F. 51 551, Spez.-R.-F. 4926, Zs. 4836, Unk. 278, Oblig.-Zs. 31 080. Sa. M. 237 641. — Kredit: Verlust M. 237 641. Dividenden 1904/05–1919/20: Bisher 0 %. Coup.-Verj.: 4 J. (F.). Direktion: Geh. Bau-Rat Georg Mohr, Berlin; Reg.-Baumeister a. D. Eduard Rubach, Halle a. S.; Stellv. Reg.-Baumeister Max Semke, Berlin. 0 Aufsichtsrat: Vors.: Medizinalrat Dr. phil. Vogt, Butzbach; Stellv.: Okonomierat Karl Hoffmann, Hof-Güll; Bürgermeister Konrad Reuhl, Gambach: Dr. jur. Alfons Jaffé, Verkehrs- Dir. Dr. Pundt, Dir. Stoephasius, Berlin; Bürgermeister Dr. Kayser, Bad Nauheim; Dir. Fritz Vogt, Butzbach; Altbürgermeister Schmidt, Queckhorn. Cöln-Bonner Eisenbahnen Aktiengesellschaft in Köln a. Rh., Übierring 11. Gegründet: 5./10. 1894 unter der Firma A.-G. der Vorgebirgsbahn Cöln-Bonn; dann Firma von 1897–1917: Akt.-Ges. der Cöln-Bonner Kreisbahnen; Firma wie gegenwärtig 1./9. 1917 geändert. Zweck: Bau u. Betrieb von vollspurigen Eisenbahnen von Bonn läugs dem Vorgebirge nach Köln (Vorgebirgsbahn), von Bonn über Wesseling nach Köln (Rheinuferbahn), von Station Hermülheim der Vorgebirgsbahn nach Wesseling zum Anschluss an di- Rhein- uferbahn u. an eine Werftanlage bei Wesseling, ferner von Hermülheim nach Berrenrath sowie von kleineren Verbindungs- u. Abkürzungsstrecken zwischen diesen Bahnen, endlich die Erweiter. u. Verbesser. der vorhandenen Strecken u. teilweise Mitbenutz. der städtischen Strassenbahnen u. Hafenbahn in Köln u. der städtischen Strassenbahn in Bonn. Durch Konzessionsurkunde vom 4./8. 1894 wurde der Ges. zunächst die Konzession zum Bau u. Betrieb der schmalspurigen Vorgebirgsbahn, durch solche vom 15./8. 1898 die Konzession zum Bau u. Betrieb der Rheinuferbahn erteilt. Mehrere Nachtragskonzessionen betreffen neben der Erweiter. u. dem Umbau dieser beiden Bahnen die Genehmigung zum Bau u. Betrieb der Eisenbahnen von Vochem nach Wesseling, von Hermülheim nach Berrenrath sowie einer Anzahl kleinerer Anschluss- u. Abkürzungsstrecken. Die Konzessionen sind zeitlich nicht begrenzt. Der Staatsregierung ist unbeschadet des gesetzl. Ankaufsrechtes das Recht vorbehalten, jederzeit, jedoch nicht vor Ablauf von 10 Jahren nach der Inbetrieb- nahme der noch vollspurig auszubauenden Vorgebirgsbahn, das gesamte Unternehmen der Ges. (einschl. allen Zubehörs u. aller Fonds) gegen Erstatt. der von ihr aus eigenen Mitteln aufgewendeten notwendigen u. nützlichen Anlagekosten zu erwerben, ausgenommen diejenigen Bahnstrecken, die innerhalb des Weichbildes der Städte Köln u. Bonn liegen u. nach dem Ermessen der Staatsregierung mehr den Charakter von Strassenbahnen haben. Die Ges. besitzt u. betreibt z. Z.: Eine Schmalspurbahn mit Dampfbetrieb von Köln über Brühl nach Bonn (Vorgebirgsbahn) mit einer Länge von 36,5 km u. einer Spurweite von 1 m; auf der Teilstrecke von Hermülheim nach Vochem ist neben dem schmalspurigen Gleis noch ein vollspuriges in Betrieb: eine vollspurige Abkürzungslinie dieser Bahn von Vochem nach Pingsdorf; eine vollspurige zweigleisige Eisenbahn mit elektrischem u. Dampfbetrieb von Bonn über Wesseling nach Köln (Rheinuferbahn) von 28.32 km Länge, endigend an der Einmündung in die Strassenbahn der Stadt Köln bei Marien- burg. Die Strecke Köln-Marienburg bis Bonn-Ellerstrasse wird als Hauptbahn, die übrigen Strecken werden als Nebenbahn betrieben; eine vollspurige Eisenbahn von Vochem nach Wesseling von 5.7 km Länge zum Anschluss an die Rheinuferbahn