242 Hypotheken- und Kommunal-Banken. waltungs-Kostenbeiträge 29 096, Komm.-Darlehen-Zs. 1 550 231, Verwalt.-Kostenbeiträge 3697, Wechsel-Zs. 342 884, sonst. Zs. 434 182, Provis. aus Hypoth.-Geschäften 562 544, do. aus Komm.-Darlehn-Geschäften 102 750. Sa. M. 16 015 378. Kurs der Aktien Ende 1899–1920: 118.50, 108, 113.40, 127.90, 132.10, 132, 145.75, 146.25, 138.30, 144.60, 154.90, 162, 159.10, 150, 147, 151.50*, –, 122, 146, 128, 126, 140 %. Notiert in Berlin. Dividenden 1886–1920: 5, 5½, 6¼, 6, 6½, 6½, 7, 7, 7, 6, 6, 6, 6, 6½, 6½, 6½, 6½, 6½, 7, 7½, 7½, 7½, 7½, 8, 8, 8, 8, 8, 7, 7, 7, 7½, 7½, 7½, 7½ % Coup.-Verj.: 4 J. (K.) Treuhänder: Wirkl. Geh. Rat Dr. von Koerner, Exz.; Stellv. Ober-Reg.-Rat Hoppe. Direktion: Justizrat Dr. G. Hirte, Rechtsanw. Dr. W. Lippelt; Stellv. Jul. Meyer, Paul Heisig. Prokuristen: P. Schleusner, Carl Witt, Karl Seifert. Aufsichtsrat: (Mind. 7) Vors. Carl Fürstenberg (Berliner Handels-Ges.), Stellv. Prof. Dr. Ludw. Darmstaedter, Berlin; Bankier Dr. Heinr. Arnhold, Dresden; Geh. Reg.-Rat Rud. Bertelsmann, Auerbach i. H.; Max Boeszoermeny, Berlin; Geh. Komm.-Rat Generalkonsul Wilh. Federer, Stuttgart; Bankier Eugen Fabisch, Breslau; Bankier Walther Goldschmidt, Bonn; Bankier Georg Helfft, Berlin; Komm-Rat Gust. Klopfer, Augsburg; Bank-Dir. Carl Peters, Görlitz; Bankier Max Salinger, Bank-Dir. Curt Sobernheim, Bankier Herm. Waller, Komm.-Rat Alfr. Zielenziger, Wirkl. Geh. Oberfinanzrat Paul Krech, Berlin. Zahlstellen: Für Div. u. Pfandbriefe, sowie deren Zinsen: Ges.-Kasse; Berlin: Dis- conto-Ges., Berliner Handels-Ges., Nationalbank für Deutschland, Commerz- u. Privat- Bank. –— Nur für Pfandbriefe u. deren Zs.: Frankf. a. M., München u. Ludwigshafen; Pfälz. Bank u. deren Fil.; Augsburg Gebr. Klopfer; Breslau: E. Heimann; Nürnberg: Anton Kohn; Strassburg u. Frankf. a. M.: Elsäss. Bank-Ges. u. deren sonst. Niederlass.; Stuttgart: Disconto-Ges.; Posen: Ostbank f. Handel u. Gew.; ferner meist alle Verkaufsstellen der Pfandbr. Landwirtschaftliche Hypothekenbank in Berlin. Die a. o. G.-V. v. 14./9. 1912 beschloss den Übergang der Bank zur reinen Hypotheken- bank u. Abänderung der Satzungen. Die Firma wurde in Landwirtschaftliche Hypotheken- bank abgeändert. Der Gegenstand des Unternehmens ist danach die hypothek. Beleihung von Grundstücken u. die Ausgabe von Schuldverschreib. auf Grund der erworb. Hypoth., sowie der Betrieb der im §$§ 5 H.-G.-B. zugelass. Handelsgeschäfte. Gegründet: 1./1. 1872, vorherrschend durch Landwirte unter Protektion der landwirt- schaftl. Vereine Hessens. Statutänd. 7./12. 1899, 18./5. 1900, 4./5. 1903, 16./4. 1904, 27./5. 1905, 11./3. 1907, 24./7. 1909, 9./8. 1910, 14./9. 1912, 2./3. 1914 (genehm. durch Bundesratsbeschl. v. 28./6. 1900, 25./6. 1903, 13./10. 