Schiffspfandbrief-Banken. 359 Schuldverschreib. nach Massgabe der in ihren Satzungen enthaltenen Bestimmungen; Ablös. von Schiffspfandrechten für Rechn. der Schuldner gegen Sicherstell., Nutzbarmach. verfüg- baren Geldes durch Ankauf u. Beleih. von Wertp. u. Wechseln nach den Grundsätzen der Reichsbank; die Vermittl. von Schiffsverkäufen u. Schiffsbauten. Die Bank beleiht gut- klassige Seeschiffe, welche in einem deutschen Seeschiffsregister, sowie Flussfahrzeuge, welehe in einem deutschen Binnenschiffsregister eingetragen sind. Die Beleih. ist nur zur ersten Stelle zulässig u. soll 60 % des Wertes des Schiffes nicht übersteigen. Der angenommene Wert des Schiffes darf den durch sorgfältige Ermittl. festgestellten Verkaufs- wert nicht übersteigen. Bei der Feststellung dieses Wertes sind nur die dauernden Eigen- schaften und der Ertrag zu berücksichtigen, den bei ordnungsmässiger Wirtschaft das Schiff jedem Schiffseigner nachhaltig gewähren kann. Pfandrechte an Schiffen, die noch nicht fertiggestellt sind, dürfen als Deckung für die Schiffspfandbriefe nur mit 50 % des gegebenen Darlehns verwendet werden. Schiffe, welche von der Bank beliehen werden sollen, müssen gegen Verlust und Schaden versichert sein. Die Versicherung muss derart erfolgen, dass die Auszahlung eines etwaigen Schadensbetrages seitens der Versicherungs- gesellschaft unmittelbar an die Bank geschieht. Die Bank gewährt nur Ablösungsdarlehen und zwar soll die Dauer dieser Darlehen bei Seeschiffen 10 Jahre, bei Binnenschiffen 15 Jahre nicht überschreiten. Kapital: M. 7 000 000 in 7000 Aktien à M. 1000, begeben zu 110 %; voll eingez. u. die gesetzl. Rücklagen. Schuldbuchverschreibungen: Laut ministerieller Genehmig. vom 7./6. 1918 ist es der Bank erlaubt, Schiffspfandbr efe bis zum zehnfachen Betrage des eingezahlten A.-K. zu- züglich der Rücklage auszugeben. Der Gesamtbetrag der im Umlauf befindlichen Schuld- verschreib. muss in Höhe des Nennwertes jederzeit durch Pfanddarlehnsforder. von mindest. gleicher Höhe und mindest. gleichem Zinsertrage gedeckt sein. Die Bank hat den Besitzern von Schuldverschreib. die zur Deckung von Schuldverschreib. bestimmten, durch das Schiffs- pfandrecht gesicherten Darlehnsforder. u. die ihr gegen die Versicherungsges. zusftehenden Ansprüche, sowie die zur Deckung der Schuldverschreib. dienenden Wertpapiere u. Gelder zu verpfänden. Die verpfändeten Rechte, Wertpapiere u. Gelder sin d in ein von der Bank u. dem Treuhänder der Besitzer von Schuldverschreib. gemeinsam zu führendes Register einzutragen. Die Bank darf auf das Recht zur Rückzahl. von Schuldverschreib. höchstens für einen Zeitraum von 10 Jahren verzichten. Die Schuldverschreib. lauten auf den Inhaber. Ssie werden mit dem Faksimile der Unterschrift des Vorstandes u. des Vorsitzenden des A.