Elektrotechnische Fabriken, Elektrizitätswerke und Hilfsgeschäfte. 1189 Wasserkraft soll grundsätzlich zur einen Hälfte auf schweizerischem u. zur andern Hälfte uuf badischem Gebiet als motorische Antriebskraft, zu Beleucht.- u. anderen Zwecken Ver- pendung finden. Die Ges. führt den Bau u. Betrieb u. die Ausnützung der rechtsseitigen Wasserkraftanlage bei Wyhlen als integrierenden Bestandteil ihres jetzigen Unternehmens. Die Bauten konnten derart gefördert werden, dass nach Ablauf von ca. 3 Jahren, also am 1./9. llz mit dem Absatz elektr. Energie ab dem neuen Werk begonnen werden konnte. Um den shomabsatz für das neue Werk vorzubereiten, wurde in Wyhlen eine Dampfanlage für 7000 P6. erstellt, die seit Anfang Sept. 1909 in Betrieb ist; eine zweite Dampfturbine von aenfalls 5000 PS. wurde 1911 aufgestellt. Diese Dampfanlagen kamen bei Betriebsaufnahme des neuen Elektrizitätswerkes ausser Betrieb; letzteres war 2 Monate nach seiner Inbetrieb- stung schon mit seiner Leistung besetzt; ebenso konnte der mietweise Strombezug von uuswärts eingestellt werden. — Die gesamte Stromlieferung, welche Ende Januar 1914 als fldehstleistung rd. 23 000 K.-W. betragen hatte, ging infolge des Kriegszustandes Mitte august 1914 auf zirka 4000 K.-W. zurück, welche sich ungefähr gleichmässig auf die beiden zantralen Rheinfelden und Wyhlen verteilten. Nach und nach kamen die Anlagen der Kraftabnehmer wieder in Betrieb, sodass die gesamte Stromabgabe für die drei letzten Vonate des Jahres 1914 wieder auf rd. 17 000 K. W. gebracht werden konnte. In den Jahren 1015–1918 verlief der Betrieb in normaler Weise, doch waren 1918 M. 597 489 für Kurs- verluste äbzuschreiben. Das J. 1919 schloss nach Aufzehrung des R.-F. noch mit einem Verlust von M. 1 240 669 ab infolge des Niedergangs der deutschen Währung. Das J ahr 1920 Veist aus dem gleichen Grunde einen Verlust von M. 1 307 889 auf. Die Ges. will die aus den Franken-Darlehen entstandenen Valutaverluste in längst. 20 Jahren tilgen. wenn in Zukunft der Reingewinn der Akt.-Ges. 8 % des einbez. Kapitals übersteigt, so aollen nach der neuen Konz. 33 % des Überschusses den Kraftabnehmern als Rückver- gütung auf ihre Stromrechnungen gutgeschrieben werden Übersteigt der Reingewinn 10 % des einbez. Kapitals, so soll der ganze Überschuss zur Preisherabsetzung zu Gunsten der abonnenten verwendet werden. Die Konz. enthalten mehrere Bestimmungen über die von ler Ges. zu entrichtenden Wasserrechtsgebühren sowie über eine Einwirkung der Konz.- Frteiler auf die Bedingungen, welche für Stromabgaben seitens der Ges. zu stellen sind; dieselben gehen über das gewöhnliche Mass nicht hinaus. Im J. 1915 erfolgte die käufliche Überlassung der auf Schweizergebiet liegenden elektrischen Anlagen an den Staat Aargau. Mch dem mit der Kantonsregierung abgeschlossenen Vertrag ist der Staat in alle Strom- lieferungs. u. Konzessionsverträge, die den gesellschaftl. Stromabsatz auf Schweigzergebiet betrafen, mit gleichen Rechten u. Pflichten eingetreten; er betreibt die von der Ges. käuflich erworbenen Leitungsanlagen