1844 Elektrotechnische Fabriken, Elektrizitätswerke und Hilfsgeschäfte. Finanz-Deputation vorbehaltenen Tarifsätzen u. Tarifbestimmungen jedem bei Tage u. be- Nacht elektr. Strom zu liefern, der sich auf mind. ein Jahr zur tarifmässigen Abnahme ver. pflichtet u. die übernommene Zahlungsverbindlichkeit pünktlich erfüllt. Die Stromabgabe fiel 1918/19 von 79 853 615 K WSt. im Jahre 1917/18 auf 73 476 614 KWst., davon entfallen auf Lichtstrom 9 844 280 K WSt., auf Kraftstrom 7 958 901 KWöet, auf Licht- und Kraftstrom (Grossabnehmer) 40 083 076 K WSt., öffentliche Beleuchtung 192 080 K WSt., Strassenbahnen 15 398 277 KWst; Stromabgabe 1919/20 72 688 291 K Wst. Der Anschlusswert der Glühlampen, Bogenlampen, Motore etc. betrug Ende 1918/19 164 337 KW, 1919/20 177 778 KW. Das Hamburgische Kabelnetz umfasste Ende 1912/13–1919/20: 3261, 3375, 3502, 3449, 3438, 3425, 3605, 3725 km. Infolge Materialmangels u. Streiks war es der Ges. bisher nicht möglich, die ihr nach dem neuen Vertrage mit dem Hamburg. Staate zugeschriebenen Vororte und Walddörfer mit elektr. Stromzuführungsleitungen im Anschluss an ihr Kabelnetz aus. zubauen. Die Legung von elektrischen Leitungen nach den Vier- und Marschlanden ist jedoch jetzt im Bau und wird voraussichtlich im Laufe des Jahres 1920/21 vollendet werden. Kapital: M. 44 000 000, davon 22 000 St.-Aktien und 22 000 Vorz.-Aktien à M. 1000. Urspr. M. 6 000 000, Erhöh. lt. G.-V. v. 10./12. 1895 um M. 2 000 000 zu pari; lt. G.-V. v. 3./12. 1897 um M. 3 000 000, übernommen von einem Konsort. zu 122.50 %, angeboten den Aktio- nären zu 125 %. Weitere Erhöh. lt. G.-V. v. 10./11. 1899 um M. 4 000 000, übernommen von einem Konsort. zu 111 %, angeboten 3666 Stück den Aktionären zu 113 %. Die G.-V. v. 17./9. 1903, beschloss zur Deckung von Betriebserweiter. das A.-K. um fernere M. 3 000 000 zu erhöhen, über- nommen von einem Konsort. zu 110 %, angeboten den Aktionären zu 115 %. Die sonst. Em.- Kosten einschl. derer der Einführung der neuen Aktien an der Börse hat das Konsort. getragen. Agio mit M. 300 000 in den R.-F. Nochmals erhöht behufs umfangreicher Erweiterungen u. Neubauten lt. G.-V. v. 8./10. 1908 um M. 4 000 000 (also auf M. 22 000 000) in 4000 Aktien, übernommen von einem Konsort. zu 110 %, angeboten den alten Aktionären 9:2 zu 115 % Diese neuen Aktien sind ab 1./7. 1909 div.-ber.; sie erhielten vom Tage der Einzahl. bis 30./6. 1909, 4 % Zs. Agio mit M. 400 000 in R.-F. Die a. o. G.-V. v. 4./7. 1914 beschloss Erhöh. des A.-K. um M. 22 000 000 in 22 000 Vorz. Aktien à M. 1000, auf Namen lautend, übernommen von dem Hamburg. Staat zu 110 % Die Übertrag. der Vorz.-Aktien ist an die Zustimmung des A.-R. gebunden. Die Vorz.-Aktien geniessen 5 % Vorz.-Div (Näheres hierüber siehe bei Gewinn-Verteilung.). Im Falle der Auflös. der Ges. fällt der Teil des R.-F., der in Gemässheit des Nachtrags- vertrages v. 15./7. 