326 Hypotheken- und Kommunal-Banken. Als Deckung für Hypoth.-Pfandbr. dürfen nur Hypoth. benutzt werden, welehe, ausser den gesetzlichen und reglementarischen Bestimmungen, auch den von der Bayer. Staatsregierung getroffenen besonderen Anordnungen entsprechen. Hiernach darf die Be- leihung regelmässig nur bis zur Hälfte des Grundstückswertes erfolgen, eine höhere Be- leihung, bis zu 60 % des Wertes, ist nur mit Zustimmung des Staatskommissars statthaft. Auf landwirtschaftl. Grundstücke dürfen nur Amort.-Hypoth. gegeben werden, bei welchen. der jährl. Tilg.-Beitrag nicht weniger als ½ % des Hypoth.-Kap. beträgt; Ausnahmen hiervon erfordern die Zustimmung des Staatskommissars. Kapital: M. 230 000 000 und zwar: St.-Aktien M. 170 000 000 in 30 000 St.-Aktien à M. 600 u. 80 000 St.-Aktien à M. 1200 u. 56 000 St.-Aktien aà M. 1000. Urspr. M. 18 000 000, erhöht 1890 um M. 9 000 000, ferner lt. G.-V. v. 3./11. 1897 um M. 6 000 000 in 5000 Aktien à M. 1200, wovon 4500 Stück offeriert den Aktionären zu 164 %. Die G.-V. v. 28./11. 1898 beschloss weitere Erhöh. um M. 4 500 000 in 3750 Aktien à M. 1200, hiervon 2750 Stück den Aktionären zu 165 % angeboten. Noch- mals erhöht lt. a. o. G.-V. v. 20./2. 1908 um M. 7 500 000 in 6250 Aktien, hiervon dienten M. 3 900 000 zu pari zur Übernahme der Nürnberger Bank, M. 999 600 zu pari zur Über- nahme der Würzburger Volksbank, restl. M. 2 600 400 wurden zu 150 % an ein Konsort. begeben, welches davon M. 1 785 600 den alten Aktionären zu 160 % = M. 1920 u. M. 759 600 den Inhabern mehrerer von der Bank übernommener Bankgeschäfte anbot. Weitere Erhöh. lt. G.-V. v. 27./3. 1913 um M. 6 000) 000 (auf M. 51 000 000) in 5000 Aktien à M. 1200, mit Div.-Ber. ab 1./7. 1913, übernommen von einem Konsort. zu 145 %, zuzügl. aller Emiss.-Kosten, angeboten den alten Aktionären v. 15./5.–4./6. 1913 zu 155 %. Weitere Kap.-Erhöh. lt. G.-V. v. 2./7. 1920 um M. 21 000 000 in 17 5 0 Aktien à M. 1200 mit Div.-Ber. ab 1./7. 1920, überlassen an ein Konsort. u. von diesem angeb. 17 000 St. den alten Aktionären auf je M. 3000 eine neue von M. 1200, zu 112 %. Anlässlich des Abschlusses der Interessen- gemeinschaft mit der Bayer. Handelsbank in München u. der Vereinsbank in Nürnberg wurde das A.-K. lt. G.-V. v. 31./3. 1921 erhöht um M. 98 000 000 St.-Aktien, davon M. 69 000 000, div.-ber. ab 1./1. 1920, den Aktionären der Bayer. Handelsbank in München (M. 44 500 000) u. der Vereinsbank in Nürnberg (M. 24 500 000) in Umtausch zu 100 % angeboten Die rest- lichen M. 29 000 000 St.-Aktien mit Div.-Ber. ab 1./7. 1921 (bestimmt zur Verstärkung der Betriebsmittel) wurden 1921 begeben, angeboten den alten Aktionären der Bayerischen Vereinsbank einschl. derjenigen Aktionäre der Bayerischen Handelsbank in München und der Vereinsbank in Nürnberg, welche durch den Umtausch Aktionäre der Bayerischen Vereinsbank geworden sind v. 13 –30./6. 1921 zu 139 %. Die a. o. G.-V. v. 31./3. 1921 be- schloss auch die Ausgabe von M. 60 000 000 Vorz.