Hypotheken- und Kommunal-Banken. 319 Aufsichtsrat: Präs. Geh. Justizrat Phil. Grimm; Vizepräsidenten: Staatsminister Exz. Dr. Krafft Graf von Crailsheim, München; Alex. Graf von Faber-Castell, Stein b. Nürnberg; Staatsminister a. D. Exz. Dr. Herm. von Pfaff, München; Mitgl.: Staatsrat Exz. Wilh. von Burkhard, Bank-Dir. Dr. Hans Dietrich, München; Geh. Baurat Dr. Emil Ehrensberger, Traunstein; Dipl.-Ing. Ernst L. Eppner, München; Geh. Komm.-Rat Adolf von Gross, Bayreuth; Geh. Komm.-Rat Karl von Günther, München; Geh. Hofrat. Buchdruckereibes. u. Verleger Heinrich Held, Regensburg; Guts- u. Brauereibes. Dr. Karl Freih. von Hirsch, Geh. Komm.-Rat Franz Kustermann, München; Komm.-Rat Dr. Rich. Freih. von Michel- Raulino, Bamberg; Oberst a. D. Exz. Max Graf von Moy, Obenhausen b. Illertissen; Oberst a. D. u. Hofmarschall a. D. Exz. Emanuel Freih. von Perfall, Füssen; Geh. Komm.-Rat Dr. Oskar von Petri, Nürnberg; Geh. Hefrat, Bank-Dir. Adolf Pöhlmann, Komm.-Rat, Bank-Dir. a. D. Jos. Pütz, München; Gutsbes. Hubert von Schilcher, Dietramszell; Geh. Komm.-Rat Paul von Schmid, Augsburg; Oberstleutnant a. D. Clemens Graf von Schönborn-Wiesentheid, Bayrischzell; Geh. Komm.-Rat Karl Schüller, Bayreuth; Komm.-Rat Albert Schulmann, Geh. Hofrat Notar a. D. Dr. Jakob Schulmann, München; Geh. Komm.-Rat Dr Alex. von Wacker, Schachen b. Lindau i. B. Zahlstellen: München u. Filialen: Eigene Kassen; München u. Nürnberg: Bayer. Vereins- bank u. Fil.; Frankf. a. M.: Disconto-Ges., Bank f. Handel u. Ind.; Berlin: Deutsche Bank u. deren sämtl. deutschen Zweiganstalten, Bank f. Handel u. Ind.; Nürnberg: Bayer. Staatsbank u. deren sämtl. Filialen, Anton Kohn; Köln: J. H. Stein. Bayerische Hypotheken- und Wechsel-Bank in München. Gegründet: 1./7. 1834 bezw. 15./6. 1835. Zweigstellen in München: Augusten- Theresienstr., Grossmarkthalle, Rindermarkt, Rotkreuzplatz, Schwabing (Leopoldstr. 21), Tal, Wienerplatz, Zenettistr. 3a (Viehmarktbank); auswärtige Niederlassungen in Babenhausen, Bad Aiblng, Bad Tölz, Burghausen, Dachau, Dillingen a. D., Erding, Freilassing, Garmisch, Geisenfeld, Gundelfingen, Höchstädt a. D., Holzkirchen, Krumbach, Landsberg a. L., Landshut, Laufen, Lauingen, Ludwigshafen a. Rh., Mainburg, Markt Oberdorf, Miesbach, Mindelheim, Mittenwald, Moosburg, Mühldorf a. I., Neuburg a. D., Neu-Ulm, Partenkirchen, Pasing, Rosen- heim, Rottenburg a. d. L., Simbach, Starnberg, Thannhausen, Tittmoning, Traunstein, Vilsbiburg u. Wasserburg a. I. Zweigbüros der Hypoth.-Abteil. in Berlin, Düsseldorf u. Nürnberg. Zweck: Die Anstalt zerfällt in eine Hypotheken-Abteil. u. Kaufmännische Abteil. und steht unter bayer. Staats-Oberaufsicht. Die Hypoth.