27 Hypotheken- und Kommunal-Banken. Schatzanweis. u. Wertpap. (mündelsich.) 17 130 687, Einricht. 8548, zurückgekaufte Schuld.- verschreib. der Anstalt 5 765 688, Bankgebäude 979 568. – Passiva: A.-K. 14 000 000, R.-F. A 1 080 000, allg. Betriebs- u. Zinsscheinbogensteuer-Rückstell. 800 800, Rückstell. für Zweifelh. Forder. 348 600, do. für Ruhegehälter u. Hinterbliebenenrenten 245 000, Bank- gebäude-Rückstell. 120 000, Schuldigkeiten 23 530 291, Umlauf: 3½ % Komm.-Schuldverschreib. 15 995 300, do. 4 % Komm.-Schuldverschreib. 80 388 200, do. 3½ % Pfandbriefe 40 570 100, do. 4 % Pfandbriefe 77 222 900, noch einzulös. Zinsscheine 2 544 958, Vorauszahl. auf Zins- u. Tilgungsziele 72 863, vorgetragener Mehrerlös gemäss § 26 R.-H.-B.-G. 53 047, Gewinn 943 125. Sa. M. 257 914 286. Gewinn- u. Verlust- Konto: Debet: Gehälter, sonst. allg. Unk., u. nachträglich ein- gelöste bereits verjährte Zinsscheine 1 374 092, Vergüt. u. Kursverluste beim Vertrieb der Schuldverschreib., Vergüt. beim Wiederverkauf von eigenen Schuldverschreib. 102 248, Komm.-Schuldverschreib.-Zs. 3 683 682, Pfandbr.-Zs. 4 505 216, Schlussnoten-Stempel, Aus- gabe-Stempel u. Anfertig. der Schuldverschreib. u. Zinsscheinbogensteuer 149 604, Kurs- verlust auf Wertp. 36 312, Gewinn 943 125. – Kredit: Vortrag 105 055, Geldbeschaff.- usw. Kosten auf Komm.- u. Hypoth.-Darlehen 720 645, Nebenleistungen der Kommunal-Darlehns- schuldner und Hypothekenschuldner 26 535, Kursgewinn beim Vertrieb der Schuldverschreib. 20 769, Zs. aus Komm.-Darlehen 4 138 603, do. aus Hypoth.- do. 4 321 440, do. aus lauf. Guth. 407 593, do. auf eigene Schuldverschreib. 140 411, Einnahmen aus Wertp., Miete, Gewinn aus nicht eingelösten Zinsscheinen u. sonst. Einnahmen 909 247, Gewinne im Darlehens- geschäft 3978. Sa. M. 10794 282. Dividenden 1903–1920: 2 % p. r. t., 3, 3½, 3½, 3½, 3½, 3½, 3¾, 4, 4, 4, 4, 4, 4, 4, 4, 4, 4 % Staatskommissar: Ministerial-Dir. Heinrich Schäfer; Stellv.: Oberfinanzrat Dr. Franz Schrod. Treuhänder: Gen.-Staatsanwalt Geh.-Rat Dr. K. Preetorius, Stellv. Staatsrat Dr. Otto Schwarz. Vorstand: Geh. Finanz-Rat Landesbank-Dir. E. Bastian, Landesbank-Dir. Dr. jur. R. Arnold, Vorstandsmitglieder; Dir. Otto Loy, stellv. Vorstandsmitglied. Aufsichtsrat: (10) Vors. Geh. Komm.-Rat Dr. Franz Bamberger (Präs. der Handelskammer), Mainz; Stellv.: Landforstmeister Staatsrat Dr. Karl Weber, Mitgl.: Staatsrat Dr. Ferd. Rohde, Geh. Reg.-Rat Aug. Noack, Okonomierat Dr. Georg Hamann, Darmstadt; Bürgermeister Dr. Alfrr. Wevers, Worms; Oberamtsrichter Geh. Justizrat Rabenau, Büdingen; Beigeordneter Ludwig Daub, Dir. Otto Paech, Fabrikant Emil Schenck, Darmstadt. Sächsische Bodencreditanstalt in Dresden, Ringstrasse 50. Gegründet: 25./9. 1895, eingetr. 23./10. 