Erzbergwerke und Hüttenbetriebe. 409 Geschäftsjahr: Kalenderj. Gen.-Vers.: Im I. Geschäftshalbj. Stimmrecht: 1 Aktie = 1 St. Dividende: Die erste Bilanz wird per 31./12. 1920 gezogen. Direktion: Vorstandsmitglieder: Max Haberbosch, Albert Strauss; Stellv. Wilh. Dürkes, Adolf Edler, Fritz Kaufmann, Ludwig Mosbacher, Wilh. Obermayer. Aufsichtsrat: Vors. Rechtsanwalt Dr. Hachenburg, Fiskalanwalt Dr. Selb, Sally Weil, Handelskammerpräsident Rich. Lenel, Dr. Phil. Reinhardt, Mannheim. Prok risten: Oskar Zimmermann, Heinr. Henle, Mannheim. Zahlstelle: Gesellschaftskasse. sDeutsch-Osterreichische Asbest-Bergbau Akt.-Ges. in München, Kaufinger Strasse 11. Gegründet: 18./10. 1920; eingetr. 12./11. 1920. Gründer: Bankier Leo Otto Hampp, Fabrikant Willi Schätz, München; Ing. Albert Schätz, Innsbruck; Bankier Karl Huber, Pfaffenhausen; Kaufm. Robert Grünewald, München. Zweck: Abbau von Asbest u. Talkum in Österreich u. die Verwertung von Asbest u. falkum in Deutschland u. Österreich. Die Ges. übernahm die bisherigen Geschäfte der „Deutsch-Österr. Asbest-Bergbau Ges. m. b. H.' in München mit allen Aktiven u. Passiven; sie kann sich auch an anderen Unternehmungen in jeder Form beteiligen. Kapital: M. 600 000 in 600 Aktien à M. 1000; übern. von den Gründern zu 100 %. Geschäftsjahr: 1./10.–30./9. Gen.-Vers.: Im I. Geschäftshalbj. Stimmrecht: 1 Aktie = 1 St. Dividende: Die erste Bilanz wird per 30./9. 1921 gezogen. Direktion: Ing. Albert Schätz. Innsbruck; Kaufm. Rob. Grünewald, München. Aufsichtsrat: Vors. Bankier Leo Otto Hampp, Stellv. Fabrikant Willi Schätz, München; Bankier Karl Huber, Pfaffenhausen. Zahlstelle: München: Bankhaus Leo Otto Hampp. Weunkircher Eisenwerk, Akt.-Ges., vormals Gebr. Stumm in Neunkirchen (Saar). Gegründet: 22./9. 1920 mit Wirkung ab 1./4. 1920; eingetr. 25./11. 1920. Die Dauer der Ges. ist auf 99 Geschäftsj. mit der Massgabe bestimmt, dass spät. in den ersten drei Monaten des vorletzten Geschäftsj. eine G.-V. über die Fortdauer der Ges. beschliessen kann. Gründer: Wirkl. Geh. Rat u. Unterstaatssekretär a D. Exz. Wilh. von Stumm, Wirkl. Geh. Rat u. Staatssekretär a. D. Exz. Dr. Rich. von Kühlmann, Berlin; Graf Adalbert von Franken- Sierstorpff, Eltville Aue; Gen.-Dir. Paul Keim, Metz; Gebr. Stumm, G. m b. H., Neunkirchen Gaar) Die Firma Gebr. Stumm, G. m b. H. zu Neunkirchen, brachte in die Akt.-Ges. die bis jetzt von ibr betriebenen gesamten industriellen Unternehmungen, die im Saargebiet, wie es durch den Vertrag von Versailles begrenzt ist, belegen sind, ein, u. zwar: 1. die gesamten in Neunkirchen belegenen industriellen Besitztümer nebst Inventar in Neunkirchen, Meder-Neunkirchen, Wiebelskirchen. Wellesweiler, Spiesen u. Landsweiler, 2. die Ziegelei in Dirmingen, 3. die Kalköfen u. Steinbrüche von Herbitzheim, 4. die Rechte der Aus- beutung der in betreff der in Blickweiler u. Gersheim gelegenen Steinbrüche u. Kalk- öfen bestehenden Pachtverträge, 5. die Dolomitsteinbrüche in Wellen —– Grenmacher. Das Einbringen geschah lastenfrei mit allen Gebäulichkeiten, insbesondere den Beamten- u. Arb.-Wohnhäusern, u. sonst. Zubehör an Maschinen, Transportmitteln etc. einschl. der zum regelmässigen u. normalen Betrieb erforderl., auf Lager oder in den Magazinen vorhandenen Reserve- u. Ersatzteilen für Masch, jedoch mit Ausnahme von a) dem Herren- haus einschl. der Nebengebäude u. dem Park, b) des Familienfriedhofs, c) des Denkmals des Freiherrn Karl Ferdinand von Stumm-Halberg u. der Stelle, wo das Denkmal steht, 00 des Grundstücks mit dem Hause Stummstr. 2, zu a–d in Neunkirchen gelegen. Die Firma Gebr. Stumm, G. m. b. H., räumt indessen der Akt.-Ges. als beschränkte persönliche Grunddienstbarkeit das Recht ein, durch u. über den Park – Abschnitt a –— die Gasleit., aabtseilbahnen, Leitungen zum Transport von Material., Kraft oder sonstigen zum Betriebe er Neunkirchener Werke erforderl. Leitungen ohne Gewähr. einer besonderen Entschäd. zu bauen. Das Einbringen erfolgte mit Rückwirk. auf den 1./4. 1920, so dass der Betrieb der sämtl. Unternehmungen von diesem Tage an auf Rechnung der Akt-Ges. geht. Die Firma Gebr. Stumm, Gd m. b. H. räumt der Akt-Ges. das Recht der Fortführung des Namens fGebrüder Stumm“ in ihrer Firma ein, hat sich aber andererseits das Recht vorbehalten, 1 ihre übrigen Betriebe die seitherige Firma beizubehalten. Zur Ausgleichung wurden der Gebr. Stumm, G. m. b H. zu Neunkirchen, gewährt ausser 110 000 Stück nach § 11 10 Gesellschaftsvertrags ausgegebene Schuldverschreib. im Nennbetrage von je M. 400, 996 Aktien im Nennbetrag von je M. 1000. Zweck: Fortbetrieb der sämtl. industriellen Unternehm,, welche die Firma Gebr. Stumm, die H b. H., im Saargebiet, wie es im Vertrag von Versailles begrenzt ist, betrieb, u. allgemein u. die Weiterverarbeit. von Eisen u. Stahl, der Verkauf u. die sonst. Verwert. 309 abrikate u. der sich ergebenden Nebenprodukte u. Rückstände, der Erwerb von Grund- u. Bergwerkseigentum, der Betrieb von Bergwerken u. aller sonst. Arten der Winnung der Rohprodukte; die Schaffung u. der Betrieb von allen Arten von Transport- 7