Eisenbahnen, Eisenbahn-Bau- und Betriebs-Gesellschaften. 203 Die Vorz.-Aktien A und B sind unter sich gleichberechtigt, ebenso die St.-Aktien A und B. Ein Unterschied besteht nur insofern, als die Stadt Stralsund den Vorz.- und St.-Aktien B eine Mindest-Div. von 3½ % gewährleistet. Bei etwaiger Auflösung der Ges. haben die Vorz.-Aktien A und B Anspruch auf den vollen Nennbetrag von M. 1000, bevor eine Auszahlung auf die St.-Aktien A und B geleistet werden darf. Geschäftsjahr: 1./4.–31./3. Gen.-Vers.: Im I. Geschäftshalbj. Stimmrecht: 1 Aktie = 1 St. Bilanz am 31. März 1920: Aktiva: Bahnanlage 1 878 720, Grund u. Boden 60 000, Inventar 47 615, Ern.-F.-Effekten 156 847, Spez.-R.-F. do. 24 450, Debit. 93 028, Kassa 197. – Passiva: A.-K. 1 750 000, Grund u. Boden 60 000, Hypoth. 89 318, Ern.-F. 175 701, Spez.-R.-F. 36 029, Bilanz-R.-F. 11 996, Tilg.-Kto 4091, Eisenbahnsteuer 1346, Steuerrückl. 12 000, Div. 840, Kredit. 46 067, Gewinn 73 468. Sa. M. 2 260 859. Gewinn- u. Verlust-Konto: Debet: Betriebsausgaben 571 410, Tilg.-Kto 743, Zs. 6906, Bilanz-R.-F. 4520, Steuerrückl. 12 000, Eisenbahnsteuer 1346, Div. 52 500. – Kredit: Betriebs- einnahme 649 414, Ern.-F. 20 981. Sa. M. 670 396. Dividenden: 1901/02–1917/18: St.-Aktien A: Stets 0 %; 1918/19: 1 %; 1901/02 bis 1919/20: St.-Aktien B: Stets 3½ %; Vorz.-Aktien A: 0, 0, 0, 0, 0, 0, 0, 0, 3, 1, 2, 2, 1¼, 0, 0, 0, 0, 3½, 2½ %; do. B: Stets 3½ %. Coup.-Verj.: 4 J. (K.) Direktion: Vors. Ratsherr Karl Lobeck, Reg.-Baumeister a. D. Georg Noack. Aufsichtsrat: (4–7) Vors. Oberbürgermeister Gronow, Stellv. Ratsherr Gottl. Fritsche, Konsul Gust. Koch, Stralsund; Landesrat Dr. Schultze, Reg.- u. Baurat Klammt, Stettin; Verkehrs-Dir. Dr. Ernst Pundt, Berlin; Landrat Bülow, Franzburg. Zahlstellen: Stralsund: Neuvorpommersche Spar-u. Creditbank; Berlin: Berl. Handels-Ges. Süddeutsche Eisenbahn-Gesellschaft in Darmstadt mit Zweigniederlassung in Mannheim. Gegründet: 11./2. 1895; eingetr. 15./2. 1895. Statutänd. 30./9. 1907, 30./9. 1908, 27./9. 1912. Zweck: Bau u. Betrieb von Eisenbahnen, namentlich von Neben- u. Strassenbahnen, die mittels Dampf- oder anderen Motoren betrieben werden. Erwerbung, Pachtung von Bahn- objekten etc. Die Ges. ist berechtigt, Prior.-Anleihen zu kreieren u. Oblig. auszugeben. Die Ges. besitzt die in nachstehender Tabelle verzeichneten Linien und betreibt dieselben ausser den von der Centralverwalt. für Sekundärbahnen betriebenen unter B 8–10. Am 31./3. 1920 betrug die Gesamtlänge aller vollspurigen Nebenbahnen der Ges. 179.24 km, aller schmalspurigen Nebenbahnen 18.76 km, der Strassenbahnen in Wiesbaden 48.44 km u. in Essen 72.90 km, zus. Kleinbahnen 121.34 km; hierzu 17.57 km Pachtstrecken der Stadt Essen. Gesamtpersonal aller Bahnen ca. 4400 Personen. Die G.