1804 Elektrotechnische Fabriken, Elektrizitätswerke und Hilfsgeschäfte. werden. Durch die mit den Mitteldeutschen Kraftwerken A.-G. bestehende Interessen- gemeinschaft wird die Ges. an der Stromversorgung Gross-Berlins teilnehmen u. ihre Kraftwerks-Anlage entsprechend vergrössern. Kapital: M. 5 000 000 in 5000 Aktien à M. 1000. Urspr. M. 1 000 000. Erhöht lt. G.-V. v. 25./9. 1917 um M. 4 000 000, voll eingez. Ausgegeben zur Erweiterung der Kraftstation u. zum Erwerb von 911 Kuxen der Gew. Brigitta-Spremberg; inzwischen weitere 88 Kuxe erworben Geschäftsjahr: 1./4.–31./3. Gen.-Vers.: Im I. Geschäftshalbj. s Stimmrecht: 1 Aktie = 1 St. Bilanz am 31. März 1920: Aktiva: Grundstücke 144 856, Kraftstation 7 298 668, Verwaltungsgebäude 86 011, Fernleitungen 45 763, Inventar 3461, Fahrzeug 5689, Betriebs- material 31 033, Reserveteile 199 491, Vorarbeiten 2908, Kohlen 212 022, Fahrzeugunterhalt. 2983, Feuer- u. Haftpflichtversich. 46 211, Kantinenbetriebskto 9595, Hypoth.-Tilg. 1930, Kaut. 6600, Effekten 886 935, Kassa 2219, Bankguth. 77 615, Debit. 2 117 922, Verlust 501 780. – Passiva: A.-K. 5 000 000, Verbindlichkeiten an Konzernges. 3 150 000, Hypoth. 56 000, Kredit. 3 273 383, Kaut. 6600, Masch.-Selbstvers. 11 000, Rückstell. 186 717. Sa. M. 11 683 700. Gewinn- u. Verlust-Konto: Debet: Verlustvortrag 64 829, Betriebs- u. Verwalt.-Unk einschl. Zs. 9 844 814, Abschreib. 585 828. – Kredit: Einnahmen für Stromverkäufe ete 9 993 378, Grundstücksertrag 313, Verlust 501 780. Sa. M. 10 495 472. Dividenden 1915/16–1919/20: 0, 0, 0, 0, 0 % (Baujahre). Direktion: Ober-Ing. Wilh. Grasshoff, Kaufm. Hans Kloetzer. 0 Aufsichtsrat: Vors. Geh. Reg.-R. Dr. Wilh. Lenzmann, Bergassessor u. Referent de- Reichsschatzministeriums Schlaffke, Dir. Herm. Jahncke, Dir. Dr. Georg Bolzani, Berlin. Stettiner Electricitätswerke in Stettin, Schulzenstrasse 21. Gegründet: 19./8. mit Nachtrag v. 16./10. 1890; eingetr. 28./11. 1890. Zweck: Gewerbsmässige Ausnutzung des elektrischen Stromes zur Beleuchtung und Kraftübertragung im jetzigen und künftigen Weichbild der Stadt Stettin u. anderer Städte, sowie Fortbetrieb des früher Ernst Kuhlo gehörigen, in Stettin betriebenen, für M. 157 000 in 157 Aktien der Ges. à M. 1000 u. M. 180.58 bar erworbenen elektr. Installationsgeschäftes. Vertrag mit der Stadt Stettin: Die a. o. G.-V. v. 13./2. 1911 beschloss die Anderung bezw. Verlängerung des Vertrages mit der Stadt auf folgender Grundlage: Die Akt.-Ges. erhält eine Konzessionsverlängerung um weitere 10 Jahre, also bis zum 1./1. 1930, sie ver- kauft ihre Zentrale in der Unterwiek an eine neu gegründ. Ges. m. b. H. „Kraftwerk Stettin“ für M. 1 000 000. An der Gründung selbst ist die Akt.