-R. oder seines Stellvertreters versehen. Die pünktliche Zahlung von Kapital u. Zinsen der Schiffspfandbriefe wird gewährleistet durch die unbedingte Haftung der Bank mit ihrem gesamten Vermögen, insbesondere durch die mittels Schiffspfandrechten gesicherten Forder. der Bank. Die auf Schiffe gewährten Darlehen betrugen Ende 1920 M. 8 217 301. Schiffspfandbriefe, I. Reihe von 1920: M. 10 000 000 zu 4½ % verzinslich, rückzahlbar zu 100 % Stücke à M. 5000, 2000, 1000, 500, 300 u. 200. Zs.: 2./1., 1./7. Tilg.: ab 2./1. 1925 durch jährl. Auslos. oder Kündig. bezw. Rückkauf. Sicherheit: Schiffs-Hypothek zur 1 Stelle (siehe hierüber oben). Coup.-Verj.: 4 J. (K.). Zahlstellen: Berlin: Hardy & Co. G. m. b. H.; Barmen; Barmer Bankverein Hinsberg, Fischer & Comp. sowie dessen Fil.; Köln: A. Schaaffhaus. Bankverein A.-G.; München: Bayer. Hypoth. u. Wechselbank; Mürnberg: Bayer. Disconto- u. Wechselbank A.-G., Anton Kohn; Mannheim: Südd. Disconto- Ges. A.-G.: Mainz: Allg. Elsäss. Bankges.; Essen: Simon Hirschland. Kurs: Eingeführt in Berlin im Juni 1921. Schiffspfandbriefe, II. Reihe von 1921: M. 10 000 000 zu 5 % verzinslich, rückzahlbar zu 100 %. Stücke à M. 5000 u. 1000. Zs.: 1./4., 1./10. Tilg: Ab 1926 durch jährl. Auslos. von 3 % des Gesamtbetrages, im April auf 1./10.; ab 1931 verstärkte Tilg. oder Totalkündig. mit 6 monat. Frist vorbehalten. Sicherheit: Schiffs-Hypoth. zur I. Stelle (s. oben). Coup.- Verj.; 4 J. (K.), Zahlst.: Wie bei Reihe I. Kurs: Eingef. im Juni 1921. Geschäftsjahr: Kalenderj. Gen.-Vers.: Im I. Halbj. Stimmrecht: 1 Aktie = 1 St. Gewinn-Verteilung: Der aus der Bilanz sich ergebende Reingewinn steht zur Verfüg. der G.-V., vorbehaltlich der Deckung der satzungs- u. vertragsmässigen Vergütungen. Die Mitgl. des A.-R. erhalten eine über Handl.-Unk. zu verbuchende steuerfreie Vergüt. von msgesamt M. 10 000 sowie 8 % des Reingewinns, der nach Vornahme sämtl. Abschreib. u. ückl. sowie nach Abzug eines für die Aktionäre bestimmten Betrages von 4 % des ein- gezählten A.-K. verbleibt. 3 am 31. Dez. 1920: Aktiva: Nicht eingez. A.-K. 5 250 000, Kasse u. Guth. bei d. Sels 16 5255, Darlehen auf Schiffe 8 508 701, Guth. bei Banken 1 797 364, vorschied. Sen 125 846, Bankgebäude 180 000, Einricht. 1. – Passiva: A.-K. 7 000 000, 4½ % afe bße 7551 700, Rückstell. 700 000, Stempelsteuer-Rückstell. 236 000, Talonsteuer- Ane 44 000 (Kückl. 30 000), Hyp. auf Bankgebäude 45 000, verschied. Gläubiger 28 442, 18 268 Div. 8512, noch nicht erhob. Schiffspfandbriefzinsen 120 953, Div. 87 500, Tant. 3 Vortrag 26 800. Sa. M. 15 867 169. Schiffssfann u. Verlust-Konto: Debet: Unk. 195 894, Steuern u. öffentliche Lasten 29 679, 32 929,PRa br.-Zs. 223 205, do. Disagio 39 649, Hyp.-Zs. 1350, Abschreib. auf Bankgebäude 40969 162 561. – Kredit: Vortrag 29 583, Darlehns-Zs. 400 504, sonst. Zs. ehnsgebühren 193 269, sonst. Gebühren 20 942. Sa. M. 685 269. Idenden: 1918: 0 % (Organisationsjahr); 1919–1920: 5, 5 %.