1904, 7./10. 1905, 31./12. 1909, 2./4. u. 21./12. 1912, 31./3. 19105). (Firma bis 30./12. 1912: Landwirtschaftliche Kreditbank in Frankfurt a. M.) Der Sitz der Ges. wurde lt. G.-V. v. 6./11. 1916 Anfang 1921 nach Berlin verlegt; dort am 12./4. 1921 eingetragen. 5 Zweck: Die Bank hat zum Gegenstand des Unternehmens , die Beleih. inländ. Grundstücke mit Hypoth. oder Grundschulden u. die Ausgabe von Schuldverschreib. (Pfandbriefen) auf Grund der erworbenen Hypoth. oder Grundschulden“. Es sind in der Regel nur Beleih. kleineren u. mittleren Umfanges vorzunehmen. Insbes. ist das Bedürfnis nach Anlagekredit der- jenigen Kreise zu befriedigen, die ihren Betriebskredit bei Kreditgenossenschaften decken. Die Bank kann sich daher der Vermittlung der Kreditgenossenschaften im Rahmen der vom A.-R. festgesetzten Beleihungsgrundsätze bedienen. Beleihungen umfangreicherer Objekte in Grossstädten sind ausgeschlossen. Die Bank darf ausserdem die folg. Geschäfte betreiben: 1. Erwerb, Veräusserung u. Beleihung von Hypoth.; 2. Gewährung nicht hypothekarischer Darlehen an inländ. Körperschaften des öffentl. Rechts oder gegen Uber- nahme der vollen Gewährleistung durch eine solche Körperschaft u. die Ausgabe von Schuldverschreib. auf Grund der so erworbenen Forderungen; 3. Gewährung von Darlehen an inländ. Klembahn-Unternehm. gegen Verpfändung der Bahn u. die Ausgabe von Schuld- verschreib. auf Grund der so erworbenen Forderungen; 4. kommissionsweisen Ankauf u. Verkauf von-Wertp., jedoch unter Ausschluss von Zeitgeschäften; 5. Annahme von Geld oder anderen Sachen zum Zwecke der Hinterlegung. Der Gesamtbetrag des hinterlegten Geldes darf jedoch die Hälfte des eingezahlten Grundkapitals nicht übersteigen; 6. Besorgung der Einziehung von Wechseln, Anweisungen u. ähnlichen Papieren. Die Bank darf ihr verfügbares Geld nutzbar machen: durch Hinterlegung bei geeigneten Bankhäusern; durch Ankauf ihrer Hypoth.-Pfandbriefe oder Schuldverschreib.; durch Ankauf von Wechseln u. Wertp., welche nach den Vorschriften des Bankgesetzes von der Reichsbank angekauft werden dürfen; durch Beleihung von Wertp. nach einer von der Bank aufzustellenden Anweisung. Der Erwerb von Grundstücken ist der Bank nur zur Verhütung von Verlusten an Hypoth. u. Grundschulden oder zur Beschaffung von Geschäftsräumen gestattet. dem 4./12. 1914 wurde der Bank das Recht zur Ausgabe von Inhaber-Pfandbriefen erteilt. Kapital: M. 1 000 000 in 838 Vorz.-Aktien u. 162 St.-Aktien à M. 1000. Die Vorz.-Aktien geniessen 6 % Vorz.-Div. mit Nachzahl.-Anspruch u. Vorbefriedigung im Falle der Liquid. (siehe auch unten). Das urspr. A.-K. von M. 750 000 wurde 1885 durch Rückkauf von M. 150 000 Aktien auf M. 600 000 in 2000 Nam.-Aktien à M. 300 reduziert. Die G.-V. v. 4.0. ―