Eisenbahnen, Eisenbahn-Bau- und Betriebs-Gesellschaften. 2489 Talonsteuer 2600, Ern.-F. für Oberbau u. Betriebsmittel 88 175, do. für Verbindungsgleis Dreiwerden 3616, Amort.-F. 90 118, Kredit. 271 502, Avale 20 000, Zinsschein-Einlös. 16 112, Div. 60 000, Tant. 2222, Vortrag 4270. Sa. M. 2 944 417. Gewinn- u. Verlust-Konto: Debet: Handl.-Unk.-Kto 12 254, Betriebsausgaben 548 522, Zs. 49 159, Zweiggleis-Anl. 190, Ern.-F. für Oberbau u. Betriebsmittel 8042, do. für Verbindungs- gleis Dreiwerden 271, Amort.-F. 6500, Überschuss 105 844. – Kredit: Vortrag 4293, Betriebs- Einnahmen 726 491. Sa. M. 730 785. Dividenden: 1905–1908: 0 % (Baujahre); 1909–1920: Vorz.-Aktien: 3 % p. r. t., 4, 4, 5, 6, 0, 0, 0, 0, 0, 0, 6 %. – St.-Aktien: 0, 2, 4, 5, 6, 0, 0, 0, 0, 0, 0, 6 %. Direktion: Alwin Wenzel, R. Sturm. Aufsichtsrat: Vors. Komm.-Rat Konsul Bank-Dir. W. Osswald, Stellv. Justizrat Dr. W. Lötzsch, Komm-Rat. Charles W. Palmié, Dresden; Bürgermeister Hektor Freyer, Mittweida. Zahlstellen: Dresden: Deutsche Bank, Allg. Deutsche Credit-Anstalt. Santa Catharina-Eisenbahn Akt Ges in Berlin, W. 8, Kanonierstr. 1. Bau- u. Betriebsbüro in Santa Catharina (Brasilien). Gegründet: 26./2. 1906; eingetr. 2./2. 1907. Gründer: Bank für Handel u. Ind., S. Bleich- röder, Deutsche Bank, Disconto-Ges., A. Schaaffhausen'scher Bankverein, Berlin. Durch Dekrete des brasil. Bundespräsidenten Nr. 7567 vom 25./9. 1909 u. Nr. 7828 vom 28./1. 1910 ist die Ges. zum Geschäftsbetrieb für Brasilien zugelassen worden u. ist damit auch nach brasil. Recht ordnungsmässig konstituiert. Zweck: Bau, Ausrüstung u. Betrieb einer Eisenbahn im brasil. Staate Santa Catharina nebst Anschlussstrecken. Die Grundlage des Unternehm. bildete urspr. die zwischen der Staatsregierung von Santa Catharina u. der Hanseat. Kolonisations-Ges. m. b. H. in Hamburg in Ausführ. des Dekretes Nr. 227 vom 26./9. 1904 abgeschloss. Eisenbahnkonz. vom 27./9. 1904, welche von der Ges. bei der Gründung übernommen wurde. Die Konz., die auf Betreiben der Ges. durch Nachtragsverträge vom 5./12. 1905, 16./4. 1907 u. 4./12. 1909 abge- ändert u. erweitert wurde, umfasst den Bau von Eisenbahnlinien von Blumenau (Itajahy) –Hansa (Hammonia)=– Coritybanos Zus. treffen mit der Säao Paulo–Rio Grande Eisenbahn, Hansa (Hammonia)–Rio Negro. Ausserdem ist damit eine umfangreiche Landkonz. auf die Regierungsländereien zu beiden Seiten der Bahnlinie u. für das noch wenig erforschte Gebiet am Westarm des Itajahy verbunden, das als besonders geeignet zur Besiedelung u. reich an wertvollen Hölzern gilt. Zunächst wurde die Linie Blumenau–Hansa in einer Ausdehn. von 69,7 km mit der brasil. Normalspur von I m gebaut; die Ausführung war dem Bau- u. Betriebskonsort. Bachstein- Koppel in Berlin übertragen. Betriebseröffn. nach u. nach ab 3./5.–1./10. 1909. Inzwischen hatte die Ges. mit der brasil. Bundesregierung Verhandlungen wegen der Finanzierung des Weiterbaues der Bahn auf breiterer Grundlage eingeleitet. Auf Grund einer Ermächt. des brasil. Bundes-Kongresses im Staatshaushalts- Gesetz für 1911 genehmigte der Präs. der Republik durch Dekret Nr. 9155 vom 29./11. 1911 den Ausbau des Eisenbahnnetzes der Ges. In Ausführung dieses Dekrets ist unter dem 26./12. 1911 zwischen dem brasil. Verkehrsminister in Rio de Janeiro u. der Ges. ein detail- Vertrag unterzeichnet worden, der in der Hauptsache folg. Programm zum Gegenstand hat. Die bereits im Betrieb befindliche Linie Blumenau–Hansa wird verstaatlicht u. für Rech- nung der Bundesregierung einerseits nach dem Seehafen Itajahy, andererseits nach dem Innern bis zur argentin. Grenze, an der Mündung des Pepery-Guassu in den Uruguay, verlängert. Einschliesslich der zunächst in Aussicht genommenen Zweiglinien wird die Ausdehnung des Bahnnetzes über 1000 km betragen. Die Baukosten sollen der Ges. nach Umfang der tatsächlich ausgeführten Arbeitsleistungen auf Grund einer mit der Regierung bereits vereinbarten Tabelle von Einheitspreisen vergütet werden. Zur Deck. dieser Kosten einschl. des gleichfalls durch die Ges. zu beschaff. Bau- u. Betriebsmaterials, ist in Ausführ. des Konz.-Vertrages die Ausgabe einer brasil. Goldanleihe seitens der Bundesregierung vor- gesehen, deren erster Teilbetrag in Gemässheit des Dekretes Nr. 9765 vom 14./9. 1912 mit £― 2 400 000 in Aussicht genommen ist u. von der Ges. übernommen werden soll. Der Betrieb des fertiggestellten Eisenbahnnetzes, welches in das Eigentum des brasil. Bundes übergeht, wird der Ges. bis Ende 1971 gegen gewisse Pachtabgaben vom Brutto-Erträgnis an die Bundesregier. übertragen. Neben dem Ausbau der Bahn ist in dem Bundes-Konz.- Vertrag die Regulierung des den Ausgangspunkt bildenden Hafens Itajahy sowie die Besiedlung der mit der Bahn verbundenen Landkonz. vorgesehen. Der Konz.-Vertrag ist am 16./8. 1912 vom Rechnungshof in Rio de Janeiro auf Anordnung des Bundes-Präs. registriert u. damit rechtsgiltig geworden. In der a. o. G.-V. der Ges. vom 22./10. 1912 wurde der Abschluss des Vertrages mit der Bundesregier. seitens der Aktionäre formell ratiflziert. In Ausführung des Bundes-Konz.-Vertrages ist das Verstaatlichungsverfahren wegen der Bahnlinie Blumenau–Hansa durchgeführt u. der Kaufpreis für diese Strecke am 13./8. 1913 in 5 % Titeln der inneren Bundesschuld (Apolices) zu pari reguliert worden. Der Übergang der Strecke Blumenau–HHansa in das Eigentum der Bundesregier. u. die Verpacht. der genannten Bahnlinie an die Ges. ist mit Wirksamkeit vom 2./4. 1913 erfolgt. Im Zus. hang mit der inzwischen eingetret. brasil. Finanzkrisis, welche eine Emittier. der zur Finanzier. des Weiterbaues bestimmten Bundesanleihe von £ 2 400 000 bisher verhinderte,