Elektrotechnische Fabriken, Elektrizitätswerke und Hilfsgeschäfte. 1237 auf M. 40 000 000, 1917 u. 1918 weiter auf M. 80 000 000 gestiegen. Auch 1919 u. 1920 erhöhte sich der Umsatz ganz bedeutend. Im Mai 1921 betrug der Auftragsbestand für 1921 noch etwa M. 140 800. Seit Nov. 1918 Umstellung auf Friedenswirtschaft. Reingewinn 1918–1920 M. 1 935 434, 2 245 674, 8 073 579. Kapital: M. 58 000 000, zerlegt in 54 788 St.-Aktien à M. 1000 u. 1060 Namens-Aktien à M. 200 u. 3000 7 % Vorz.-Aktien à M. 1000. Urspr. A.-K. M. 1 500 000 in je 1250 Aktien à M. 1000 und 200. In der G.-V. v. 9./6. 1903 wurde beschlossen zum Zwecke des Erwerbes der Grundstücke der in Konkurs verfallenen Akt.-Ges. Elektrizitätswerke (vormals O. L. Kummer & Co.) in Dresden das A.-K. um 983 Aktien à M. 1000 u. 1309 Aktien à M. 200 um M. 1 244 800 (also auf M. 2 744 800) zu erhöhen sowie eine zu 4 % verzinsliche hypoth. Anleihe von M. 891 600 aufzunehmen. Diese Aktien u. Oblig. wurden an die Besitzer von M. 1 486 000 zu 4½ % u. M. 2 369 000: zu 5 % Kummer- Oblig. gegen Aufgabe ihrer dinglichen Rechte u. Überlassung ihrer persönlichen Rechte an das Sachsenwerk gegeben. Ferner erhielten diese Obligationäre ebenso wie die Aktionäre, welche sich an der Gründung beteiligt hatten, einen Anteil am Reingewinn der neuen Ges. Die G.-V. v. 14./3. 1908 beschloss, den Aktionären anheim zu stellen, auf ihre einzureichenden Aktien je 40 % des Nennwertes bar einzuzahlen. Diejenigen Aktien, auf welche diese Barzahl. geleistet wurde, wurden in Vorz.-Aktien umgewandelt. Innerhalb der am 13./4. 1908 abgelaufenen Bezugsfrist haben die Besitzer von M. 1 500 600 Aktien von ihrem Rechte Gebrauch gemacht, diese Aktien in Vorz.-Aktien umwandeln zu lassen, wodurch der Ges. M. 594 042 neue Barmittel zugeführt wurden, wovon M. 159 198 zur Deckung der Unterbilanz per ult. 1907 u. M. 94844 zur Dotierung des R.-F. dienten; M. 300 000 wurden zu Abschreib. auf Anlagen etc., M. 40 000 zu Abschreib. auf Debit. verwendet. Nach Um- wandlung von weiteren Aktien à M. 200 in solche à M. 1000 lt. G.-V. v. 28./4. 1908 betrug das A.-K. von 1908–1910 M. 2 744 800 in M. 1 500 600 Vorz.-Aktien u. M. 1 244 200 in St.-Aktien. Die a. o. G.-V. v. 22./12. 1910 genehmigte die Erhöhung des A.-K. um M. 1 756 000 Vorz.- Aktien. Von diesen neuen Vorz.-Aktien, die v. 1./1. 1911 ab mit den bisherigen Vorz.-Aktien gleichberechtigt sind, wurden M. 1 729 000 zum Parikurse unter Ausschluss des Bezugs- rechtes der Aktionäre der Firma Gebr. Arnhold-Dresden, bezw. einem von dieser Firma gebildeten Konsort. übernommen. Ferner wurde beschlossen, den St.-Aktionären anheim- zustellen, ihre St.-Aktien durch Barzuzahl. von 50 % des Nennbetrages in Vorz.-Aktien um- zuwandeln. Die hierdurch geschaffenen Vorz.-Aktien sind gleichfalls v. 1./1. 1911 ab div.-ber. Durch die Zuzahl. auf M. 874 400 Aktien flossen der Ges. M. 437 200 bare Mittel zu. Die G.-V. v. 23./5. 