1208 Elektrotechnische Fabriken, Elektrizitätswerke und Hilfsgeschäfte. die Centrale die sehr bedeutende Stromversorg. der westl. u. südl. Berliner Vorortbahner soweit die Linien dieser Unternehm. nicht auf Berliner Gebiet liegen, sie versorgt auch dis Vorortbahn Potsdamer Bahnhof Gross-Lichterfelde-Ost (Staatsbahn) mit elektr. Strom 185 die Schöneberger u. Wilmersdorfer Untergrundbahn. 1912–1920 wurden insgesamt ab. gegeben: 29 389 434, 31 739 322, 33 334753, 31 901 268, 32 403 713, 31 895080, 32 255 090, 32 452 401 34 293 669 Kilowattst. Im Betrieb sind die Zentralstation in der verlängerten Gothen. strasse, die Zentralstation Wilmersdorf, die Akkumulatoren-Unterstation in Wilmersdorf Motzstr. 48, die Unterstation Halensee, Westfälischestr. 63, die Unterstation Untergrundbahn Schöneberg und Auguste Viktoria-Krankenhaus. Die Betriebsmittel des Unternehmens bestanden am Schlusse des Jahres 1920 insgesamt aus: 4 Dampfdynamos mit einer Gesamt. leistung von 3400 Kw., 7 Drehstrom-Turbodynamos von insges. 25 780 Kw., 27 Drehstrom. Gleichstrom-Umformern von insges. 27 260 Kw., 9 Akkumulatorenbatterien mit einer Kapazität von insgesamt 16 493 Kwstd. Erweiter. des Licht- u. Kraftverteilungsnetzes erforderten 1906–1914 M. 965 000, 700 000, 410 000, 340 000, 764 000, 875 000, 780 000, 980 000 163 000; 1920: M. 581 000 Aufwand. Konzession: Mit den Stadtgemeinden B.-Schöneberg, B.-Wilmersdorf u. der Landgemeinde B.-Schmargendorf hat die Ges. bis 31./12. 1950 laufende Verträge abgeschlossen, denen zufolge sie das Recht hat, die Strassen dieser Gemeinden zur Anlage elektr. Leitungen zu be. uutzen, wogegen ihr die Verpflichtung obliegt, innerhalb der Gemeindegebiete unter bestimmten Voraussetzungen und auf Grundlage der getroffenen Preisvereinbarungen auf Verlangen elektr. Leitungen zu legen und elektr. Strom abzugeben, die öffentliche Beleuchtung der Gemeindestrassen zu übernehmen, die städtischen bezw. Gemeindegebäude mit elektr. Beleuchtung zu versehen, und innerhalb der Gemeindegebiete auch zu anderen als Beleuchtungszwecken Elektrizität abzugeben. Die Ges. ist nach diesen Verträgen ver. pflichtet, zur Erneuerung ihrer in den beiden Gemeinden gelegenen Anlagen Ern.-F. zu bilden, in welche jährlich 2 % der aus Abgabe von Elektrizität in der betreffenden Gemeinde erzielten Bruttoeinnahmen einzulegen sind, bis die Ern.-F. 20 % des in der betreffenden Gemeinde verwandten Anlagekapitals erreicht haben. Die Ges. hat an die Stadt Schöneberg eine Abgabe in Höhe v. 10 %, an die Stadt Wilmersdorf u. an d. Gemeinde Schmargendorf eine solche v. 5 % der durch Lieferung v. Elektrizität innerhalb der betreffenden Gemeinde erzielten jährlichen Bruttoeinnahmen –— ausschliesslich der Ein- nahmen aus Stromlieferung für öffentliche Beleuchtung und an die Westliche und Süd. liche Berliner Vorortbahn (s. u.) — abzuführen; an die Stadt Schöneberg sind ferner 5 % derjenigen Bruttoeinnahme abzuführen, welche die Ges. für Elektrizität aus anderen Ge- meinden bezieht. Ausserdem an Wilmersdorf 5 % von den Kosten der in der Zentralstation Wilmersdorf erzeugten Kwst. Die Gemeinden haben ausserdem Anspruch auf einen jährl. Anteil am Reingewinn, der sich auf 40 % vom Reingewinn des über 5 % des Anlagekapitals bis M. 6 000 000 und auf 40 % vom Reingewinn über 4 % des diesen Betrag übersteigenden Anlagekapitals bemisst; bei der Berechnung des Reingewinnes darf die gesetzlich geforderte Einlage in den R.