2518 Elektrische Strassenbahnen, Klein- und Pferdebahnen etc. für den Betrieb der Bahn, der Bahnkörper u. die Bahnhöfe nebst Zubehör unentgeltl. in das Eigentum des Verbandes über. Der Unternehmerin verbleiben jedoch die Krafterzeugungs- u. sonst. Betriebsstätten, sowie die etwaigen Verwalt.-Gebäude nebst Einricht. u. Zubehör, endlich die bewegl. Ausrüstung der Bahn u. sonst. dem Bauunternehmen unmittelbar oder mittelbar gewidmete Sachen u. Rechte. Falls der Verband von dem Recht, das der Unter. nehmerin verbleibende Eigentum zu erwerben, Gebrauch macht, so gilt als Erwerbspreis der Sachwert (Taxe) mit einem Zuschlage von 10 %. Der Verband kann aber auch die Wiederherstell. des früheren Zustandes der von der Unternehmung benutzten Strassen etc. auf Kosten der Ges., nötigenfalls unter Beseitig. der in die Strassen eingebauten Teile der Bahnanlage, verlangen. Die Erwerbstermine für die neuen Linien sind dieselben wie für die älteren Linien. Für den Erwerb des auf Wilmersdorfer Gebiet liegenden Teils der Strecke Wittenbergplatz- Nürnberger Platz durch den Verband Gross-Berlin gelten im wesentl. dieselben Bedingungen wie für den Erwerb der Stammlinie, ebenso kann auch der Erwerb des Teils Spittelmarkt bis Nordring der Linie Potsdamer Platz–Nordring u. des auf Charlottenburger Gebiet liegenden Teils der Strecke Wittenbergplatz–Nürnberger Platz im wesentl. zu den gleichen Bedingungen erfolgen, wie der der Linie Potsdamer Platz–Spittelmarkt. Bei Erwerb der Teilstrecke Reichskanzlerplatz– Gemarkungsgrenze der Westendlinie wird nach dem Verhältnis der Streckenlängen nur ¾ des für den Erwerb der Stammlinie auf Charlottenburger Gebiet zu zahlenden Kaufpreises, mindestens aber der Buchwert vergütet. Für die Linie Wittenberg, platz–Kurfürstendamm ist als Erwerbspreis der jeweilige Buchwert zu vergüten. Mit der Begründung der Einheitsgemeinde Berlin gingen alle dem Verband Gross-Berlin zustehenden Rechte auf die Einheitsgemeinde über. Kapital: M. 80 000 000 in 60 000 St.-Aktien (Nr. 1–60 000) u. 20 000 Vorz.-Aktien (Nr. 1 bis 20 000) à M. 1000. Urspr. A.-K. M. 12 500 000 in St.-Aktien die G.-V. v. 9./2.1901 beschloss Erhöh. um M. 7 500 000 in 7500 St.-Aktien, welche von einem Konsort. (Deutsche Bank etc.) zu pari plus 2 % für Stempel u. Herstell.-Kosten übernommen wurden, angebot. den alten Aktionären zu 106 %. Weiter erhöht lt. G.-V. v. 5./4. 1902 um M. 10 000 000 in St.-Aktien. Diese St.-Aktien wurden von einem Konsort. (Deutsche Bank) übernommen und zwar die St.-Aktien (Nr. 20 001–25 000) zu 106½ %, die St.-Aktien (Nr. 25 00 1–30 000) zu 102½ %, angeboten den alten Aktionären zu 110 % bezw. 106 %. Nochmal. Erhöh. lt. a. o. G.-V. v. 13./12. 1906 um M. 10 000 000, begeben unter Ausschluss des Bezugsrechtes der Aktionäre an Elektrische Licht- u. Kraftanlagen A.-G. in Berlin zu 110 %; vorerst mit 25 % u. dem Agio eingezahlt. Diese neuen Aktien wurden erst ab 1./1. 1909 div.-ber. Agio mit M. 1 000 000 in R.-F. Diese seit 12./12. 1908 vollgez. St.