-V. v. 21./9.1901 genehmigte den Vertrag betreffs einer Betriebsgemeinschaft zwischen der im Besitz der Ges. befindlichen 8,69 km langen Hohenebra-Ebelebener u. der Herrmann Bachstein, jetzt der Centralverwaltung für Sekundärbahnen Herrmann Bachstein, gehörigen 37 km langen Greussen-Keulaer Bahn auf folgender Grundlage: Beide Bahnen werden als ein einheitliches Ganzes durch H. Bachstein verwaltet u. der Ges. aus dem Betriebsüberschusse vorab ein Betrag zugeschieden, welcher dem Durchschnittserträgnis der Hohenebra-Ebelebener Bahn in den letzten 3 Betriebsjahren entspricht. Nach einer 4 % Verzinsung des in der Greussen-Keulaer Bahn investierten Kapitals ist die Ges. an den weiteren Überschüssen nach dem Verhältnis des in der Hohenebra-Ebelebener Bahn investierten Kapitals beteiligt. Die Gesellschaft hat mit der Stadt Essen einen Vertrag abgeschlossen, nach welchem diese der Süddeutschen Eisenbahn-Ges. den Bau u. Betrieb von 10 städt. Strassenbahnlinien im Anschluss an das bestehende Essener Strassenbahnnetz der Ges. überträgt. Die Kosten für Ausführung der Bahnanlagen der neuen Linien bezahlt die Stadt, diejenigen für Betriebs- mittel, Bahnhofs- u. Stromversorgungsanlagen trägt die Ges. Letztere zahlt der Stadt jährl. 4.8 % der städt. Anlagekosten als Pacht u. erhält dann ihre Aufwendungen ebenso aus den Überschüssen des Gesamtnetzes verzinst. Übersteigt der dann verbleibende Betriebsüber- schuss des Gesamtnetzes denjenigen von 1910/11 mit M. 1 600 700, so erhält die Stadt vom Mehr 10 % Anteil. Der Vertrag ist erstmals zum 1./4. 1922, sodann jährl. mit 3jähr. Frist kündbar. Weitere Linien sind unter gleichen Bedingungen zu bauen u. zu betreiben, sofern die Stadt einen Ertrag in Höhe des Pachtpreises gewährleistet. Die Stadtgemeinde gewährt der Ges. zur Bestreitung der danach aufgewendeten Posten ein Darlehen von M. 2 500 000, welches mit 5.1 % zu verzinsen, mit 2 % zuzügl. ersparter Zinsen zu tilgen u. mit dem Rest bei Beendigung des Pachtvertrages rückzahlbar ist. Die Auszahlung erfolgt in Raten nach Bedarf. Einige Pachtlinien sind bereits fertiggestellt u. seit 1./7. 1912 nach u. nach in Betrieb genommen worden. Im J. 1911 beteiligte sich die Süddeutsche Eisenbahn-Ges. an der Gründung der Oberrhein. Eisenbahn-Ges. A.-G. in Mannheim. Das A.-K. der neuen Ges. beträgt M. 10 000 000, wovon die Stadt Mannheim 51 %, die Süddeutsche Eisenbahn-Ges. 26 %, die übrigen Gründer zus. 23 % der Aktien übernommen haben. Ausserdem ist die Begebung eines Oblig.-Anlehens in Höhe von M. 12 000 000 erfolgt (1914 auf M. 16 000 000 erhöht). In diese neue Ges. wurden u. a. das zur Elektrifizierung in Aussicht genommene sogen. südd. Eisenbahndreieck Mannheim-Heidelberg-Weinheim-Mannheim, die Vorortbahn Käfertal-Heddesheim, die Konz. für die Linien Mannheim-Schriesheim u. Schwetzingen-Ketsch sowie die Elektrizitätswerke Rheinau u. Ladenburg eingeworfen. Die Süddeutsche Eisenbahn-