1308 Elektrotechnische Fabriken, Elektricitätswerke und Hilfsgeschäfte. Sonstige Nachteile verursachen. Bis zum vollständig. Ausbau aller Werksanlagen stellt die Neckar A.-G. ein umfassendes hydro-elektr. Unternehmen dar. Nach den von den vier beteiligt. Elektr.-Ges. (Allg. Elektr.-Ges., Siemens-Schuckertwerle Bergmann-Elektr.-Werke, Brown, Boveri & Cie. A.-G.) erstatteten Gutachten ist auch beiun. günstig. Preisentwickl. die volle Verzinsung u. Tilgung der Schuldverschreib. allein schon aus den Betriebsergebnissen ohne Inanspruchnahme des Reichs und der Uferstaaten gewährleistet. Kapital: M. 300 000 000 in 300 000 Aktien à M. 1000. Das Akt.-Kap. ist gezeichnet worden vom Reich, den Ländern Württemberg, Baden u. Hessen, sonstig. öffentlichen Körperschaf sowie namhaft. süddeutsch. Industrie. u. Handelsfirmen; es haben sich dabei ferner beteil die Allg. Elektr.-Ges., Siemens-Schuckertwerke, Bergmann-Elektr.-Werke, Berlin; Brown Boveri & Cie.-A.-G. Mannheim u. eine Anzahl von führend. deutschen Banken. Neckar-Anleihe: Begebung: I. M. 350 000 000 in 5 % Teilschuldverschreib. v. 1921, l. minister. Genehm. v. 1921, rückzahlbar zu 100 %. Stücke a M. 20 000, 10 000, 5000, 1000 u. 50. Zs. 1./2. u. 1./8. Tilg. ab 1927 in spät. 37 Jahren durch jährl. Auslos. von 1 % des urspr. Anleihe-Betrags u. ersp. Zs. auf 1 2.; ab 1927 verstärkte Tilg. oder Totalkündig. mit 3 monatl. Frist vorbehalten. Sicherheit: Für die Teilschuldverschreib. haftet das ges. Ver. mögen der Neckar-Akt.-Ges. Ausserdem werden die Teilschuldverschreib. durch Eintrag. einer Sicherheitshypothek mit erstem Rang auf sämtl. Kraftwerke, welche die Ges. erstellen wird, jeweils nach Ausbau des einzelnen Werks sichergestellt werden. Endlich hat das Reich sowie die Länder Württemberg, Baden u. Hessen für die Teilschuldverschreib. u. zwar sowohl für das Kap. wie für die Zs. die Garantie übern. Die Schuldverschreib. sind sonach gemäss $ 1807 BGB im ganzen Deutschen Reich zur Anleg. von Mündelgeld geeignet. Die Ges. darf später ausgegeb. Teilschuldverschreib. keine besser. Rechte einräumen; es ist höcbst. eine Gleichstell. solcher Schuldverschreib. mit den jetzt ausgegeb. gestattet, wobei eine Ausdehn. der Sicher.-Hypothek mit gleichem Rang auf später ausgegeb. Teilschuldver. schreib. vorbehalten bleibt. Zahlst.: Stuttgart: Württ. Vereinsbk., die Mitgl. der Vereinig. wWürtt. Banken u Bankiers, die Mitgl. des Verbands Württ. Bankiers, Württ. Sparkassen.Gi. verband, Landwirtschaftl. Genossensch.-Zentralkasse, Zentralkasse württ. Genossenschaften; Mannheim: Bad. Girozentrale, Rhein. Creditbk., Südd. Disconto-Ges.; Darmstadt: Hess. Gir. zentrale; Berlin: Bank für Handel u. Ind., Berl. Handels-Ges., Commerz- u. Privatbk. A.-G, Deutsche Bank, Disconto-Ges., Dresdner Bk., Hardy & Co. G. m. b. H., Mendelssohn & 00, Mitteldeutsche Creditbk., Nationalbk. f. Deutschl. Kurs: Die Zulass. in Berlin, Frankf. a. I. Mannheim u. Stuttgart wird beantragt werden. Zur Zeichn. aufgelegt v. 11./7.