2488 Eisenbahnen, Eisenbahn-Bau- und Betriebs-Gesellschaften. Prokuristen: Betriebs-Insp. Fr. Scheuermann, Verkehrskontr. Rud. Paasch, L. Hirschberg, Reg.-Baumeister Erwin Münz, Königsberg. Zahlstellen: Für Div.: Königsberg: Ges.-Kasse; Berlin: Berliner Handels-Ges.; Hildes- heim: Hildesheimer Bank; Bromberg: Ostbank für Handel u. Gewerbe, M. Stadthagen. Sächs. Industriebahnen-Gesellschaft, Akt.-Ges. in Dresden. Gegründet: 4./11. 1905; eingetr. 15./12. 1905. Gründer: Deutsche Bank Fil. Dresden. Allg. Deutsche Credit-Anstalt-Abt. Dresden etc., Dresden. Zweck: Erbauung, Erwerb und Betrieb von Bahnen jeglicher Art, sowie Erwerb von Konz. zum Bau u. Betrieb derartiger Bahnen. Die Ges. baute die eingleisige Normal.- spurbahn von Mittweida über Neudörfchen nach Dreiwerden u. Ringethal (die sogen. Zschopauthalbahn, Länge 10.53 km) mit einem Kostenaufwand von M. 2 400 000. Eröffnung einer Teilstrecke im Okt. 1906. Der Rest am 25. Jan. 1909. Der Betrieb, nur Güterverkehr, wird von der Gen.-Direktion der Sächs. Staatseisenbahnen geführt, die auch die erforderl. Betriebsmittel, Lokomotiven u. Güterwagen, stellt. Ausgenommen von der Wagengestellung sind die für den Binnenverkehr der Güterbahn erforderl. Wagen, die von der Akt.-Ges. zu beschaffen sind. Güterbeförderung 1913–1920: 176 803, 137 419, 109 973, 127 460, 99 680, 102 473, 105 727, 153 222 t. Konzession der Sächsischen Regierung v. 13./10. 1906 auf den Zeitraum von 90 J. nach Eröffnung der ersten Strecke, d. i. ab 12./10. 1906. Mit Ablauf der Verleihungszeit geht die gesamte Bahnanlage samt den etwa vorhandenen Betriebsmitteln ohne Entschädigung u. frei von jeder Belastung mit Hypoth., Grund- oder Rentenschulden in das Eigentum des Sächsischen Staatsfiskus über. Die Sächsische Staatsregierung behält sich das Recht vor, die Güterbahn u. die Anschlussstrecken samt Zubehör in ihrer ganzen Aus- dehnung, jedoch ohne die besonderen Zweiggleise jederzeit zu erwerben. Falls von diesem Erwerbsrechte innerhalb der ersten 15 J. von Beginn der 90jähr. Konz.-Frist ab Gebrauch gemacht wird, ist der Ges. das Anlagekapital zu erstatten, das für die zu erwerbenden Strecken einschl. etwaiger, eine neue Konz. nicht voraussetzenden Erweiter.- u. Ergänz.- Bauten u. des hierzu gehörenden Grunderwerbes wirklich aufgewendet worden ist, jedoch ohne die seit der Betriebseröffnung der einzelnen Strecken etwa aufgelauf. Zs. u. ohne Geldbeschaff.-Kosten. Die Feststell. des urspr. Anlagekapitals erfolgt sofort nach Vollend. der Bahn, die Feststell. späterer Erhöh. des Anlagekapitals durch Erweiter.- u. Ergänz.