Eisenbahnen, Eisenbahn-Bau- und Betriebs-Gesellschaften. 2499 Neufeld, Bank-Dir. H. Malz, Reg.-Baumeister a. D. Dir. Franz Holzapfel, Dir. Gust. Behringer, Bank-Dir. H. Siebrecht, Frankf. a. M. Zahlstellen: Stuttgart: Gesellschaftshauptkasse, Dresdner Bank; Frankf. a. M.: Dresdner Bank, Pfälz. Bank, Bass & Herz, Ernst Wertheimber & Co., L. & E. Wertheimber; Berlin: Dresdner Bank, Disconto-Ges.; Nürnberg: Anton Kohn; Cöln, Düsseldorf u. Bonn: A. Schaaff- haus. Bankverein. Württembergische Nebenbahnen, Akt.-Ges. in Stuttgart. Gegründet: 14./7. 1884; eingetr. 17./7. 1884. Neue Konz. v. 25./9. 1902 auf 90 Jahre erwerbsberechtigt ist die Württemb. Staatsbahn vom Jahre 1927 ab. Firma bis 29./5. 1905 Filderbahn-Ges. Die Ges. besitzt und betreibt nach dem Verkauf der Filderbahnstrecken: 1) Die Neben- bahn von Korntal über Münchingen, Schwieberdingen, Hemmingen, Heimerdingen nach Weissach (Strohgäubahn). 2) Die Nebenbahn von Aalen über Neresheim, Ballmertshofen nach Dillingen a. D. (Härtsfeldbahn). 3) Die Nebenbahn von Reutlingen nach Gönningen. Das Bahnnetz der Ges. hat einen Gesamtumfang von 125.65 km, u. zwar beträgt die Betriebs- länge der Filderbahn 31.40 km, diejenige der Strohgäubahn 22.25 km, diejenige der Härts- feldbahn 55.40 km u. diejenige der Nebenbahn ReutlingenGönningen 16.60 km. Die Ges. ist auch berechtigt zur Einrichtung und zum Betrieb von elektr. Kraftstationen u. Reparatur- werkstätten im Zusammenhang mit den von der Ges. betriebenen Bahnen, sowie auch Abgabe elektr. Energie aus den Kraftstationen an Dritte. Infolge des Kriegszustandes sanken die Betriebsüberschüsse der Monate Aug.– Dez. 1914 auf zus. M. 161 347. Die Ges. war infolgedessen nicht in der Lage, ihre Oblig.-Zs. aus eigenen Mitteln voll zu decken, hat vielmehr zu diesem Zwecke ein Darlehn aufnehmen müssen. Am 1./3. 1920 ist die Filderbahn mit allem Zubehör einschl. des Verwalt.-Gebäudes in Stuttgart in den Besitz von Staat und Stadt übergegangen. Der Kaufpreis betrug M. 6 000 000. Die Bilanzverluste 1914–1920 betrugen M. 84 166, 197 019, 118 382, 8125, 102 032, 425 079, 425 323, stets gedeckt aus R.-F. u. besond. R.-F. Die Konzession der Strohgäubahn datiert vom 14./8. 1906 und läuft ab am 14./8. 1996. Nach Ablauf der Konzessionsdauer geht die Bahn unentgeltlich in das Eigentum des Staates über. Im übrigen gelten für die Staatserwerbsrechte folg. Bestimmungen: Dem Staat bleibt vorbehalten, das Eigentum der Bahn mit allem Zubehör an beweglichen u. unbeweglichen Betriebsmitteln nach folgenden Grundsätzen zu erwerben: a) Die Abtretung kann nicht früher als nach Ablauf von 25 Jahren, von Beginn des Betriebes der vollendeten Bahn ab, gefordert werden; b) dem Unternehmer muss die auf die Übernahme gerichtete Absicht mindestens 1 Jahr vor dem Tage der Übernahme angekündigt werden; c) dem Kaufpreis wird, wenn der Ankauf vor dem Ablauf eines 50jährigen Betriebes erfolgt, der 25fache Betrag der durchschnittlichen Reineinnahme der dem Ankauf vorausgehenden 5jährigen Betriebsperiode zu Grunde gelegt, jedoch darf dieser Kaufpreis die vom Unternehmer aus eigenen Mitteln aufgewendeten An- lagekosten nebst einem Zuschlage von 10 % dieser Summe nicht übersteigen. Erfolgt der Ankauf nach Ablauf eines 50jährigen Betriebes oder ist der 25fache Betrag der durch- schnittlichen Reineinnahme der dem Ankaufstermine vorangehenden 5jährigen Betriebs- periode kleiner, als die vom Unternehmer aus eigenen Mitteln aufgewendeten Anlagekosten, se sollen diese als Kaufpreis vergütet werden Die Grösse des von dem Unternehmer aus eigenen Mitteln aufgewendeten Anlagekapitals wird alsbald nach Vollendung der Bahn er- mittelt. Als Reineinnahme ist die Summe anzunehmen, um welche die Betriebseinnahme die in dem betr. Rechnungsjahre aufgewendeten Verwaltungs-, Unterhaltungs- u. Betriebs- kosten einschl. der vorgeschriebenen Rücklagen in den Ern.-F., jedoch ausschliesslich der aus diesem Fonds zu bestreitenden Ausgaben übersteigt. Mit Übergabe der Bahn ist auch der gesammelte Ern.-F. an den Staat abzuliefern. Statistik: 1914 1915 1916 1917 1918 1919 1920 Gesamteinnahmen . M. 1 102 936 933 170 1 084 385 1 447 794 1 835 122 2 991 204 2 974 177 Gesamtausgaben. „ 774 410 718 958 788 921 996 655 1 467 195 2 893 456 2 628 621 Gesamtüberschuss „ 328 526 214 212 295 464 451 139 367 927 97 748 345 556 Beförderte Personen „ 3 624 215 3 187 231 3 483 213 4 457 298 3 7 HKapital: M. 6 550 000, und zwar M. 6 350 000 in 6350 Aktien (Nr. 401–6750) à M. 1000 u. M. 200 000 in 400 Aktien (Nr. 1–400) à M. 500. Lt. G.-V. v. 30./12. 1904 ist ein Neudruck der Aktien mit einheitlicher Numerierung bewirkt; Umtausch der alten gegen die neuen Aktien kostenlos bei der Ges.-Kasse. Das A.-K. betrug bis 1901: M. 775 000 in 400 St.-Aktien von 1884 à M. 500; 100 St.-Aktien von 1888 à M. 1000; 100 Prior.-Aktien von 1892 à M. 1000 und 375 St.-Aktien von 1896 à M. 1000. Die Prior.-Aktien berechtigten bis zu 6 % Vorz.-Div. Die G.-V. v. 28./12. 1901 beschloss Umwandlung dieser 100 Prior.-Aktien in Vorz.-Aktien mit nur 5 % Vorz.-Div.; die nämliche G.-V. beschloss Erhöhung des A.-K. um M. 1 725 000 (auf M. 2 500 000) durch Ausgabe von 1400 neuen 5 % igen Vorz.-Aktien à M. 1000 = M. 1 400 000 und von 325 neuen St.-Aktien à M. 1000 = M. 325 000. Die neuen Aktien wurden zu pari begeben und waren auf dieselben vorerst 25 % eingezahlt. Die G.-V. v. 30./12. 1902 beschloss: Es sollen bis zu 1000 Stück mit den bisherigen Vorz.-Akt. gleichberechtigte 5 % Vorz.-Aktien 1677%