7 Elektrische Strassenbahnen, Klein- und Pferdebahnen etc. 3563 Hirschberger Thalbahn Akt.-Ges. in Hirschberg (Schles.). Bureau in Herischdorf (Schles.). Gegründet: 28./5. 1902 mit Wirkung ab 1./1. 1901; eingetr. 18./6. 1902. Gründer s. Jahrg. 1903/1904. Zweck: Bau und Betrieb elektr. Bahnen im gegenwärtigen und zukünftigen Weichbilde von Hirschberg und dem Hirschberger Thal, sowie anderen Städten und Ortschaften, Er- zeugung elektr. Energie u. gewerbl. Ausnützung elektr. Ströme zur Beleucht. u. Kraftabgabe und anderen Zwecken. Die früher einer Ges. m. b. H. gehörende Bahn Hirschberg-Warm- brunn-Hermsdorf war urspr. Gasstrassenbahn, seit 1900 aber eléktr. Betrieb. Linien: a) Bahn- hof Hirschberg-Cunnersdorf-Herischdorf-Warmbrunn-Hermsdorf, b) Bahnhof Hirschberg- Kaserne, c) Warmbrunn-Giersdorf-Bächteltalweg. Die Strecke nach Obergiersdorf ist am 20./5. 1914 in Betrieb genommen. Bahnlänge 19.15 km, Spurweite 1 m, oberirdische Strom- zuführung; die Ges. besitzt eigene elektr. Zentrale. Beförderte Personen 1908–1920: 1 616 397, 1 674 366, 1 773 298, 1 912 931, 2 151 195, 2209 310, 1 977 193, 1 888 841, 2 386 900, 2 789 593, 2 586 933, 3 214 019, 2 791 436; Einnahme inkl. Gepäck: M. 257 181, 265 962, 283 417, 292 150, 327 974, 338 171, 331 081, 318 838, 393 411, 468 000, 525 202, 958 352. Konzession der Regierung zu Liegnitz v. 28./8. 1899 auf die Dauer von 70 Jahren ab 1900; Verträge mit der Stadtgemeinde Hirschberg v. 9./6. u. 19./12. 1895, 25. u. 30./3. 1896, 6./12. 1898, 23. u. 31./10., 14. u. 23./11. 1899. Die Erlaubnis des Betriebes der Linien im Stadt- gebiete Hirschberg erstreckt sich auf die Zeit bis ult. 1945. Die Genehmigungsurkunde der Regierung enthält keinerlei Auflagen oder Erschwerungen. Der Ver- trag mit dem Provinzialverbande von Schlesien v. 20./30./3. 1899 enthält die Verpflichtung zur Zahlung eines Ausgleichs für die durch die Kleinbahnanlage entstehende Erschwerung der Chaussee:Baulast der Provinz für die Zeit von 1899–1903 inkl. von jährl. M. 200 pro km benutzter Chausseelänge und für die Zeit v. 1./1. 1904 bis 31./12. 1908 von M. 300 70 jahr und km benutzter Chausseelänge. Vom 1./1. 1909 ab beträgt die jährl. an die Provinz zu entrichten e. Entschädigung 2 % der Bruttoeinnahme des verflossenen Betriebsjahres, mind. aber M. 300 pro km Chausseelänge. Bezüglich des Erwerbs der Bahn nach Ablauf der Konz. sollen die Bestimm. des § 6 Absatz 3 des Gesetzes v. 28.7. 1892 Geltung haben. Findet eine Übernahme des Bahnunternehmens durch den Provinzialverband nicht statt, so muss die Beseitigung der Bahnanlagen von der Provinzialstrasse und die Wiederherstellung des früheren Zustandes binnen spät. 3 Monaten nach Ablauf der Konz.-Dauer erfolgt sein. Will der Provinzialverband im Falle des Erlöschens oder der Zurücknahme der Konz. §§ 23/24 des Ge.- setzes v. 28./7. 1892 den Übergang der Bahnanlage in sein Eigentum verlangen, so ist die in diesem Falle zu zahlende Entschädigung durch Taxatoren festzusetzen. Die Stadt Hirschberg erhält vom dritten Geschäftsj. an einen jährl. Gewinnanteil, der wie folgt ermittelt wird: nach den Abschreib. erhält zunächst die Akt.-Ges. 5 0%% des Anlagekapitals; von dem alsdann verbleib. Rest ist vom 3. bis einschl. 25. Geschäftsjahre ein Drittel und vom 26.