Erzbergwerke und Hüttenbetriebe. Immobilien, auf die neue Gesellschaft über, welche auch alle Verbindlichkeiten der alten Gesellschaft übernimmt, soweit nicht obige Beträge ausgeschlossen werden. Die Gegenleistung wird auf M. 73 413 744 festgesetzt und abgegolten durch: 1. M. 57 952 000 in als voll bezahlt geltende Aktien der neuen Gesellschaft; 2. M. 48 000 in bar. Dazu wird bemerkt, dass die festgexetzte Gegenleistung sich aus dem Nennbetrag des Aktienkapitals der belgischen Gesellschaft von M. 58 000 000 und deren gesetzlichen Reservefonds von M. 15 413 744 erklärt. Die Eröffnungbilanz des Lothringer Hütten- u. Bergwerks-Verein am 1./7. 1917 entsprach der Bilanz der alten belgischen Gesellschaft v. 30./6. 1917. Die Ges. besitzt nach Verlust der lothring. Erzbergwerke u. Hüttenwerke folgende Anlagen: Kohlenbergwerke. Die Ges. besitzt sämtliche Kuxe der Gew. Victor in Raukxel u. diese wiederum sämtliche Kuxe der Gew. Ickern. Beide Gew. verfügen über einen Grubenfelderbesitz von je rd. 8,5 preuss. Maximalfeldern, deren Kohlenmengen bis zu 1000 m Teufe anstehen, in der Hauptsache Fettkohlen enthalten u. bei Victor auf über 100 Mill. t, bei Ickern auf 200 Mill. t geschätzt werden. Auf Zeche Victor befinden sich 2 Doppel-Schachtanlagen mit entsprechender Kohlenaufbereitung; ferner sind vorhanden 428 im Betriebe befindliche Koksöfen mit Nebenproduktgewinnungsanlage, 2 Ziegeleien. Der Grundbesitz der Gewerkschaft Victor umfasst rund 1336 ha, der der Zeche Ickern 52 ha. Beide Zechen haben eine gemeinsame Hafenanlage an dem Dortmund-Ems-Kanal. Auch besitzt die Gesellschaft noch die Kohlenzeche Gewerkschaft General in Weitmar bei Bochum, deren sämtliche Kuxe dem Lothringer Hütten- u. Bergwerks-Verein gehören; diese verfügt über einen Felderbesitz von rd. 300 ha. Die anstehenden Kohlenmengen werden auf rd. 16 Mill. t Kokskohlen und zehn Mill. t Magerkohlen geschätzt. Es sind 106 Koks- öfen mit Nebenproduktgewinnung vorhanden, die sämtlich im Betriebe sind. In 1918 Ankauf sämtl. Anteile der Gewerkschaft Quint in Trier (Hüttenwerk u. Erz- felder). Ende 1920 Interessengemeinschaft mit dem Hasper Eisen- u. Stahlwerk in Haspe. Die Wertp. u. Beteil. umfassen nom. M. 8 023 000 St.-Aktien u. M. 1 348 000 Vorz.-Aktien der Faconeisen-Walzwerk L. Mannstaedt & Co. A.-G., Troisdorf; nom. M. 4 734 000 Aktien der Düsseldorfer Eisen- u. Draht-Ind., Düsseldorf; Vorz.- u. Stamm-Aktien der Geisweider Eisenwerke A.-G.; St. 300 Kuxe der Gew. Pfannenberger Einigkeit, Neunkirchen; nom. M. 15 800 Aktien des Stahlwerks-Verbandes A.-G., Düsseldorf; nom. M. 27 600 Aktien des Rheinisch-Westf. Kohlen-Syndikats, Essen; Reichsanleihe u. preuss. Konsols; Kriegsanleihe. Dieser Bestand erhöhte sich durch weiteren Eintausch von Mannstaedt u. Düsseldorfer Aktien bedeutend (s. unten). Durch den Abschluss von Interessengemeinschaftsverträgen mit der Faconeisen- wWalzwerk L. Mannstaedt & Cie. A.