1744 Elektrotechnische Fabriken, Elektrizitätswerke und Hilfsgeschäfte. Vogtländisches Elektrizitätswerk Akt.-Ges. in Bergen (Vogtl.). Gegründet: 23./3. 1908 mit Wirk. ab 1./4. 1908; eingetr. 5./9. 1908 in Falkenstein i. V. Sitz bis 24./6. 1910 in Trieb. Gründer: Bernh. Hartmann, Rentier Ed. Herrmann, Bank-Dir. W. Keck, Plauen i. V.; Mühlenbes. L. Reichenbach, Trieb; Ing. Theod. Sarfert, Plauen i. V. Die Gründer Hartmann, Herrmann, Reichenbach u. Sarfert haben den von ihnen in Höhe von zus. M. 490 000 übernommenen Teil des A.-K. durch eine Sacheinlage bewirkt, die aus folgendem besteht: 1) aus dem gesamten von ihnen zu Trieb unter der Firma Vogtländ. Elektrizitätswerk Sarfert & Co. betriebenen Unternehmen, nämlich dem Grundstück samt allen Wasser- u. Fischereirechten u. allem Zubehör, sowie samt allen zu diesem Unter. nehmen gehörigen Aktiven, einschl. auch a) der gesamten Aussenstände, jedoch ausschliessl. des der Firma Vogtländ. Elektrizitätswerk Sarfert & Co. an die Firma Vogtländ. Credit. Anstalt zustehenden Guthabens, b) des Kassenbestandes; 2) aus den Rechten aus den- jenigen Verträgen, welche in Gestalt von Konzessionsverträgen mit den Gemeinden Trieb Schönau, Altmannsgrün, Neustadt u. Poppengrün, ferner in Gestalt der Vorkonzessionen der Gemeinden Zschockau, Mechelgrün u. Theuma sowie in Gestalt der Konzessionsverträge mit den Gemeinden Werda, Unter- u. Ober-Lauterbach vorliegen; 3) aus denjenigen Anlagen, Maschinen, Leitungen, Kabeln, Transformatoren usw., welche infolge des Anschlusses der Gemeinden Neustadt mit Siebenhitz, Poppengrün, Werda, Unter- u. Ober-Lauterbach sich erforderlich machen; die gesamte Sacheinlage wurde auf M. 590 000 und, unter Berück- sichtigung einer auf den Grundstücken in Höhe von M. 100 000 eingetragenen Hypothek auf M. 490 000 geschätzt. Zweck: Erricht. oder Pachtung u. der Betrieb von Elektr.-Werken sowie elektr. Anlagen jeder Art, Abgabe elektr. Energie zu Licht u. Kraft sowie zu sonstigen Zwecken, u. zwar auch an Orten, in denen sich ein Elektr.-Werk der Ges. nicht befindet. Die Ges. ist be. rechtigt, sich auch an anderen Unternehm. in jeder zulässigen Form zu beteiligen, auch solche käuflich zu erwerben. Sie ist auch berechtigt zum Vertrieb von elektrotechnischen Bedarfsartikeln u. zum Betrieb ähnlicher Geschäfte. Die Ges. besitzt z. Z. folgende Grundstücke bezw. Kraftwerke: Elektr.-Werk Bergen, aus. gerüstet mit 1 Sauggasanlage von 600 PS., 1 Dieselmotor von 320 PS. mit hierzu gehörigen Dynamomasch. u. Apparaten; 2 weitere Dieselmotoren von je 600 PS. gelangten 1912/13 zur Aufstell. – Elektr.-Werk Markneukirchen. Die Ges. besitzt ferner 1 Beamtenwohnhaus in Bergen. Bis Ende März 1915 ist die Länge des Fernleitungsnetzes auf 290 km gestiegen. Die sämtl. früher eigenen Elektr.-Werke wurden untereinander verbunden u. stillgelegt, was mit den Werken von Schöneck u. Trieb bereits 1913/14 u. Markneukirchen 1916/17 geschal. Mit der Zwickauer Elektrizitätswerk- u. Strassenbahn-Akt.