Hypotheken- und Kommunal-Banken. 255 Rekonstruktion der Bank 1900/1901: (Siehe hierüber die früh. Jahrgänge dieses Jahr- buches, sowie die Absätze über Kapital und Pfandbriefe.) Kapital: M. 50 599 200 und zwar M. 2 100 000 in 1000 abgest. Aktien (Nr. 41 667–42 666) àa M. 600 und 1250 abgest. Aktien (Nr. 40 417–41 666) à M. 1200, sowie M. 48 499 200 in 40 416 neuen Aktien (Nr. 1–40 416) à M. 1200. Das A.-K. betrug anfänglich M. 3 000 000 u. wurde erhöht 1872 auf M. 6 000 000, 1889 auf M. 9 960 000, 1893 auf M. 15 000 000, lt. G.-V. v. 25./3. 1897 um M. 6 000 000, angeboten den Aktionären zu 120 %, lt. G.-V. v. 2. u. 30./9. 1899 um M. 9 000 000, wovon M. 2 000 400 in 1667 Aktien à M. 1200 emittiert wurden, angeboten der Aktionären zu 118 %. Das A.-K. betrug somit M. 23 000 400 in 10 000 Aktien à Tlr. 200 = M. 600 u. 14 167 Aktien à M. 1200. Die G.-V. der Aktionäre v. 18./5. 1901 beschloss das A.-K. von M. 23 000 400 auf M. 2 299 200 in der Weise herabzusetzen, dass M. 8400 zum Kurse von 10 % zwecks Vernicht. von der Deutschen Treuhand-Ges. erworben u. M. 22 992 200 im Ver- hältnis von 10: 1 zus. gelegt werden, ferner wurde das A.-K. um M. 48 300 000 erhöht, sodass das A.-K. jetzt M. 50 599 200, wie oben beträgt. (Siehe auch die früheren Jahrg. dieses Handb.) Die Bank ist zur Ausgabe von auf den Inhaber lautenden Hypoth.-Pfandbr., Kommunal- u. Kleinbahn-Oblig. befugt. Es sind bis jetzt nur Pfandbriefe u. Kommunal-Oblig. aus- gegeben worden. Der Gesamtbetrag der Hypoth.-Pfandbr. u. Schuldverschreib. darf den 15fachen Betrag des eingezahlten A.-K. nicht übersteigen. Die seit 1901 bestandene Beschränkung des Umlaufs auf nur M. 400 000 000 wurde von der G.-V. v. 14./3. 1910 beseitigt. Die Summe des Nennwertes muss für die Hypoth.-Pfandbr. stets durch Hypoth. oder Grundschulden von mind. gleicher Höhe u. mind. gleichem Zinsertrage, für die ausgegebenen Schuldverschreib. stets durch entsprechende Forder. von mind. gleicher Höhe u. mind. gleichem Zinsertrage gedeckt sein. Die Deckung muss, soweit Hypoth. oder Grundschulden an landwirtschaftl. Grundstücken dazu verwandt werden, mind. zur Hälfte aus Amort.-Hyp. resp. Grundschulden bestehen, bei denen der jährl. Tilg.-Beitrag des Schuldners nicht weniger als ein Viertel vom Hundert des Hypoth.-Kap. beträgt. Die Reichsbank beleiht seit März 1905 diese Pfandbr. in I. Klasse bis 75 %; die Lombardfähigkeit war von Anfang Dez. 1900 bis März 1905 aufgehoben. Ende 1920 waren in Umlauf M. 322 568 380 Pfandbr. bei M. 340 016 192 Hypoth.-Deckung. Die freien Hypoth. betrugen M. 17 133 592. Spezifikation des Umlaufs der Pfandbr. ist aus der Bilanz ersichtlich. Auszahl. der Coup. schon ½ Mon. vor Fälligkeit. Vor der Rekonstruktion der Bank wurden emittiert: 4½ % Serie I, rückzahlbar à 125 %, verlosbar 1873–1933. Stücke à M. 150, 300, 600, 1500, 3000. Zs. 2./1. u. 1./7. Verlos. zum Jan. u. Juli. 4 % Serie VIII, X, XI u. XII. Stücke à M. 200, 300, 500, 1000, 2000, 5000. Zs. Serie MII u. XI 2./1. u. 1./7: Serie X u. XII 1/4. u, 1./10. 