- Bauten sofort nach Vollend. dieser Bauten. Falls nach Ablauf dieses 15jähr. Zeitraumes von dem Erwerbsrechte Gebrauch gemacht werden sollte, ist der Ges. der 22.5 fache Betrag des Durchschnittsreinertrages der letzten 5 J. als Kaufpreis für die Bahn zu gewähren. Diese 5 J. sind von dem letzten Jahresrechnungsschlusse an, welcher der Ankündig. zum Ankaufe vorhergegangen ist, zurückzurechnen. Als Reinertrag gilt der Unterschied zwischen der Bruttoeinnahme u. dem Betriebsaufwande. Aussergewöhnl. Einnahmen, wie z. B. Ge- winne aus Grundstücksverkäufen etc. bleiben bei der Berechnung der Bruttoeinnahme ausser Betracht. Zu dem Betriebsaufwande sind zu rechnen die Instandhalt.-Kosten u. die Rückl. in den Ern.-F., dagegen nicht die Schuldzs. u. ebensowenig die Beträge, die zur Tilg. des A.-K. oder von Schulden, zur Ergänz. oder Erweiter. der Bahnanlage im Rahmen der gegenwärt. Koßz., sowie zur Bildung von R.-F. verwendet werden. Als Betriebsaufwand sind ferner nicht anzusehen diejenigen Ausgaben, die aus dem Ern.-F. zu Erneuer.-Zwecken bestritten werden. Im Falle des Ankaufes der Bahn durch den Staatsfiskus geht diese mit sämtl. Grundstücken, Gebäuden, dinglichen Rechten u. allem Zubehör einschl. der zur Bahn gehör. Betriebsmittel u. Materialvorräte, sowie mit dem Ern.-F. auf den Staat über. Alle anderen Aktiven, z. B. Forder. sowie R.-F. u. Amort.-F. verbleiben der Ges. Kapital: M. 1 000 000 in 200 St.-Aktien u. 800 Vorz.-Aktien, sämtl. à M. 1000; bis 1908 mit 50 % Einzahlung, Vollzahlung im Juli 1909 geleistet. Hypoth.-Anleihe: M. 1 300 000 in 4 % Teilschuldverschreib. lt. Beschluss des A.-R. v. 20./5. 1911 u. staatl. Genehmig. v. 20./7. 1911, rückzahlbar zu pari; Stücke: 1000 Lit. A. (Nr. 1–1000) à M. 1000, 600 Lit. B (Nr. 1–600) à M. 500, lautend auf den Inhaber. Zs.: 2./1. u. 1./7. Tilg. lIt. Plan ab 1921 bis spät. 1967 durch jährl. Auslos. am Tage der ordentl. G.-V. auf 31./12.; ab 1921 verstärkte Tilg. oder Totalkündig. mit 3 monat. Frist vorbehalten. Sicherheit: Sicherheitshypoth. zur I. Stelle auf den gesamten Grundbesitz der Mittweidaer Gütereisenbahn. Der Erlös der Anleihe diente zur Tilg. der durch den Bau der Mittweidaer Güterbahn, Beschaff. von Betriebsmitteln etc. entstandenen schwebenden Schuld. Verj. der Coup. 4 J. (K.), der Stücke in 30 J. (F.). Zahlst. wie Div.-Scheinen. Kurs in Dresden Ende 1911–1920: 99, 98.50, 95, 94*, –, 91, –, 89*, 71.75, 87 %. Aufgelegt am 21./9. 1911 zu 98.90 %. Geschäftsjahr: Kalenderj. Gen.-Vers.: Im I. Geschäftshalbj. Stimmrecht: 1 Aktie = 1 St. Gewinn-Verteilung: 5 % z. R.-F., event. besondere Rückl., vertragsm. Tant. an Vorst. u. Beamte, hierauf 4 % Div. an Vorz.-Aktien, dann 4 % Div. an St.-Aktien, vom verbleib. Über- schuss 10 % Tant. an A.-R. (ausserdem eine feste jährl. Vergüt. von zus. M. 3000), Rest Super-Div. an beide Aktienarten. Bilanz am 31. Dez. 1920: Aktiva: Mittweidaer Gütereisenbahn: Baukosten einschl. vorh. Betriebsmittel 1 964 793, Grundstücke 364 932, Zweiggleisanlage 29 902, Debit. 462 751, Effekten 61 925, Ern.-F.-Effekten 38 750, Kaut. 20 000, Versich. 1362. – Passiva: A.-K. 1 000 000, Teilschuldverschreib. 1 300 000, R.-F. 25 800 (Rückl. 5352), Spez.-R.-F. 60 000 (Rückl. 34 000)