-F., sowie an Tant. für A.-R. und Vorstand' und Grat. für Beamte ein Betrag von 15 % des Nettogewinnes in Abzug gebracht werden; weitere Abzüge, insbe- sondere für Spez.-R.-F. und zur Schuldentilgung, sind nicht statthaft. Abgaben von den Brutto-Einnahmen an die Gemeinden Schöneberg, Wilmersdorf u. Schmargendorf 1912 bis 1920: M. 447 761, 487 629, 483 381, 487 553, 505 384, 515 465, 756 165, 1 380 720, 3 079 091 ver. tragsmäss. Anteil 1912–1920 M. 292 607, 326 985, 245 709, 162 244, 41 846, –, –, 253 005, 443 117. Die Gemeinden sind berechtigt, zum 31./12. 1950 das Elektrizitätswerk mit allen dazu- gehörigen Anlagen zum Eigentum und zur Verwaltung zu übernehmen, u. zwar zum Buchwerte oder zum Taxwerte. Erfolgt die Anzeige oder die Mitteilung, dass das Vertrags- verhältnis endigen soll, nicht mindestens ein Jahr vor dem Ablauf des Vertrages, so ver. längert sich derselbe stillschweigend um weitere 3 Jahre. Findet die Übergabe der An. lagen nach dem 30./9. 1950 statt, so ermässigt sich der von der Gemeinde zu zahlende Preis, mit Ausnahme der Grundstücke und Gebäude, um je 10 % für jeden dreijährigen Zeitraum nach dem 30./9. 1928. Kapital: M. 18 500 000 in 18 500 Aktien à M. 1000. Urspr. M. 2 000 000, erhöht lt. G.-V. v. 21./4. 1902 um M. 2 000 000, begeben zu pari, lt. G.-V. v. 29./4. 1903 um M. 1 000 000 in 1000 zu pari begebenen, ab 1./1. 1903 div.-ber. Aktien. Nochmals erhöht lt. G.-V. v. 11./4. 1905 um M. 1 000 000 in 1000 Aktien, begeben zu pari, div.-ber. ab 1./1. 1905. Weiter erhöht lt. G.-V. v. 27./3. 1909 um M. 1 500 000 (auf M. 7 500 000) in 1500 Aktien mit Div.-Ber. ab 1./7. 1900, begeben zu pari plus M. 30 für Emiss.-Kosten. Diese letzteren Erhöhungen zur Tilg. von für bauliche Erweiterung seitens der Ges. in Anspruch genommene Kredite. Nochmalige Erhöh. lt. G.-V. v. 26./9. 1912 um M. 5 000 000 (auf M. 12 500 000) in 5000 Aktien, div.-ber. ab 1./10. 1912 nach Verhältnis der eingez. Beträge, begeben zu pari plus Emiss.-Kosten u. Stemp.; eingez. vorerst 75 %. Der Erlös diente zum Erwerb des von der Ges. f. elektr, Unternehm. neuerrichteten Elektrizitätswerkes in der Forckenbeckstrasse, sowie zur Ablös. weiterer Verbindlichkeiten. Gleichzeitig wurden M. 4 000 000 in 4½ % Oblig. von 1912 emittiert (siehe unten). Die a. o. G.-V. v. 11./7. 1913 beschloss Erhöh. des A.-K. um M. 3 000 000, also auf M. 15 500 000, begeben zu pari. Die G.-V. v. 23./5. 1919 beschloss weitere Erhöh. um M. 3 000 000 ab 1./1. 1919 div.-ber. Aktien. Die Mehrheit der Aktien befindet sich im Be- sitz der Ges. f. elektr. Unternehmungen, Berlin. ――