1280 Elektrotechnische Fabriken, Elektrizitätswerke und Hilfsgeschäfte. für diese Abgaben bleibt bei der Stadt eine Kaution von M. 20000 hinterlegt und ist eine Kautionshypothek von M. 500 000 auf das Eigentum der Ges. zur ersten Stelle eingetragen Sollte nach Ablauf der Konzession, 1./10. 1938, ein neues Abkommen nicht 38 troffen sein, so geht nicht nur die Strassenbahnanlage mit allem Zubehör, sondern auch die ganze Anlage des Elektrizitätswerkes nebst sämtl. Zubehör und einschl. des Ern.-F., jedoch ausschl. aller Res.- u. Amort.-F. in das schuldenfreie Eigentum der Stadt über ohne irgend welche Gegenleistung derselben. Bei Ablauf der ersten 15 Jahre der Konzessionsdauer und von da ab jedes Jahr ist die Stadt berechtigt, nach vorhergegangener mindestens einjähriger Kündigung die ganzen betriebsfähigen Anlagen nebst sämtlichem Zubehör zum Taxwerte zu erwerben. Derselbe wird gefunden aus dem Mittel des Grund-, Bau- „Invyentar- Mobiliar- und Materialwertes der Anlagen und des Nutzungswertes. Jener wird ge- schätzt nach dem Zustande, in welchem die Anlagen zur Zeit der Erwerbung bezw. Übernahme durch die Stadt sich befinden. Dieser wird dadurch festgestellt, dass der Netto-Ertrag der letzten 5 Betriebsjahre nach Ausscheidung des höchsten und des niedrigsten ermittelt und dann zum 25fachen Betrage kapitalisiert wird. Erwirbt die Stadt die Anlagen erst nach 16 9 ahren, so ist der Durchschnitt des Nutzungswertes mit dem 24 fachen Betrage zu kapitalisieren. Ziffer 24 ermässigt sich mit jedem weiteren Jahr um 1, bis sie für das 25. Jahr das 15 fache erreicht, für das 26.–35. stellt sie sich wie folgt: 14½, 14, 13½, 13, 12½, 12, 11½, 11, 10½, 10. Der Übernahmepreis, welchen hiernach die Stadt zu zahlen hat, soll aber niemals weniger betragen als der Buchwert. Dieser soll die ursprünglichen Anlagekosten, einschl. der Kosten der Erweiterungen unter Abzug von 1, 05 % (mit Zins auf Zins zu 4 %) für jedes der verflossenen Jahre, welche je nach dem Zeitpunkte der Inbetriebsetzung der ersten Anlage und etwaiger späterer Erweiterungen gesondert zu berechnen sind, nicht überschreiten. Über den Taxwert entscheidet im Streitfalle ein Schiedsgericht aus drei unbeteil. Sachverständigen. Ein 1904 über die Auslegung des Abs. 3 des § 18 mit der Stadt entstandener Streit ist vom Schiedsgericht zu ungunsten der Ges. entschieden. Kapital: M. 2 300 000 in 2300 Aktien à M. 1000. Urspr. M. 1 600 000. Die a. o. G.-V. v. 10./8. 1912 beschloss wegen Erricht. einer Landzentrale die Erhöh. des A.-K. um M. 400 000 (auf M. 2 000 000) in 400 Aktien mit Div.-Ber. ab 1./1. 1913. Die Eisenbahnbau-Ges. Becker & 00. G. m. b. H., die den Bau der Überlandzentrale übernommen hat, hat die 400 neuen Aktien zu 110 % gezeichnet. Die a. o. G.-V. v. 20./10. 1913 beschloss weitere Erhöh. des A.-K. um M. 300 000 (auf M. 2 300 000). Die Eisenbahnbau-Ges. Becker & Co., G. m. b. H. in Berlin, übernahm diese neuen Aktien zu 110 % mit Div.