1188 Elektrotechnische Fabriken, Elektrizitätswerke und Hilfegeschäfte. wo ein öffentliches Interesse dafür vorhanden ist, zu fordern. Die Konzess. ist in Bad zeitlich nicht beschränkt, in der Schweiz ist sie auf 90 Jahre von der im Jan. 1898 3 folgten Betriebseröffnung ab erteilt. Sie kann von der zuständigen Badischen Behörde ma den im Badischen Wassergesetz, Artikel 2, bezeichneten Voraussetzungen aus dringende Gründen des öffentlichen Interesses nach vorherigem Einvernehmen mit den schweizerisch Behörden widerrufen oder eingeschränkt werden. Die Baulichkeiten der Ges. sind unter Innehaltung der in den Konzessionen vorgeschriebenen Bedingungen unter ständiger Ant. sicht der badischen u. schweizerischen Regierungsbehörden ausgeführt worden und bestehen zur Zeit, soweit es das Wasserwerk oberhalb Rheinfelden anbetrifft, aus folgenden Haupt. anlagen: Stauwehr quer durch den Rhein, Oberwasserkanal, 1 km lang, Motorgebäude mit Turbinenanlage u. Generatorenstation (20 Masch. zu je 840 Ps), Dampfreserveanlage mit 1 Dampfturbine von zus. ca. 3200 PS. Leistung, Starkstromleitungsnetz, 247 km Tracé.- länge, wovon 75 km unterirdisch, ferner 30 Sekundärleitungsnetze, 69 Transformatoren. stationen mit 134 Transformatoren. Die Ges. besitzt ausserdem folgende Liegenschaften- 1. Das schweizerische Industriegelände mit einem Flächeninhalt von 37 660 qam, welches ult. 1919 mit M. 26 572 zu Buche stand. 2. Das badische Industriegelände in Badisch. Rheinfelden und Wyhlen. Es ist durch Herstellung von Industrieanschlussgleisen, durch Anlage von Strassen usw. für industrielle Niederlassungen und für Wohnungsbauten her- gerichtet worden. Sein Flächeninhalt beträgt 653 938 qm, Buchwert M. 581 282,72. In dem Buchwert des badischen Industriegeländes sind inbegriffen die Baukosten der Industrie. anschlussgleise, der Trinkwasserversorgung und der verschiedenen Strassenanlagen. Die in der Rheinfelder Wasserwerkanlage erzeugte elektrische Energie ist vollständig abgesetzt. Schon bei der Betriebseröffnung wurde die Hälfte der vorhandenen 20 Turbinen auf die ganze Dauer der Konzess. an die beiden elektrochemischen Firmen ,„Aluminium- Industrie-Akt.-Ges.“ u. „Elektrochemische Werke Rheinfelden“ pachtweise überlassen. Diese Firmen vergüteten der Ges. Kraftübertragungswerke Rheinfelden hierfür einen einmaligen Betrag von M. 3 000 000, welche auf die Herstellungskosten der Wasserwerkanlage abge. schrieben wurden. Ausserdem leisten diese beiden Firmen zus. jährlich eine Zahlung von M. 10 000, welche als Abschreibung auf dem Wasserwerkanlage-Kto Rheinfelden verwendet werden. Weitere Grossabnehmer elektrischer Energie sind mehrere in unmittelbarer Nähe des Kraftwerks ansässige Firmen. Im übrigen erfolgt die Abgabe des elektr. Stromes in den weitverzweigten Leitungsnetzen der Ges., und zwar teils direkt an die Abonnenten, teils durch Lieferung des elektrischen Stromes an Verwertungsgenossen. schaften u. -Gesellschaften. Vom gegenwärtigen Gesamtanschlusswert entfallen rund 60 % auf die eigenen Leitungsnetze der Ges. u. 40 % auf die Abonnenten der verschiedenen Stromverwert.-Ges. u.-Genossenschaften. Der Bau einer weiteren 40 000 Volt-Leitung von Wyhlen über Grenzach nach Schusterinsel, welche dem am letzteren Orte vorhandenen, stark gesteigerten Strombedarf genügen soll, wurde 1912 fertiggestellt. Die Ges. hat, um die Stromabgabe noch weiter auszudehnen, die hierfür nötige elektr. Energie in einem neuen grossen Wasserwerk bei Augst-Wyhlen beschafft. Sie hat zu diesem Zwecke gemeinsam mit der Reg. des Kantons Basel-Stadt unterm 26./2. 1908 die Bewilligung zur Ausführung einer derartigen neuen Wasserwerkanlage in Form von Konz. von der Badischen Regierung, des Kantons Aargau u. des Kantons Basel-Land erhalten. Nach diesen Konz. ist der Ges. gemeinsam mit dem Kanton Basel-Stadt be. willigt, behufs Ausnützung des Gefälles u. der Wassermenge des Rheines zwischen Rhein. felden u. Augst-Wyhlen ein Stauwehr quer durch den Rhein mit zwei parallelen Turbinen. anlagen an den beiden Ufern des Stromes auszuführen. Jede der zwei genannten Tur. binenanlagen ermöglicht die Ausnützung von 15 000 PS. Die gesamten Bauhkosten dieser neuen Anlage betrugen, soweit es den Anteil der Kraftübertragungswerke Bhein. felden betrifft, ca. M. 9 000 000. Die Konzession für diese neue Wasserwerkanlage bei Augst-Wyhlen sind von den drei Regierungen auf die Dauer von 80 Jahren erteil. Nach Ablauf dieser Konz.-Dauer soll zunächst eine Verständigung wegen weiterer Verwert. der Wasserkräfte zwischen den konz. Reg. herbeigeführt werden. In erster Reihe soll die Verwertung der Wasserkräfte den konz. Staaten selbst zustehen. Falls eine neue Konz erteilt wird, soll den Kraftübertragungswerken Rheinfelden u. dem Kanton Basel-Stadt, sofern dieselben alsdann noch Inh. der Konz. sind, unter gleich günstigen Bedingungen der Vor- zug gegeben werden. Falls eine Verständigung über den Fortbetrieb der Werke nicht au ermöglichen ist, soll das Stauwehr nach Ablauf der Konz.-Dauer je zur Hälfte in das Mit eigentum der anstossenden Uferstaaten übergehen und die rechtsseitige Wasserwerkanlage mit den beweglichen Teilen u. dem Unterbau, ausgenommen die Motoren, dem Freistaat Baden, die linksseitige Wasserwerkanlage den Kantonen Aargau u. Basel-Land unent. geltlich anheimfallen. Die Generatoren u. übrigen maschin. Einricht. sowie die Leitungen sollen auf Verlangen den beteil. Reg. gegen eine angemessene, den Sachwert nicht über. steigende Entschädig. abgetreten werden. Ausserdem hat sich die Badische Reg. vor behalten, die von ihr erteilte Konz. hinsichtlich des auf badischem Gebiet gelegenen Werkes Wyhlen aus Gründen des öffentl. Interesses oder wegen hartnäckiger Zuwider handlung gegen die Genehm.-Bedingungen schon vor Ablauf der Konz.-Dauer zu widerrufen. In ersterem Fall soll ein Widerruf nur erfolgen können gegen Gewährung einer ange messenen Entschädig., welche dem Anlagekapital abzügl. der üblichen Amort. Slsprchg soll. Die gesamte durch die projektierte Doppelanlage bei Augst-Wyhlen zu erzeugende