1914 in Gestalt einer Schuldbuchforder. an den Hamburger Staat angeleg ist, insoweit an den Staat zurück, als er nicht von Gläubigern in Anspruch genommen ist; der Staat erhält ferner in Gemässheit der mit ihm abgeschlossenen Verträge die Anlagen der Ges. unter den sich aus den Verträgen ergebenden Bedingungen. Die Inhaber der St.-Aktien erhalten, wenn auf Grund der Beendigung des Vertrages mit dem Staate im J. 1938 oder auf Grund staatlicher Kündigung auf einen nach dem 1./7. 1923 Iiegenden Zeit punkt die Auflös. der Ges. erfolgt, aus dem Ges.-Vermögen einschliesslich des Abschreib.F. soviel, wie erforderlich ist, damit auf die Aktien 140 % des Nennwertes ausgekehrt werden können. Für die Einlös. der St.-Aktien zu 140 % übernimmt der Staat die Gewähr. Für den Fall, dass das zu verteilende Vermögen eine solche Höhe erreicht, dass eine Einlös. der St. Aktien zu einem höheren Betrag als 140 % möglich ist, sind aus dem die 140 % über. steigenden Betrage auf die Vorz.-Aktien bis zu 140 % des Nennwertes dieser Vorz.-Aktien z0 zahlen. Der dann etwa noch verbleibende Rest ist auf sämtl. Aktien gleichmässig Z0 verteilen. Ünleihe: M. 5 000 000 in 4 % nicht hypoth. Schuldverschreib. lt. G.-V. v. 22./9. 1905, rück. zu 102 %, 5000 Stücke (Nr. 1–5000) à M. 1000 auf Inh. Zs. 2./1. u. 1./7. Tilg. ab 1910 bi, längstens 1930 durch jährl. Ausl. am 5./4. auf 1./7.; seit 1910 verstärkte Tilg. oder Totalkünd. auf 1./7. mit 3 monat. Frist gestattet. Alles andere wie bei II. Zunächst wurden nach Zulassung sämtl. M. 5 000 000 M. 3 500 000 am 13./1. 1906 mit 102 % zur Zeichnung aufgelegt. Rest am 1./8. 1908 begeben. Noch in Umlauf 30./6. 1920 M. 2 883 000; gekündigt am 27./9. 1920 zum 1./7. 1921. Kurs in Hamburg Ende 1906–1920: 101.75, 98.50, 99.75, 101.50, 101.15, 100.50, 99, 97.75, 102.50*, –, 94, –, 94*, 94, 100 %. Anleihe: M. 25 000 000 in 4½ % Teilschuldverschreib. lt. G.-V. v. 28./2. 1920, rückzahlbar zu 102 %. Stücke à M. 1000, lt. staatl. Genehm. auf den Inhaber übertragbar. Zs. 2./1. u 3― Tilg. ab 1921 bis spät. 1952 durch jährl. Auslos. im April; ab 1926 verstärkte Tilg. oder Totalkündig. Die Anleihe ist ab 1921 mit jährllch 1½ % des urspr. Anleihebetrages unter Zuwachs der ersparten Zinsen durch Auslosung (im April) bis 1952 zu tilgen. Eine Ver. stärkung der Verlos. ist erstmals 1926 gestattet, vorher noch dann, wenn der Hamburgische Staat von seinem Rechte Gebrauch macht, den Konzessionsvertrag zu kündigen. Von dem Kündigungsrechte kann der Hamburgische Staat bis 1923 jederzeit, von da ab von 5 0 5 Jahren Gebrauch machen. Die Konzession läuft bis 1938. Alsdann tritt für die noch nicht beglichenen Beträge der Anleihe der Hamburgische Staat für Verzinsung u. Tilgune ein. Die Anleihe ist hypothekarisch nicht sichergestellt. Die Ges. verpflichtet sich aber, bis zu gänzlicher Tilgung keine neue Schuldverschreibungsanleihe aufzunehmen, der, va- die Sicherstellung des Kap. und die Verz. anbelangt, ein Vorrecht vor dieser Anleihe ein, geräumt wird. Der Erlös der Anleihe diente zur Beschaffung der erforderlichen Geldmitte für die Legung elektrischer Leitungen nach den Vier- u. Marschlanden, für die Erweiterung