–50. Geschäftsjahre die Hälfte an die Stadt Hirschberg abzuführen. Nach Ablauf des Stadtvertrages (1945) verlängert sich der Vertrag von 10 zu 10 Jahren, wenn nicht mind. 3 Jahre vor diesem Termin bezw. vor Ablauf der jeweiligen 10jähr. Verlängerungs- dauer die weitere Fortdauer des Vertrages gekündigt wird. Bei Erlöschen des Vertrages infolge der Kündig. hat die Ges. auf Verlangen des Magistrats die für die Bahnanlage in Benutzung genommenen Strassen unter Entfernung der zur Bahn ge örigen Gegenstände als Geleise efc. auf eigene Kosten wieder in vollkommen 98166 Zustand zu versetzen. Wird ein solches Verlangen seitens der Stadt Hirschberg nicht gestellt, so geht er gesamte Oberbau der Strassenbahn im Stadtgebiet unentgeltlich in städtisches Eigentum über und die Stadtgemeinde ist ausserdem berechtigt, Wagen, Gebäude, Grundstücke und Gerätschaften zum Taxwert zu übernehmen, während sie für den Fall, dass sie von diesem Rechte Gebrauch macht, gleichzeitig verpflichtet ist, den Oberbau der Bahnanlage ausserhalb des städtischen Gebietes zum Taxwerte zu übernehmen. Der Taxwert wird nach dem Preise bPerechnet, welchen die einzelnen Teile der Anlage und die Utensil. in der als- dann vorliegenden Beschaffenheit an Ort und Stelle bezw. in verarbeitetem Zustande haben. Der Elektriz.-A.-G. vorm. W. Lähmeyer & Co. in Frankf. a. M. hat die Hirschberger Thalbahn für die oberste Bauleitung und Be- aufsichtigung der Betriebsführung eine Abgabe von jährl. M. 2500 auf die Dauer der Konz. aus den Betriebs. überschüssen zu vergüten. Kapital: M. 2 000 000 in 2000 Aktien à M. 1000. Urspr. M. 1 250 000, herabgesetzt lt. G.-V. v. 3./4. 1903 um M. 250 000 durch Vernichtung von 250 Aktien, welche der Ges. seitens der Elektriz.-A.-G. vorm. W. Lahmeyer & Co. in Frankf. a. M. unentgeltlich zur Verf. gestellt wurden. Erhöht lt. G.-V. v. 23./5. 1913 um M. 500 000. Nochmals erhöht lt. G.-V. v. 31./3. 1917 um M. 500 000 (auf M. 2 000 000) in 500 Aktien, begeben zu pari. Diese neuen Aktien erhalten bis Ende des auf den Friedensschluss folgenden Geschäftsjahres nur 4 % Div. Aktien nicht notiert. „ Anleihe: M. 1 000 000 in 4½ % Teilschuldverschreib. lt. G.-V. v. 3./2. 1903, rückzahlbar zu 102 %. 1000 Stücke Lit. A à M. 500, 500 Lit. B à M. 1000, auf Namen der Breslauer Disconto-Bank, an Ordre gestellt und durch Indossament übertragbar. Zs. 2./1. u. 1./7. Tilg. ab 1904 lt. Plan innerh. 40 Jahren. Verl. im April auf 1./7.; auch verstärkte Tilg. oder Totalkündig. mit 3 monat. Frist zulässig. Sicherheit: Erststellige Hypoth. von M. 1 100 000 auf dem gesamten Bahnunternehmen. Zahlst. wie bei Div.-Scheinen. Coup.-Verj.: 4 J. (K.), der Stücke 30 J. (F.). In Umlauf Ende 1920 M. 775 500. Kurs in Breslau Ende 1903–1920: 102.30, 103.25, 102.50, 102.60, 100.75, 103, 103, 104, 103, 101, 102, 102.50*, –, 94, –, 98*, 99, 96 %. Eingef. 22./7. 1903: 99.75 %. Geschäftsjahr: Kalenderj. Gen.-Vers.: Im I. Geschäftshalbj. Stimmrecht: 1 Aktie = 1 St. Gewinn-Verteilung: 5 % z. R.-F. (Grenze 10 % des A.-K.); event. ausserord. Abschreib. u. Rückl., vertragsm. Tant. an Vorst. u. Beamte, demnächt 4 % Div., vom Übrigen 10 % Tant. an A.-R. (unter Anrechnung von M. 500 fester Vergüt. pro Mitgl.); Rest zur Verf. der G.-V. Bilanz am 131. Dez. 1920: Aktiva: Einführ. des elektr. Betriebes 275 000, Grundstücke u. Gebäude 721 204, Bahnkörper u. Oberbau 1 067 116, Oberleitung 499 941, Masch. u. elektr. Einricht. 346 741, Wagen 579 990, Licht- u. Kraftanlagen 229 591, Werkzeug u. Werkzeugmasch. 15 166, Einricht. 20 107, Dienstkleider 1, Kassa 4725, Wertp. 92 027, Bürgsch. 31 483, voraus- bez. Beträge 16 055, Waren 680 341, Bankguth. 51 592, Schuldner 104 449. – Passiva: A.-K. 2 000 000, Schuldverschreib. 775 500, R.-F. 64 702 (Rückl. 7466), Kap.-Tilg.- u. Ern.-F. 822 458, 161* ―――――――――――――――――――――――――――――――Ü―――――――=――———――