–15./9. 101 zu 99 % von den unter Zahlstellen genannten Banken. 2. In Form von Schuldscheindarlehen (sog. Handdarlehen). Diese sind ebenso, wie die 5 % Oblig., garantiert durch das Reich sowie die Länder Württemberg, Baden u. Hessen; eine hypothekarische Sicherung ist hingegen nicht vorgesehen. Die Schuldscheindarlehen werden von der Ges. auf zwei Arten entgegengenommen: Form A. 5 % Schuldscheindarlehen, für dessen Tilg. die gleichen Bedingungen wie für die Oblig. gelten: Tilg. vom Jahre 1927 ab erstmals auf den 1./2. 1927 mit jährlich 1 % des eingegangenen Darlehenbetrags zuzüglich des durch die Rückzahlung ersparten Zinsbetrags Gesamttilg. innerhalb 37 Jahren. Ausserordentl. Tilgungen, frühestens vom 1./2. 1927 ab, mit 3 monat. Kündigungsfrist zulässig. – Zum Kurs von 98 % unter Verrechn. von 5 % Stückzs, also 1 % unter dem Kurs für die Oblig. Form B. 5 % Schuldscheindarlehen auf 14 Jahre fest bis 1./8. 1935, mit der Massgabe, dass, wenn dasselbe nicht spätestens bis zum 1./2. 1935 auf den 1./8. 1935 gekündigt ist, es auf weitere 5 Jahre eingegangen gilt, u. dies auch fernerhin, falls es nicht jeweils vor Ablauf dieses Zeitraums von einer der beiden Seiten mit einer Frist von 6 Monaten ge. kündigt wird. – Zum Kurse von 98.50 % unter Verrechn. von 5 % Stückzs., also ½ % unter dem Kurs für die Oblig. – Die Zs. werden halbjährl. je auf 1./2. u. 1./8. durch Über- weisung bezahlt. Die Verzins. beginnt am 1./8. 1921. Schuldscheindarlelen werden in beiden Formen nicht unter einem Betrag von M. 1 000 000 begeben. Geschäftsjahr: Kalenderj. Gen.-Vers.: Im I. Geschäftshalbj. Stimmrecht: 1 Aktie = 1 8t. Bilanz: Die erste Bilanz wird per 31./12. 1921 gezogen. Vorstand: Die Betriebsführ. bei der Neckar-A.-G. wird nach privatwirtschaftl. Grundsätzen eingerichtet werden. Der Vorstand der Ges soll sich aus für die technische u. kaufm. Leitung eines derartig bedeutungsvoll. Unterneh. durchaus geeigneten u. mit den nötigen praktisch. Erfahr. ausgestattet. Persönlichk. zusammensetzen. Aufsichtsrat: Dr. jur. Paul Kirschstein, Staatssekretär im Reichsverkehrsminist, Dr. ing. Ernst Ottmann, Ministerial-Dir, im Reichsverkehrsminist., Erich Block, Ministerial- Dir. im Reichsverkehrsminist., Rud. Schulze, Geh. Ober-Reg.-Rat u. Abteil.-Leiter im Reichs- finanzminist., Wilh. Lenzmann, Ministerialrat im Reichsschatzminist., Dr. ing. Symphor, Ministerial-Dir. a. D., sämtl. in Berlin; Dr. Wilh. Hofacker, Ministerialrat im Minist. des Innern, Rich. von Leibbrand, Präs., Vorstand der Ministerial-Abteil. für den Strassen- u. Wasserbau, Otto Müller, Ministerialrat im Finanzminist., Stuttgart; Dr. Rud. Fuchs, Ministerial Dir. im Arbeitsminist., Karl Spiess, Baurat bei der Oberdir. des Wasser- u. Strassenbaus Karlsruhe; Gust. Balser, Ministerialrat im Finanzminist., Darmstadt; Oberbürgermeister Karl Lautenschlager, Stuttgart; Oberbürgermeister Dr. Max von Mülberger, Esslingen; 7