Hypotheken- und Kommunal-Banken. 1 werden, mit dem Zwecke, sich gegenseitig zu fördern und die von jedem Institut erzielten Erträgnisse einem gemeinschaftlichen Gesamterträgnis zuzuführen Ausserdem wurde den Aktion. der Vereinsbank in Nürnberg der Umtausch ihrer Aktien in Aktien der Bayerischen Vereinsbank angeboten u. zwar in der Weise, dass auf M 6000 Vereinsbankaktien M. 7000 Bayerische Vereinsbankaktien entfielen. Zum Zwecke der Abwendung einer Überfremdungs- gefahr hat die Bayerische Vereinsbank M. 60 000 000 6 % kumulative Vorzugsaktien aus- gegeben, von denen die Vereinsbank in Nürnberg M. 21 000 000 zum Kurse von 150 % über- nommen hat. Das Divid.-Recht der 6 % Vorz.-Aktien ruht z. Zeit. Gegründet: 17./5. 1871; eingetr. 8./7. 1871. Statutänderung genehmigt durch Ent- schliessung des Bayer. Staatsministeriums des Innern v. 15./12. 1899, 24./5. 1901, 28./2. 1908 u. 21./3. 1912, sowie durch Beschluss des Bundesrates v. 9./5. 1901, 20./2. 1908 u. 29./2. 1912. Zweck: Betrieb aller Bank- u. Handelsgeschäfte. Der Bank ist laut ministerieller Bekannt- machung seitens der bayerisch. Regier. die Befugnis erteilt worden, Gelder der Gemeinden und Stiftungen, Kultusstiftungen und Kirchengemeinden im Giro-Scheck-Verkehr oder in lauf. Rechnung (Konto-Korrent), desgl. offene Depots von Gemeinden, Stiftungen, Kultus- stiftung. u. Kirchengemeinden entgegenzunehmen. Das Bankgeschäft wurde 1921 mit Wirkung ab 1./1. 1920 an die Bayerische Vereinsbank in München-Nürnberg über- tragen (s. oben). Die Bank betreibt auch das Hypoth.-Geschäft auf Grund des Hypoth.- Bank - Gesetzes vom 13. Juli 1899 durch Gewährung hypothek. Darlehen, Gewährung nichthypothek. Darlehen an inländische Körperschaften des öffentlichen Rechts oder gegen Übernahme voller Gewährleistung durch eine solche Körperschaft, Gewährung von Darlehen an inländische Kleinbahnen gegen Verpfändung der Bahn. Die Beleihung sowohl städtischer als landw. Grundstücke darf die Hälfte des ermittelten Wertes nicht übersteigen. Eine höhere Beleihung bis zu drei Fünfteilen des Wertes ist nur ausnahmsweise und nur mit Zustimmung des von der Bayer. Staatsregierung bestellten Kommissars statthaft. Auf landw. Grundstücke werden aus- schliesslich Amort.-Darlehen gegeben, bei denen der jährl. Tilg.-Beitrag des Schuldners nicht weniger als ½ vom Hundert des Hypoth.-Kapitals beträgt. Kapital: M. 21 000 000 in 40 000 Aktien (Nr. 1–40 000) à Thlr. 100 = M. 300 u. 7 500 Aktien (Nr. 40 001–47 500) à M. 1200. Urspr. M. 9 000 000 mit 40 % Einzahlung, voll eingez. seit 1880; 1883 weitere M. 3 000 000 zu 115 % begeben, voll eingez. seit 1885, dazu lt. a. o. G.-V. v. 14./11. 1899 M. 3 000 000 in 2500 Aktien à M. 1200, angebot. den Aktionären zu 160 %; lt. G.-V. v. 5./3. 1908 M. 3 00 0 000 in 2500 Aktien à M. 1200, angebot. den alten Aktionären zu 150 %. Agio abz. Unk. mit M. 1 276 395 in R.