-Abteil. gewährt: 1. Gegen hypoth. Sicherheit Darlehen bis zur Hälfte des von der Bank-Direktion ermittelten Wertes der Pfandobjekte innerhalb des Deutschen Reiches a) ohne annuitätenweise Tilg., regelmässig 10 Jahre fest, sodann auf Grund 9 monat., beiderseits freistehender Kündig. rückzahlbar an den Zinsterminen; b) annuitäten- weise tilgbar, regelmässig unkündbar seitens der Bank u. halbjährig kündbar seitens der Schuldner. Die Darlehen werden gewährt entweder in Pfandbr., zum Nennwerte gerechnet, oder in Geld unter Abzug einer von Fall zu Fall zu vereinbarenden Abschlussprovision. Belehnbar sind alle Gattungen des Immobiliarbesitzes, soweit dieselben entweder einen sicheren, nachhaltigen Ertrag gewähren oder einen leicht realisierbaren Verkaufswert be- sitzen. Ausgeschlossen von der Beleihung sind z. Z. auf Grund von § 2 des Reglements vom Jahre 1919 Bergwerke, Steinbrüche u. Torfstiche. Die Wertsermittelung erfolgt auf Grund der von der Aufsichtsbehörde genehmigten Anweisung über Wertsermittelung. (Siehe auch Pfandbr.) 2. An inländische Körperschaften des öffentlichen Rechtes oder gegen Übernahme der vollen Gewährleistung durch eine solche Körperschaft Darlehen ohne hypothekarische Sicherstell. (Kommunaldarlehen), wobei in erster Linie den bayer. Bedürfnissen Rechnung zu tragen ist. Auf Grund der so erworbenen Forder. ist die Bank berechtigt nach Massgabe der gesetzlichen Bestimmungen kommunale Schuldverschreib. auszugeben. Kommunaldarlehen werden gewährt: a) in der Regel annuitätenweise tilgbar, 10 Jahre fest, seitens der Bank unkündbar, seitens der Schuldner ½ jährig kündbar; b) aus- nahmsweise ohne annunitätenweise Tilg., regelmässig 10 Jahre fest, sodann auf Grund mmonat. beiderseits freistehender Kündig. rückzahlbar an den Zinsterminen. Im J. 1920 kamen 21 Anwesen zur Zwangsversteig., beteiligt war die Bank bei 64 Zwangsverwalt.; Ende 1920 betrugen die Zinsen-Rückstände M. 885 484. Die kaufmännische Abteil. ist befugt zum Betriebe aller Bank- u. Finanzgeschäfte (mit Ausschluss der Zeit-, Prämien- u. Warengeschäfte für eigene Rechnung, für fremde Rechnung 3 dann, wenn damit keine Kreditgewährung verbunden ist); sie betreibt insbesondere Diskonto-, Effekten-, Akzeptations-, Kontokorrent-, Kredit- u. Lombardgeschäft. — ertpapiere jeder Art werden von ihr in Verwahrung u. Verwaltung als ,offene Depots“ „ Verlosbare Papiere der Deponenten werden auf Antrag gegen Kursverlust Auch „geschlossene Depots“ werden zur Aufbewahrung übernommen, ebensc eiserne Schrankfächer (Safes) dem Publikum mietweise überlassen. 1 v. 2./3. 1905 beschloss die Abtrennung der Versich.-Abteil. ab 1./1. 1906 durch Dans derselben in eine selbständige Akt.-Ges. unter der Firma Bayer. Versicherungs- A. K ersicherungs-Anstalten der Bayer. Hypoth.- u. Wechsel-Bank mit einem En M. 10 000 0000, erhöht lt. G.-V.-B. vom 17./12. 1920 auf M. 20 000 000, wovon 25 % gezahlt sind. Die Aktien befinden sich im Besitz der Bayer. Hypoth.- u. Wechsel-Bank;