-Aktien Nr. 30 001–40 000 wurden dann 1908 von der Deutschen Bank u. Konsort. unter Verzicht auf die Div. für 1909 mit der Verpflichtung übernommen, diese M. 10 000 000 Aktien mit Div.-Ber. ab 1./1. 1910 den alten Aktionären zu 107.50 % anzubieten (geschehen 18./12. 1908–5./1. 1909). Weiter erhöht lt. G.-V. v. 12./12. 1908 um M. 10 000 000 (auf M. 50 000 000) in 10 000 St.-Aktien Nr. 40 001–50 000 mit Div.-Ber. ab 1./1. 1909, begeben mit einer Einzahl. von 25 % zu pari an die Elektrische Licht- u. Kraft- anlagen A.-G., welche auch sämtl. Kosten der Kap.-Erhöh. übernommen hatte. Der Erlös dieser neuen Aktien diente zur Deckung von Baukosten für Erweiterung des Bahnunter- nehmens. Eingez. von diesen Aktien Nr. 40 001–50 000 bis Ende 1912 nur 25 % = M. 2 500 000. Die G.-V. v. 5./4. 1913 beschloss das A.-K. um weitere M. 10 000 000 (auf M. 60 000 000) in St.-Aktien Nr. 50 001–60 000, unter Ausschluss des gesetzl. Bezugsrechts der Aktionäre zu erhöhen. Diese neuen Aktien, vorerst mit 25 % eingez., sind von der Elektr. Licht- u. Kraftanlagen Akt.-Ges. in Berlin gezeichnet worden mit der Verpflicht., dagegen die in ihrem Besitz befindl., auf Grund der G.-V. v. 12./12. 1908 ausgegebenen St.-Aktien Nr. 40 001–50 000 unter Verzicht der Div. für 1913 an ein Konsort. unter Führung der Deutschen Bank zu begeben, welches seinerseits diese nom. M. 10 000 000 Aktien nach Vollzahl. mit Div.-Ber. ab 1./1. 1914 den Aktionären zum Kurse von 110 % mit der Massgabe anzubieten hatte, dase auf je M. 4000 alte Aktien einé Aktie bezogen werden konnte. Die G.-V. v. 24./3. 1914 beschloss, das A.-K. weiter um M. 20 000 000 zu erhöhen. Diesem Beschlusse gemäss sind, nachdem die bisher mit 25 % eingezahlten M. 10 000 000 St.-Aktien vollgezahlt u. in 5 %ige Vorz.-Aktien Nr. 1–10 000 umgewandelt worden sind, M. 10 000 000 Vorz.-Aktien Nr. 10 001–20 000 u. M. 10 000 000 St.-Aktien Nr. 50 001–60 000 zur Ausgabe gelangt. Diese M. 10 000 000 St.-Aktien wurden mit Einzahl. von 25 % zu pari an die Elektr. Licht- u. Kraftanlagen A.-G. begeben; restl. 75 % am 1./1. 1919 eingez. Ein von der Deutschen Bank geführtes Konsort. hat von der Elektr. Licht- u. Kraftanlagen A.-G. die jetzt vollge- zahlten Vorz.-Aktien Nr. 1–10000 erworben sowie die neugeschaffenen Vorz.-Aktien Nr. 10001–20 000 gezeichnet. Die durch die Ausgabe der Vorz.-Aktien Nr. 10001–20000 ent- stehenden Kosten gingen ganz, die durch die Vollzahl. der Vorz.-Aktien Nr. 1–10 000 sowie die Ausgabe der neuen mit 25 % eingezahlten St.-Aktien Nr. 50001–60 000 entstehenden Spesen gingen bis zum Betrage von M. 475 000 zu Lasten des Konsort. Der Erlös aus der Vollzahlung auf die Vorzugs-Aktien Nr. 1–10 000 sowie aus der Ausgabe der neuen M. 10 000 000 St.-Aktien diente zur teilweisen Beschaff. der Mittel, die zur Bezahl. der für den Bau der Strecken Wittenbergplatz–Kurfürstendamm, Wittenbergplatz–Nürnberger Platz u. der Strassenbahnverlängerung bis zum Wagnerplatz in Lichtenberg noch fällig werdenden Ausgaben u. zur Abdeckung der für den Bau dieser Linien im Jahre 1913 entstandenen Bankschuld erforderlich sind. Das auf die Vorz.-Aktien Nr. 10001–20 000 eingezahlte Kapital