-Ges. nicht beteiligt. Das Kraftwerk Stettin, welches von der neuen Ges. m. b. H. zu einem Drehstromwerk ausgebaut wurde, liefert in Zukunft den gesamten Strom für die Stettiner Elektrizitätswerke u. für die be- nachbarten Kreise der Provinz Pommern. Die Stettiner Elektrizitätswerke hatten demnach die eigene Erzeugung des elektr. Stromes einzustellen, wodurch auch die zweite Zentrale in der Schulzenstrasse stillgelegt wurde. Für die Umformung des Drehstromes in Gleichstrom errichtet die Akt.-Ges. eine neue Umformerstation; als Bauplatz ist ihr ein Grundstück am Rosengarten Ecke Heiligegeiststrasse in unmittelbarer Nähe der jetzigen Zentrale Schulzenstrasse von der Stadt überlassen. Die Stadt Stettin übernimmt nach Ablauf der Konzess. die sämtl. Anlagen der Stettiner Elektrizitätswerke, soweit sie zur Umformung u. Verteilung dienen, also das gesamte Leitungsnetz nebst Hausanschlüssen, Zählern, Strassen- u. Flurbeleucht.-Anlagen u. die neu aufgestellten Masch.-Anlagen (Umformer-Schaltanlage u. Akkumulatoren) nebst den zugehörigen Baulichkeiten u. Grundstücken. Der gesamte Strombedarf wird seitens des Kraftwerks Stettin G. m. b. H. den St. E.-W. zu einem an- gemessenen Staffeltarif berechnet. Die Übernahme der vorhand. Werte bei Ablauf der Konzess. erfolgt zu jetzt bereits festgesetzten Preisen, ebenso ist in dem Vertrage festgelegt, welche von den vorhand. Werten die Stadt später übernimmt. Das Kraftwerk kam Anfang des Jahres 1912 in Betrieb u. mussten bis zu diesem Zeitpunkt die von der Akt.-Ges. her- zustellenden Umformer- u. Verteilungsstationen ebenfalls betriebsfertig sein. Die St. E.-W. sind verpflichtet, vom 1./4. 1912 ab ihren ganzen Bedarf an Strom von dem Kraftwerk zu beziehen. Durch das neue Abkommen ist das Strassengebrauchsrecht der Akt.-Ges. nicht nur zeitlich, sondern auch räumlich ausgedehnt worden u. zwar nicht nur auf das ganze Stadtgebiet auf dem linken Oderufer, sondern auch auf die künftigen Erweiterungen des Stadtgebiets durch Eingemeindung, soweit nicht vorhand. Rechte Dritter entgegenstehen. Die Ges. wird deshalb die neu eingemeind. Vororte durch ein Hochspannungsnetz in da- Stromversorgungsgebiet mit hineinnehmen. Am 1./1. 1912 trat ein neuer Stromlieferungs- tarif in Kraft, in dem der Grundpreis herabgesetzt wurde. Abgabe an die Stadtgemeinde: Die St. E.-W. haben an die Stadt folgende Abgaben zu zahlen: 1. 10 % der Bruttoeinnahme. Wenn diese Abgabe in dem Geschäftsj. 1910/11 den Betrag von M. 120 000, in dem Geschäftsj. 1911/12 den Betrag von M. 125 000 etc. in jedem folgenden Geschäftsjahr einen um je M. 5000 höheren Betrag, in dem Geschäftsj. 1928/29 also den Betrag von M. 210 000 u. in dem halben Geschäftsj. v. 1./7.–31./12. 1929 den Betrag von M. 107 500 nicht erreicht, haben die St. E.-W. den in den einzelnen Jahren sich er. gebenden Minderbetrag während der Zeit bis zum 30./6. 1915 bis zur Höhe von jedesmal. M. 15 000, späterhin aber bis zur Höhe von jedesmal M. 20 000 an die Stadt zuzuzahlen. Übersteigt die Abgabe in einzelnen Jahren dièe gewährleisteten Beträge, so dürfen diese