Elektrische Strassenbahnen, Eleig- und Pferdebahnen etc. 2535 Bilanz am 30. Juni 1920: Aktiva: Eisenbahn-Kto 1 138 183, Grund- u. Boden-Kto 38 553, Reserveoberbaumaterial. 1352, Kaut.-Effekten 40 000, Effekten 15 422, Effekten- u. Ern.-F. 697 14, Material. do. 656, Effekten- u. Spez.-R.-F. 1084, Debit. 162 550, Vorschuss-Kto A 216. –— Passiva: A.-K. 1 137 000, Grund- u. Bodenkapital 37 508, Kaut. 40 000, Dispos.-F. 23 336, Ern.-F. 88 394, Abschreib.-Kto 15 005. R.-F. 15 847, Spez.-R.-F. 1594, Vorschuss-Kto B 787, unerhob. Div. 2905, Gewinn- u. Verlust-Kto 80 355. Sa. M. 1 467 734. Gewinn- u. Verlust-Konto: Debet: Geschäftsunk. 6493, Lenz & Co. Betrieb 14 635, Effekten 1078, Ern.-F. 8859, Abschreib. 1550, R.-F. 3701, Spez.-R.-F. 370, Gewinn 80 355. – Kredit: Vortrag 10 401, Zs. 4011, Eisenbahnbetrieb 102 629. Sa. M. 117 042. 13 1908/09–1909/10: 0, 0 % (Bauj.); 1910/11–1919/20: , 2, 2, 2, 1½, 19, 2, 2, 2, 0* * Direktion: Büro-Dir. Herm. Will, Lauenburg i. P. Aufsichtsrat: Vors. Landrat Dr. Kressmann, Stellv. Bürgermeister Dr. Mittenzwey, Lauenburg i. P.; Reg.-Rat Schneider, Köslin; Geh. Baurat von Busekist, Danzig; Landesrat Dr. Rentel, Landesrat Scheck, Stettin; Rittergutsbes. Eckhoff, Gr.-Lüblow. Coblenzer Strassenbahn-Gesellschaft in Coblenz Gegründet: 30./9. 1886; eingetr. 4./10. 1886. Zweck: Errichtung, Erwerbung u. Betrieb von Strassenbahnen für Personen- u. Güter- beförderung, sowie die gewerbsmässige Erzeugung u. Ausnutzung elektr. Stromes. Die Um- wandlung vom Pferde- in elektr. Betrieb fand im TFaufe der Jahre 1898–1900 statt; der elektr. Verkehr wurde im Januar 1899 bereits teilweise aufgenommen. Jetzige Linien: Rhein- Schützenhof; Goebenplatz-Sehützenhof; Schützenhof-Capellen; Plan-Neuendorf; Plan-Metter- nich; Herz-Jesu-Kirche-Gülser Fähre; Hauptbahnhof-Ehrenbreitstein; Ehrenbreitstein- Vallendar- Bendorf-Sayn; Ehrenbreitstein-Arenberg; Festhalle-Niederlahnstein; Vallendar- Höhr-Grenzhausen. Der Umfang des Bahnnetzes betrug Anfang 1920 an Geleislänge 58,753 km. Die Ges. gibt von ihrem Elektr.-Werk elektr. Licht u. Kraft an Private ab. Einnahme aus dem Personenverkehr 1909–1920 M. 879383, 921 788, 989 770, 1 030311, 1 071 204, 1092706, 1 287 127 1 462 109, 2 106 812, ?, ?, ?; beförderte Personen: 7 803 483, 8 167 930, 8 635 777, 8 994 158, 9234 748, 9 361 280, 10 943 110, 12 383 945, 18 975 144, ?, 2, 2; Stromabgabe 1909–1920: 1188 952, 2 974 309, 5 096 286, 5 474 822, 5 991 872, 6 511 573, 7 436 554, 7 751 254, 9 613 862, ?, ? Kyst. An das Licht- und Kraftnetz sind angeschlossen: 150 193 Glühlampen, 593 Bogenlampen, 886 Motore mit 5687. Ps. Gegenwärtig werden ausser der Stadt Coblenz mit ihren Vororten 5 Städte u. 115 Ortschaften von der Ges. mit Strom für Licht- und Kraftzwecke versorgt. Wagenpark: 80 Motorwagen, 4 Motorgüter- wagen, 42 Anhängewagen, 14 Wagen für Güterverkehr und verschiedene Arbeits- wagen etc. Personal der Strassenbahn 1917: 500. Am 28./4. 