4 % Serie XVI–XVIII. Stücke à M. 200, 300, 500, 1000, 3000, 5000. Zs. Serie XVII 1./4. u. 1./10. Serie XVI u. XVIII 2./1. u. 1./7. 4 % Serie XIX u. XX. Stücke à M. 100, 300, 500, 1000, 3000, 5000. Zs. Serie XIX 3 u. 1./7., Serie XX 1./4. u. 1./10. 3½ % Serie XIII u. XIV. Stücke à M. 200, 300, 500, 1000, 2000, 3000. Zs. Serie XIII 2./1. u. 1./7, Serie XIV 1./4. u. 1./10. 3½ % Serie XXI u. XXII. Stücke à M. 100, 300, 500, 1000, 3000, 5000. Zs. Serie XXI 2./1. u. 1./7., Serie XXII 1./4. u. 1./10. Diese hier genannten alten Serien notierten Berlin u. Frankf. a. M. Die auf 80 % des Nennwertes herabgesetzten Pfandbr., welchen neue, auf die sich aus der Herabsetz. ergebenden Nennwerte lautende Coup. beigegeben wurden, tragen den Auf- druck: „In Gemässheit der Beschlüsse vom 10./5. 1901 ist der Nennbetrag dieses Pfandbriefes auf 80 % herabgesetzt', die 4½ % zu 120 % rückzahlbaren Pfandbr. ausserdem den weiteren Aufdruck; „Hierzu gehört ein Auslosungsschein auf 20 % des urspr. Nominalbetrages des Pfandbriefes. Die Pfandbr. behielten ihre alten Nummern u. sonst. Unterscheidungsmerk- male. Die einzelnen Abschnitte, welche früher in Beträgen von M. 5000, 3000, 2000, 1500, 1000, 600, 500, 300, 200, 150, 100 ausgestellt waren, betragen nunmehr nach der Herabsetz. dementsprechend M. 4000, 2400, 1600, 1200, 800, 480, 400, 240, 160 120, 80. 60 Am 14./7. 1902 machte die Schutzvereinigung bekannt, dass die Besitzer von Certifikaten ur je nom. M. 8000 oder ein mehrfaches dieses Betrages je eine oder entsprechend mehrere noue, mit dem deutschen Reichsstempel versehene Aktien der Preuss. Hypoth.-Actien-Bank 31 Nominalbetrage von M. 1200 samt Gewinnanteilscheinen pro 1902–1911 u. Ern.-Scheinen 8 könnten. Die Zertifikate, welche mit dem die Ausreichung der auf 80 % des Nenn- 9 es herabgesetzten Pfandbr. kenntlich machenden Stempel versehen sein mussten, konnten 93 iebigen Serien angehören u. von beliebigen Hinterlegungsstellen ausgegeben sein; der esamtbetrag jeder Einreich. musste jedoch eine durch M. 8000 teilbare Pfandbr.-Summe „ Die Einreich. hatte v. 25./7. 1902 ab zu erfolgen. Der Vorst. der Schutzvereinig. M 9006 dann am 30./8. 1902 die Besitzer von Zertifikaten in geringerem Betrage als nom. auf, ihre Zertifikate bis spät. 31./12. 1902 entweder durch Zukauf auf nom. M. 8000 Naeh apfes oder dieselben zu verkaufen. Letzte Frist für beide Einreich. bis 5./3. 1904. a 9 derselben gelten die nicht abgehobenen Aktien als in natura nicht verteilbar. dieselben für Rechnung der Beteiligten bestmöglichst nach u. nach ver- assen, Der Erlös (M. 17.45 auf jede nom. M. 100 Zertiffkat zuzügl. 2 % Deposital-