-Aktien, welche zum Schutze vor Über- fremdung dienen sollen. Die Bayerische Handelsbank und die Vereinsbank in Nürnberg haben diese Vorz.-Aktien, welche mit einem auf 6 % beschränkten Div.-Recht und gleichem Stimmrecht wie die St.-Aktien ausgestattet und amortisierbar sind, zu dauerndem Besitz übernommen. Das Div.-Recht ruht für die Dauer der unter den beteiligten Banken ver- einbarten Interessengemeinschaft, da die Gewinne der drei Banken einem Gesamterträgnis, das nach einem bestimmten Verhältnis verteilt wird. zufliessen und deshalb die Ver- rechnung unter den Mitgliedern der Interessengemeinschaft zwecklos ist. Die Vorz-Aktien sind bei einer Liquid. der Bank oder bei Kündig. mit 150 % zurückzuzahlen. – Die Aktien lauten auf den Inhaber; können in auf Namen lautende u. diese wieder auf Inh.-Aktien umgeschrieben werden. – Gründerrechte 1890 durch Vertrag aufgehoben. pfandbriefe u. Kommünal-Obligationen. Diese lauten auf den Inhaber, können aber auf den Namen eines bestimmten Berechtigten umgeschrieben werden. Die Gesamtsumme der umlaufenden Hypoth.-Pfandbr. darf den zehnfachen Betrag des eingezahlten A.-K. u- des ausschliesslich zur Deckung einer Unterbilan oder zur Sicherung der Pfandbrief- gläubiger bestimmten R.-F. nicht übersteigen. Die ausgegebenen Komm.-Oblig. dürfen den Höchstbetrag des Pfandbr-Umlaufs nicht um mehr als den fünften Teil überschreiten. Für die umlaufenden Pfandbr. u. Komm.-Oblig. haftet die Bank mit ihrem gesamten Gesell- schaftsvermögen. Den Pfandbr. ist in Bayern durch Ministerialverordnung vom 9./9. 1899 die Mündelsicherheit verliehen; ferner ist lt. Ministerialbekanntmachungen vom 30./10. und 3./11. 1899 die Anlage von Kapitalien der Gemeinden und Stiftungen, auch der- jenigen der Kirchen- und Pfründestiftungen, sowie der sonstigen nicht unter gomeind- licher Verwalt. stehenden Stiftungen in den Pfandbr. gestattet. Auch die Kommunal- Oblig. sind in Bayern zur Anlage von Kapitalien der Gemeinden u. Stiftungen zugelassen. Ende 1920 befanden sich bei einem Gesamtbestande von M. 538 695 023 an Hyp.-Dar- lehen (davon M. 538 256 581 zur Pfandbr.-Deckung) in Umlauf M. 531 592 400 an Pfandbr- in Stücken à M. 10 000, 5000. 2000, 1000. 500. 200, 100. davon M. 363 864 700 zu 4 %. M. 167 583 500 zu 3½ % und M. 144 200 unerhob. verloste Pfandbriefe. 4 % Pfandbr., jederzeit verlosbar u. kündbar. Serien 19, 21, 23, 31, 47, 53, 69, 93, 106, 107 u- 112: 28. 1./1. u. 1./7. Serie 18, 20, 22, 24 u. 25. Zs. 1./4. u. 1./10. Serie 113, 116, 118–128. Zs- 1./2 u. 1./8. Kurs Ende 1902–1920: In München: 102.40. 101.90, 101.70, 101.30, 101, 99.80, 100, 100.70, 100.50, 100.10, 99.20, 96.90, 97.50*, –, 90.50, –, 101, 99, 106 %. Ausserdem notiert in Augsburg. Serie 47 eingeführt in München im Febr. 1908, in Augsburg im März 1908. Serie 53 (M. 10 000 000) u. 69 (M. 10 000 000) gelangte ab 25./8. 1908 bezw. 15./4. 1909, Serie 93 (M. 10 000 000) ab 6./1. 1910 zur Ausgabe, Serie 106 (M. 10 000 000) ab 11.8. 1911,