-F. Die a. o. G.-V. v. 14./12. 1911 beschloss weitere Erhöh. um M. 3 000 000 (auf M. 21 000 000) in 2500 Aktien à M. 1200, div.-ber. ab 1./4. 1912, angebot. den alten Aktionären v. 12.–26./4. 1912 zu 160 %; auf nom. M. 7200 alte Aktien entfiel 1 neue. Agio mit M. 1 519 137 in R.-F. Pfandbriefe: Die Bank besitzt das Recht, auf Grund vorgenannt erworbener Hypotheken Bodenkredit-Obligationen (Hypoth.-Pfandbr.) in Stücken von nicht unter M. 100 aus- zugeben. Der Gesamtbetrag solcher Obligationen darf den 15fachen Betrag des ein- gezahlten Aktienkapitals zuzüglich des Spez.-R.-F. zur Sicherung der Pfandbriefgläubiger nicht übersteigen. Genehmigtes Maximum vorerst M. 240 000 000. Auf Grund der letzten Erhöhungen des A.-K. um je M. 3 000 000 (vom 14./11. 1899, 5./3. 1908 u. 14./12. 1911) dürfen ausserdem Pfandbriefe und Schuldverschreib. nach Bestimmung des Hypoth.-Bank-Ge- setzes ausgegeben werden. Die Pfandbriefe lauten auf die Inhaber, können jedoch auf Namen umgeschrieben werden. Die Umschreib. geschieht kostenlos. Dieselben werden von der Reichsbank in der ersten Klasse u. von der Bayer. Bank beliehen u. sind in Bayern durch Ministerialverordn. ab 1./10. 1899 zur Anlegung von Mündelgeld, zur Anlage von Kapitalien der Gemeinden u. Stiftungen, sowie von Kapitalien der Kirchen- u. Pfründe-Stiftungen u. der sonst. nicht unter gemeindlicher Verwaltung stehenden Stiftungen für geeignet erklärt worden. In Umlauf Ende 1920 an Pfandbr. M. 325 874 387 (Hypoth.-Bestand M. 328 695 350, davon M. 327 020 349 zur Pfand- briefdeckung) u. zwar: 4 % Ser. XIII, Em. von 1895 M. 20 000 000. Verl. u. Kündig. war bis 1905 ausgeschlossen. Ende 1920 in Umlauf Ser. XIII u. XX zus. M. 26 055 100. Stücke à M. A 1000, B 500, 0 200, D 100, E 2000, F 5000. Zs. 1./4. u. 1./10. Tilg. durch jährl. Verl. in längstens 60 Jahren. Kurs Ende 1901–1920: In München: 100.40, 101.80, 101.80, 100.75, 100.60, 100.30, 99.50, 99.90, 100.40, 100, 100, 98.80, 96.10, 96.90*, –, 91, –, 100*, 98, 101.50 %. — In Frankf. a M. 100.40, 101.80, 101.80, 100.75, 100.50, 100.30, 99.50, 99.90, 100.40, 100, 100, 98.80, 96.10, 96.90*, –, 91, –, 100*, 98.25, 102.50 %. – Im Juli 1900 auch in Augsburg eingeführt. 4 % Ser. XX, Em. von 1900 M. 20 000 000, Verl. u. Künd. war bis 1905 ausgeschlossen, Stücke à M. A 1000, B 500, C 200, D 100, E 2000, F 5000. Zs. 1./4. u. 1./10. Tilg. durch jährl. Verl. längstens 60 Jahren. Kurs wie Ser. XIII. Notiert seit April 1900 in München u. Augsburg, seit Juni 1900 auch in Frankf. a. M. Erster Kurs daselbst am 5./6. 1900: 100.10 %. „ Ser. XXI, Em. von 1900 M. 20 000 000, Verl. u. Künd. war bis 1910 ausgeschlossen. Ende 3 Umlauf M. 16 729 700. Stücke à M. A 1000, B 500, C 200, D 100, E 2000 u. F 5000. 1./4. u. 1./10. Tilg. durch jährl. Ausl. in längstens 60 Jahren. (Die Ausgabe dieser Serie