1911 erhielt die Ges. die Konzess. der Regierung für folgende neue Linien: Von Coblenz-Lützel über Mailust, Mülheim, Kärlich-Kettig nach Weissenthurm mit Abzweigung von Mülheim nach Bahnhof Urmitz, mit deren Bau 1912 begonnen wurde; ferner soll event. die jetzige Neuendorfer Linie durch Neuendorf über Wallersheim zunächst bis Kesselheim verlängert werden, auch wird geplant die Strassenbahn von Niederlahnstein aus über Oberlahnstein nach Braubach zu verlängern. Die Konzessions-Grundlagen des Unternehmens sind im wesentlichen folgende: Seitens der Aufsichtsbehörde sind am 1./1. 1904 die bis dahin für jede einzelne Linie besonders erteilten Genehmigungsurkunden durch eine das Gesamtnetz umfassende Urkunde mit einer Dauer bis 1./1. 1964 ersetzt worden. Die später erbauten Linien sind durch Nach- träge mit gleicher Dauer genehmigt worden. Seitens des Provinzial-Verbandes der Rhein- Drovinz ist die Erlaubnis zur Benutzung der vom linksrheinischen Netze in Anspruch ge- nommenen Provinzial-Strassenstrecken bis 1940, die der rechtsrheinischen Strassenstrecken von Ehrenbreitstein-Arenberg bis 1951, Vallendar-Niederlahnstein bis 1952, Vallendar-Sayn bis 1952 u. Vallendar-Höhr bis 1957 erteilt. Seitens des Bezirksverbandes des Regierungs- bezirkes Wiesbaden ist die Genehmigung zur Benutzung der Bezirksstrasse von Horchheim- Niederlahnstein bis 1952 u. Vallendar-Höhr bis 1964 erteilt worden. Beiden Verbänden ist das Erwerbsrecht vom 1./1. 1925 ab zu den im Kleinbahn-Gesetz für den Erwerb von Klein- bahnen durch den Staat festgesetzten Bedingungen eingeräumt worden. Für die Benutzung der Provinzial- bezw. Bezirksstrassen ist erst ein Entgelt zu entrichten, wenn der Rein- gewinn mehr 6 % des Anlagekapitals beträgt, u. zwar in Höhe von 20 % des nach einer 6% Verzinsung des Anlagekapitals sich ergebenden Überschusses. „ Die urspr. von der Stadt erteilte Konzession zum Betriebe von Strassenbahnlinien mit Pferden galt bis zum 17./9. 1924 u. ist durch einen Nachtrag vom 1 /10. 1897 ergänzt worden, durch welchen der Ges die Einführung des elektr. Betriebes unter Verlängerung der Konz. bis zum 23./6. 1932 und die Abgabe von elektr. Strom an Dritte auf die gleiche Dauer gestattet wurde. Dieser Termin wurde lt. Vertrag v. 18./12. 1912 bis 1./1. 1964 verlängert. er Stadt ist das Recht eingeräumt, bei Ablauf dieser Konzessionszeit die gesamten Anlagen mit dem bewegl. Material bezw. einzelne Teile der Anlagen mit dem zugehörigen ewegl. Material zum Taxwerte zu erwerben. Die Übernahme der zur Centrale gehörigen Grundstücke, Gebäude u. Masch. ist jedoch einer freien Vereinbarung zwischen Stadt u. Ges. vorbehalten worden. Die Stadt kann ferner schon vor Ablauf der genannten Konzessions-