Eisenbahnen, Eisenbahn-Bau- und Betriebs-Gesellschaften. 2477 Gewinn-Verteilung: 5 % z. R.-F., event. weitere Rückl., bis 4 % Div., vom Übrigen 10 % Tant. an A.-R. (mind. jedoch M. 5000), vertragsm. Tant. an Vorst. u. Angest., Überrest zur Verf. der G.-V., welche auch Spez.-Res. dotieren kann. Bilanz am 31. Dez. 1920: Aktiva: Eisenbahnanlage 1 702 796, Industrieanlage 292 891, Debit. 35 472, Effekten 77 500. – Passiva: A.-K. 1 260 000, Oblig. 392 000, R.-F. 100 659, Kredit. 209 782, Gewinn 146 218. Sa. M. 2 108 660. Gewinn-u. Verlust-Konto: Debet: Eisenbahnbetrieb 964 829, Oblig. 18 064, Industrie- betriebe 518 550, Reingewinn 146 218. – Kredit: Vortrag 24 462, Eisenbahnbetrieb 1 023 177, Industriebetriebe 600 023. Sa. M. 1 647 663. Kurs der Aktien Ende 1904–1920: 141.50, 142, 141.80, 121.50, 115, 118.30, 127, 123.50, 118, 110.40, 111*, –, 100, 100, 110*, 115, 118 %. Zugel. Ende Mai 1904; Einführ.-Kurs 1./6. 1904: 128 %. Notiert Frankf. a. M. Dividenden 1902–1920: 5½, 7, 7½, 7½, 7½, 7, 6½, 6½, 6½, 6½, 6½, 6½, 4, 4, 10, 8, 8, 8, 6 % C.-V.: 4 J. (K.) Direktion: Friedr. Sander. Aufsichtsrat: (3–7) Vors. Ing. Herm. Christner, Bad Nauheim; Stellv. Rentier Aug. Brüning, Hanau; Bank-Dir. David Weis, Frankf. a. M. Zahlstellen: Gesellschaftskasse; Frankf. a. M.: Deutsche Effecten- u. Wechsel-Bank. Kamerun-Eisenbahn-Gesellschaft, Berlin, N. W. 7, Wilhelmstrasse 1. Auf Grund der Verordnung des Bundesrats v. 25./2. 1915 hat der Staatssekretär des Reichskolonialamts die Ges. von der Verpflichtung befreit, eine Bilanz, eine Gewinn- u. Verlustrechnung u. einen Geschäftsbericht für die Geschäftsjahre 1915–1919 aufzustellen u. der Hauptversammlung vorzulegen. Seit Kriegsausbruch hörte die regelmässige Verbindung mit dem Schutzgebiete auf. Das Gebiet der Bahn befindet sich in feindlichen Händen. Gegründet: 19./6. 1906 als Kolonial-Ges.; auf Grund des vom Reichskanzler durch Erlass vom 21./2. 1907 genehmigten Ges.-Vertrages sind ihr durch Beschluss des Bundesrats vom 17./1. 1907 die Rechte einer juristischen Person verliehen worden. Zweck: Der Bau, die Ausrüstung und der Betrieb einer Eisenbahn von Duala nach dem Manengubagebirge im Deutschen Schutzgebiet Kamerun auf Grund der vom Reichskanzler am 13./6. 1906 erlassenen Konzession. Die Ges. war berechtigt: a) den Betrieb der ganzen Bahn oder einzelner Strecken zu verpachten oder Anderen zu überlassen, b) Konzessionen für den Bau, die Ausrüstung und den Betrieb von Fortsetzungs-, Neben-, Zweig- u. Anschluss- linien zu erwerben, c) Liegenschaften und Bergwerksgerechtsame sowie sonstige Rechte jeder Art zu erwerben u. zu verwerten, d) Hafenanlagen und Lagerhäuser selbst oder durch Andere zu bauen, auszurüsten und zu betreiben, auch zu pachten und zu verpachten, e) alle sonst zur Erfüllung dieser Aufgaben dienlichen Anlagen und Geschäfte jeder Art zu errichten, zu erwerben, zu betreiben, zu pachten, zu verpachten und zu veräussern, auch sich an Unternehmungen Anderer in jeder zulässigen Form zu beteiligen, f) Zweignieder- lassungen im Deutschen Reich oder in den Deutschen Schutzgebieten zu errichten. Über die der Ges. auf 90 J. erteilte Konzess. s. Jahrgang 1920/21 des Handbuches. Nach Mitteilung der Verwaltung ist in Sachen der Schadensanmeldung für die Industrie- betriebe der Kamerunbahn, zu welchen der umfangreiche Waldbesitz, wertvolle Ölpalmen- pflanzungen und grosse Waldbestände gehörten, im Wege der Vorentscheidung von seiten der zuständigen Spruchkommission der Kolonial-Zentralverwaltung des Wiederaufbau- Ministeriums der Ges. eine Teilzahlung von annähernd zwei Millionen M. zugesprochen worden. Weitere Teilzahlungen sind zu erwarten, sobald eine entsprechende Entscheidung in Sachen der Schadensanmeldung für den eigentlichen Bahnbesitz getroffen ist. Auf welche Summe die der Ges. schliesslich zufliessende Entschädigung sich belaufen wird und wann darüber verfügt werden kann, lässt sich noch nicht übersehen. Auflösung. Nach der Auflösung der Ges., zu welcher ein Beschl. der Hauptversammlung mit ¾-Mehrheit u die Genehmigung des Reichskanzlers erforderl. sind, sind auf die Vorzugs- anteile bei Ausschüttung der Liquidationsmasse vorweg die ihren Nennwerten entsprechen den Beträge zu verteilen. Alsdann erhält das Reich einen dem Gesamtnennwerte der Stammanteile Reihe B zuzüglich einem Aufgelde von 20 vom Hundert entsprechenden Betrag. Ein alsdann etwa noch verbleibender Überschuss fällt zur Hälfte dem Reiche zu, die andere Hälfte wird gleichmässig nach Verhältnis der Nennwerte auf die Vorzugsanteile Reihe A und die Stammanteile Reihe B verteilt. Die ausgelosten und abgestempelten Stammanteile Reihe B stehen den noch nicht ausgelosten und abgestempelten gleich. Grundkapital: M. 16 640 000 in 166 400 Anteilen à M. 100; hiervon sind 56 400 Stücke über je 1 Anteil (Reihe A Nr. 1–56 400) ausgestellt u. tragen die Bezeichnung Vorzugsanteile u. 20 000 Stücke über je 1 Anteil (Reihe B Nr. 56 401–76 400) u. 9000 Stücke über je 10 Stamm- anteile (Reihe B Nr. 76 401–166 400) ausgestellt. Das Deutsche Reich hat durch Gesetz vom 4./5. 1906 übernommen, den Inbabern der Stammanteile Reihe B am 1./7. eines jeden Jahres für das vorhergehende Kalenderjahr (erstmalig 1./7. 1907) 3 % auf das eingezahlte Kapital zu gewähren sowie das Kapital der Stammanteile Reihe B in jährl. Raten am 1./7. jeden Jahres (erstmalig 1./7. 1911) in 86 Jahren nach einem Tilg.-Plane mit einem Zuschlage von 20 %, also mit M. 120 für den Stammanteil Reihe B zurückzuzahlen; die Auslos. erfolgen im Mai, zum ersten Male im Mai 1911. Die behufs Tilg. gelosten Stammanteile