-Ges. in Zwickau ist ein 20fähr. Vertrag auf gegenseitige Stromliefer. aus der Kraftstation Bergen bezw. der der Zwickauer Ges. gehörigen Kraftstation Oelsnitz i. Erzg. abgeschlossen worden. Zugänge auf Anlage.Kti erforderten 1912/13–1919/20 rd. M. 1 050 000, 420 000, 220 000, 35 000, 30 000, 35 000, 30 000, 575 000. Die Ges. erzielte im Geschäftsj. 1914/15 einen Reingewinn von nur M. 17 89. Seit Ausbruch des Krieges gingen die Einnahmen weiter erheblich zurück. Auch liess die Anschlussbewegung wegen Mangels an Arbeitskräften u. aus wirtschaftl. Gründen nach. 1915/16 ergab nach M. 61 736 Abschreib. einen Fehlbetrag von M. 40 239, gedeckt aus R.-F.; 1916/17 neuer Fehlbetrag M. 70 050, der 1917/18 auf M. 136 962 gestiegen, sich aber 1918/9 auf M. 117 938 verminderte u. 1919/20 ganz getilgt, ausserd. noch M. 106 424 Reingew. erzielt. Konzessionen: Die Ges. hat in den Jahren 1909–1912 mit folgenden Gemeinden bezv. Städten Konz.-Verträge wegen Abgabe elektr. Arbeit zu Licht- u. Kraftzwecken abgeschlossen, u. zwar a) mit einer Konz.-Dauer von 50 J. bei einem ausschliessl. Rechte zur Benutz. der Strassen u. Plätze zur Leitung u. Abgabe von elektr. Strom auf die Dauer der Konz. mit den Städten Markneukirchen u. Schöneck, sowie der Gemeinde Bergen; b) mit einer Konz. Dauer von 50 Jahren bei einem ausschliessl. Rechte zur Benutz. der Strassen u. Plätze zur Leitung u. Abgabe elektr. Stromes für den Zeitraum von 25 J. mit den Gemeinden Trieb, Tirpersdorf, Brotenfeld, Arnoldsgrün, Zschockau, Mechelgrün, Neudorf, Siehdichfür, Hammer- brücke, Friedrichsgrün, Schilbach, Zaulsdorf, Hartmannsgrün, Zobes, Jägersgrün, Morgel. röthe-Rautenkranz, Tannenbergsthal, Eschenbach, Gunzen, Breitenfeld mit Bernitzgrün, Siebenbrunn, Wohlhausen, Wernitzgrün, Wohlbach, Eubabrunn; c) mit einer Konz.-Dauer von 50 J. bei einem ausschliessl. Rechte zur Benutz. der Strassen u. Plätze zur Leitung Abgabe von elektr. Strom für den Zeitraum von 15 J. mit den Gemeinden Schönau, Al mannsgrün, Unterlauterbach, Oberlauterbach, Neustadt, Poppengrün, Grünbach, Werdz, Pillmannsgrün, Kottengrün; d) mit einer Konz.-Dauer von 40 J. bei 25 jähr. ausschliessl Rechte zur Benutz. der Strassen u. Plätze zur Leitung u. Abgabe von elektr. Strom mit den Gemeinden Schreiersgrün u. Reumtengrün, sowie e) mit der Gemeinde Dorfstadt auf 3 In keinem Falle fällt das Leitungsnetz nach Ablauf der Konz. unentgeltlich der betr. Ge- meinde zu. Weiter hat die Ges. mit der Gemeinde Rebesgrün einen Stromliefer.-Vertrik auf die Dauer von 20 J. abgeschlossen. Das Leitungsnetz gehört der Gemeinde, die elekti. Arbeit wird en bloc bezogen. Die unter b bis e aufgeführten Gemeinden erhalten 5 % von den Stromeinnahmen als Abgabe, die unter a, b u. c genannten Städte bezw. Gemeinden erhalten in jedem Jahre, in dem die Ges. über 8 % Div. verteilt, insgesamt 5 % des dis Höhe überschreitenden Div.-Betrages als Gewinnanteil; der Gesamtbetrag wird unter die