u. die Ges. liefert ihm die zur Bedienung seiner Strombezüge erforderliche elektr. Energie nach einem besonderen Stromlieferungsvertrage, welcher billige Engrospreise hierfür vorsieht, der Ges. aber die Stromlieferung an den Staat auf die Dauer von 20 Jahren zusichert. Mit den primären u sekundären Leitungsanlagen sind auch die zugehörigen 26 Transformationsstationen samt Transformatoren u. Messinstrumenten sowie die grosse für die Stadt Rheinfelden erstellte Gleichstrom-Umformerstation mit Accumulatoren- batterie in das Eigentum des Staates bezw. des von diesem gegründeten staatlichen Hlektrizitätsunternehmens übergegangen. Die vom Staat Aargau nicht gekauften von der Ces, seiner Zeit auf Schweizerufer erbauten elektr. Leitungen, insbesondere diejenigen, welche seiner Zeit der Stromabgabe nach Baselland und nach Laufenburg gedient haben. konnten von der Ges. zu günstigen Bedingungen anderweit veräussert werden. Im Jahre 1920 wurde infolge des anhaltenden niedrigen Wasserstandes das Dampfwerk nach fast bjähriger Pause wieder in Betrieb genommen. Kapital: M. 12 000 000 in 12 000 Aktien à M. 1000. Urspr. M. 4 000 000, erhöht lt. G.-V. v. 30./12. 1899 um M. 2 000 000 zu 107.50 %. Die G.-V. v. 6./4. 1908 beschloss weitere Erhöhung um M. 4 000 000 zwecks Errichtung der neuen Wasserkraftwerksanlage. Diese neuen Aktien sind vom 1./7. 1908 ab div.-ber.; ihr Gewinnanspruch war indessen für das Geschäfts- jahr 1908 auf 2½ % u. für die Geschäftsjahre 1909–1911 auf höchstens 5 % begrenzt; ab 1.1. 1912 sind sie mit den übrigen Aktien gleichberechtigt. Die neuen Aktien sind zum Kurse von 115 % von einem Konsort. unter Führung der Berliner Handels-Ges. übernommen worden, welches sich verpflichtet hat, denjenigen Betrag, der nicht von der Grossh. Badischen Reg. auf Grund eines ihr bis zu 25 % eingeräumten Bezugs- lechtes übernommen wird, zum gleichen Kurse von 115 % den alten Aktionären zum ezuge anzubieten. Das Angebot an den Badischen Staat u. öffentl. Korporationen u. badische Privatinteressenten ist erfolgt, aber nur Private haben M. 481 000 gezeichnet. Den alten küünüren wurden M. 3 000 000 v. 27./5.–20./6. 1908 angeboten. Die G.-V. v. 18./5. 1912 beschloss nochmalige Erhöh. um M. 2 000 000 (auf M. 12 000 000) in 2000 Aktien B mit Div.-Ber. für 1912 mit höchstens 5 % (also für die Zeit v. 1./7.–31./12. 1912 höchstens 2½ %), über- nommen von einem Konsort. zu 125 %, angeboten M. 1 500 000 den alten Aktionären zu 739 % (Genussscheine; 280 Stück à M. 500. Dieselben sind sämtlich zurückgekauft und standen mit 4 M. 120 000 zu Buche. Das Konto ist 1903 gänzlich getilgt). uleihen: I. M. 4 050 000 = frs. 5 000 000 in 4½ % Teilschuldverschreib. von 1901, rückzahlbar zu 102 % ab 1./1. 1908; 5000 Stücke à M. 810 = frs. 1000, lautend auf den Namen der Schweiz. Kreditanstalt. Zs. 2./1. u. 1./7. Tilg. ab 1908 bis längstens 1./1. 1932 durch jährl. Ausl. im Juli (erste 1907) auf 1./1.; verstärkte Tilg. oder Totalkünd. mit 6 monat. Frist zulässig. Eine hypoth. Eintragung erhielt die Anleihe nicht; doch ist die Ges. nicht