1895. Zweck: Hebung des Bodenkredits u. des Kommyunalkredits innerhalb des Deutschen Reiches, vornehmlich im Freistaat Sachsen. Ausschliesslich Betrieb der in § 5 des Hyp.-Bank-Ges. v. 13./7. 1899 bezeichneten Geschäfte unter den in diesem Gesetz u. in der Satzung vorgeseh. Bedingungen. Über die Wertermittlung der zu beleihenden Grundstücke, über die Grundzüge der Beding. für die Hypoth.-Darlehen sowie für die Darlehen an Kleinbahnunternehm. ergehen besondere Anweis., deren Genehm. der Aufsichtsbehörde vorbehalten ist. Kapital: M. 12 000 000 in 12 000 Aktien à M. 1000. Urspr. M. 5 000 000, erhöht lt. G.V. v. 4./3. 1899 um M. 2 000 000, angeb. den Aktionären zu 123 %, ferner erhöht lt. G.-V. v. 3./3. 1904 um M. 3 000 000, übernommen von einem Konsort. zu 120 %, angeb. den Aktio- nären zu 125 %. Nochmalige Erhöh. lt. G.-V. v. 21./9. 1911 um M. 2 000 000 (auf M. 12 000 000) in 2000 Aktien, übernommen von der Dresdner Bank zu 123.50 %, angeboten den alten Aktionären 5 1 v. 28./10.–11./11. 1911 zu 127.50 %, eingez. 25 % u. das Agio Bei Ausübung des Bezugsrechtes, je 25 % am 15./3. u. 15./6. 1912, restl. 25 % am 1./11. 1912 ein- gezahlt. Diese Aktien von 1911 nahmen an der Div. für 1912 p. r. t. der Einzahl. bis 4% teil, ab 1./1. 1913 voll div.-ber. Das A.-K. kann bis auf M. 30 000 000 erhöht werden. Pfandbriefe und Kommunal-Obligationen: Der Ges. ist durch Dekret des Sächs. Ministe- riums des Innern v. 25./10. 1895 bezw. 26./11. 1899 die Genehm. zur Ausgabe von auf den Inhaber lautenden Hypoth.-Pfandbr. u. Kleinbahn-Oblig. u. zwar nach der Satzung bis zum 15 fachen Betrage des eingez. Grundkap., des gesetzl. R.-F. u. des Sonder-R.-F., weiterhin zur Ausgabe von Komm.-Oblig., deren auszugebender Betrag unter Hinzurechnung der im Umlauf befindl. Hypoth.-Pfandbr. den obengenannten Höchstbetrag nicht um mehr als den fünften Teil übersteigen darf, auf einen Zeitraum von 99 J. erteilt worden. Die Staatsregier. hat zur Ausübung des ihr zustehenden Oberaufsichtsrechtes einen besonderen Vertreter bestellt Die Ges. beleiht Grundstücke in der Regel nur zur ersten Stelle, und zwar können mit Genehmigung des Sächs. Ministeriums des Innern als Centralbehörde Grund- stücke im Freistaat Sachsen, die vorwiegend zum Betriebe der Landwirtschaft dienen, bis zu ¾ (städtische höchstens bis zu 60 %) des Wertes beliehen werden. Theater und wWaldungen sind von der Beleihung ausgeschlossen; unter Waldungen werden hierbel nur solche gemeint, die ein selbständiges Beleihungsobjekt bilden würden, nicht solche, welche sich als Bestandteil eines zu verpfändenden Landgutes darstellen. Bauländereien und Baustellen, sowie gewerbliche Anlagen, insbesondere Fabriken, Brauereien, Ziegeleien, Vergnügungsetablissements dürfen nicht über die Hälfte des Wertes beliehen werden,