-G. und der Düsseldorfer Eisen- u. Draht-Ind. hat der Lothringer Hütten- u Bergwerks-Ver. sich den dauernden Absatz einer bestimmten Menge seiner Stahlerzeugung in Form von Halbzeuglieferung an diese beiden Gesellschaften ge- sichert, die über modern eingerichtete Betriebsstätten zur Verfeinerung der Stahlproduktion verfügen. Da diese beiden Ges. gleichzeitig in grösserem Umfange Verbraucher von Kohlen und Koks sind, hat der Lothringer Hütten- u. Bergwerks-Verein die Möglichkeit, sie von seinen Kohlenzechen direkt zu beliefern. Die mit den Mannstaedtwerken bis 1923 u. mit der Draht-Industrie bis 1935 laufenden Interessengemeinschafts-Verträge bezwecken, bei den drei Gesellschaften die Geschäftsführung nach einheitlichen Gesichtspunkten zu regeln. Dem Lothr. Hütten- u. Bergwerks-Ver. steht die Führung der Interessengemeinschaft zu. Bezüglich der Gewinnverteilung wird in der Weise verfahren, dass die nach bestimmten Grundsätzen ermittelten Reingewinne der drei Ges. zunächst beim Hüttenverein vereinigt werden. Aus dem sich ergebenden Gesamtreingewinn überweist der Hüttenverein an die Manstaedt-Werke u. die Draht-Industrie 5 % auf die St.-Aktien der beiden Ges. u. 6 % auf die Mannstaedt-Vorzugs-Aktien nebst den vorgesehenen Tant. Der Mehrbetrag bleibt dem Hüttenverein mit der Massgabe, dass er für das erste und zweite volle Prozent über 5 % hinaus verteilter Hüttenvereins-Dividende den Mannstaedt-Werken je ½ % weiterer Div. auf die St.-Aktien zu überweisen hat. Für jedes weitere volle Prozent Hüttenvereins-Div. über 7 % hinaus erhalten die Mannstaedt-Werke je weiter % Div. auf ihr gesamtes A.-K. Bei der Festsetzung der vom Hüttenverein auszuzahlenden Beträge sind die sich ergebenden Beträge für Tant. zu berücksichtigen. Der Hüttenverein ist ferner verpflichtet, für jedes volle Prozent über 5 % hinaus, welches. er an seine Aktionäre zur Verteilung bringt, der Draht-Ind. denjeuigen Betrag zu vergüten, der ihr die Auszahlung von % weiterer Div. auf ihr gesamtes A.-K. ermöglicht. Sollte der sich ergebende Gesamtreingewinn der drei Ges. nicht ausreichen; um die zunächst vorgesehenen Vergütungen an die beiden anderen Ges. von 5 bzw. 6 % im vollen Umfange vornehmen zu können, so soll derselbe zwischen letzteren im Verhältnis ihrer Aktienkapitale geteilt werden. Für die vom 1./7. 1914 ab laufenden Geschäftsjahre der Mannstaedt-Werke hat der Hüttenverein, solange er auf sein eigenes Kapital bis zu 8 % Div verteilt, an die Mannstaedt-Werke auf den Nominalbetrag des A.-K. derselben so viele Prozent zu vergüten, als dem Dividendensatze des Lothringer Hütten-Ver. entsprechen. Für jedes weitere volle Prozent Hütten-Ver.-Div. über 8 % hinaus haben die Mannstaedt-Werke einen zur Ausschüttung von ½ % auf das gesamte A.-K. aus- reichenden Betrag zu erhalten einschl. der sich bei den Mannstaedt-Werken jeweils erge- benden Beträge für Tantiemen. Dagegen verzichten die Mannstaedt-Werke ebenfalls ab 1./7. 1914 auf den für sie bis dahin bestehenden Anspruch, wonach sie vorab eine Div. von 5 % bzw. 6 % zu erhalten haben. Ferner ist dem Lothr. Hütten- u. Bergwerks-Verein das 2**