-Ber. ab 1./1. 1914. Das Bezugsrecht der Aktionäre war ausgeschlossen. Anleihen: I. M. 300 000 von 1907, in 4 % Oblig. lt. G.-V. v. 1./5. 1906, Stücke à M. 1000 u. 500. Verlos. ab 1909 auf 1./10. 1920. In Umlauf ult. 1920 M. 218 000. II. M. 300 000 in 4½ % Oblig. von 1910, aufgenommen zu verschiedenen Erweiterungen des Unternehmens. In Umlauf Ende 1920: M. 240 000. III. M. 800 000 in 5 % Oblig. von 1917, rückzahlbar zu 102 %. In Umlauf M. 752 000. Ferner gewährt zu Bahnerweiterungen ein Darlehn von M. 177 104 von der Stadt Liegnitz. Hypotheken: Kaut.-Hypoth. M. 500 000 (Stadtgemeinde Liegnitz). Geschäftsjahr: Kalenderj. Gen.-Vers.: Im I. Sem. in Liegnitz oder Berlin. 1 Aktie = 1 St. Gewinn-Verteilung: Vorweg Dotierung des Ern.-F. nach Beschluss des A.-R. Ausserdem 1.05 % des invyestierten Kapitals einem besonderen Amort.-R.-F., der in Jahren, in welchen wider Erwarten Gewinn nicht erzielt wird, aus dem gesetzlichen R.-F. dotiert wird und ausschliesslich zur Sicherung der Rückzahlung des A.-K. dient. Aus dem sich sodann ergebenden Reingewinn 5 % zum R.-F., Abschreib. und etwaige Sonder- rücklagen, 4 % Div., vom Rest 10 % Tant. an A.-R. (ausserdem eine feste Vergüt. von M. 3000 pro Mitgl. u. von M. 6000 für den Vors.), Überrest Super-Div. bezw. zur Verf. der G.-V. Bilanz am 31. Dez. 1920: Aktiva: Kassa 7627, Debit. 1 571 585, Strom-Debit. 867 869, Kaut.-Effekten 39 897, Kaut.-Depot 20 957, Anlage d. Amort.-F. 689 307, Kaut.-Hypoth. 500 000, Bekleid. 1, Vorräte 218 940, Werkstatt 1, Mobil. u. Utensil. 1, Automobil 1, Grundstück u. Gebäude Royn 10 588, Wagen 290 565, Bahnkörper 437 306, Bahnstromzuf.-Kto 214 127 Gleichstromwerk: Grundstück 82 114, Gebäude 287 246, Kraftstation 325 247, Leitungsnet- 1 392 694, Drehstromwerk: Grundstücke 51 865, Gebäude 265 352, Kraftstation 671 290, Leitungsnetz 365 035. – Passiva: A.-K. 2 300 000, Stadtgemeinde Liegnitz 500 000, Magistrat Liegnitz, Anleihe für Bahnerweiter. 177 104, Oblig.-Anleihe I 218 000, do. II 240 000, do. III 752 000, Oblig.-Tilg.-Kto 4000, Betriebs-R.-F. I 96 003, do. II 39 236, Amort.-F. I 678 551. do. II 158 162, do. III 81 760, Ern.-F. 40 141, Talonsteuer-Res.-F. 7160, Haftpflichtversich.L: 3798, unerhob. Div. 24 340, Oblig.-Zs.-Kto 18 259, Tant. 10 800, Kaut. 23 404, Anschluss-Kaut. 19 713, Beamten-Kaut. 5312, Stromhinterlegung 15 646, Aglo-Kto 35 527, Fahrmarken 1345. Kap.-Ertragssteuer-Kto 3446, Angestellten-Steuer 23 160, Kredit. 2 546 011, Gewinn 286 745. Sa. M. 8 309 631. Gewinn- u. Verlust-Kouto: Debet: Besoldung 789 187, Geschäfts-Unk. 700 219, Personal- Versich. 23 016, Bahnkörper-Unterhalt.-Kto 436 524, Bahnleit. do. 50 298, Wagen do. 196 675, Kraftstation- do. 1 134 018, Leitungsnetz- do. 108 246, Immopil.- do. 54 534, Automobil- do. 20 000, Zs. 75 210, Kursverlust 66 962, Betriebs-Verlust der Überlandversorgung, Landkreis