1911 beschloss dann von den verbliebenen M. 369 800 St.-Aktien nom. M. 4800 zurückzukaufen u. restl. M. 365 000 St.-Aktien 5: 2 zus. zulegen gegen Gewährung aller den Vorz.-Aktien zustehenden Rechte an die zus. gelegten St.-Aktien. Nach Durch- führung dieser Transaktion war ein einheitl. A.-K. von M. 4 250 000 vorhanden. Der durch diese Fransaktionen erzielte Buchgewinn von M. 606 256 fand zur Deckung der Kosten der neuen Aktienemission, zu a. o. Abschreib. (M. 445 000) u. zur Stärkung der R.-F. (M. 171 256) Verwendung. Nach Schaffung einer einheitlichen Aktien-Kategorie wurde die in der Gen.-Vers. vom 14./3. 1908 beschlossene Anderung des § 29 des Gesellschaftsvertrages wieder ausser Kraft gesetzt; der §8 29 wurde in der ursprünglichen Fassung wieder hergestellt u. der damals neugeschaffene § 29a wieder gestrichen. Gewinn-Verteilung also jetzt wie unten vermerkt. Die G.-V. v. 3./9. 1915 beschloss Erhöhung des A.-K. um M. 250 000 (also auf M. 4 500 000) in 250 Aktien à M. 1000, begeben zu pari. Die G.-V. v. 11./4. 1917 beschtoss, das A.-K. von M. 4 500 000 auf M. 7 500 000 durch Ausgabe von M. 3 000 000 neuen, vom 1./1. 1917 ab div.-ber. Aktien zu erhöhen, von denen nom. M. 900 000 zur Einlösung des Div.-Scheins Nr. 14 der bisherigen Aktien bestimmt waren, während nom. M. 1 800 000 den Besitzern der hiernach be- stehenden M. 5 400 000 Aktien zum Bezuge zum Kurse von 135 % = M. 1350 angeboten wurden. Die Ausübung des Bezugsrechts erfolgte in der Weise, dass auf je nom. M. 3000 alte Aktien je nom. M. 1000 neue Aktien bezogen werden konnten (Frist v. 20./4.–4./5. 1917). Ausserdem wurden M. 300 000 der neuen Aktien in 1500 Stück auf den Namen lautend zu je M. 200 zu pari begeben. Der Begebungskurs der übrigen, oben bereits erwähnten M. 2 700 000 neuen Aktien betrug für M. 600 000 à M. 1000 100 %, für 2 100 000 à M. 1000 aber 130.50 %. Die G.-V. v. 30./6. 1919 beschloss nochmals Erhöh. des A.-K. um M. 1 500 000 (auf M. 9 000 000) und um die neuen Aktien voll den Aktionären zugute kommen zu lassen derartig, dass sie berechtigt sind, für jede Aktie von M. 1000 Nennwert statt der Bardividende für 1918 eine neue, vom 1./1. 1919 ab div.-ber. Aktie von nom. M. 200 gegen Einlieferung des Div.-Scheins Nr. 16 unter Zuzahlung von M. 80 zu fordern. Gegen den Div.-Schein Nr. 16 der seither schon im Umlauf befindlichen Aktien im Nennwert von je M. 200 hat sich das Bankhaus Gebr. Arnhold in Dresden erboten, durch Zus. führung von je 5 Inhabern dieser Werte eine Barablösung herbeizuführen, insoweit die Besitzer nicht vorziehen sollten, einen Bezugschein über Anteil einer Aktie v. M. 200 Nennwert geg. Zuzahl. v. M. 116 in Zahl. zu nehmen. Weiter erhöht lt. G.-V. v. 21./11. 1919 um M. 6 000 000 (also auf M. 15 000 000) in 6000 Aktien à M. 1000 mit Div.-Ber. ab 1./1. 1920, übernommen von einem Konsortium zu 122.50 %, angeb. den bisher. Aktionären 3: 2 vom 23./2.–10./3. 1920 zu 140 %.