Elektrische Strassenbahnen, Klein- und Pferdebahnen etc. 2573 malige Abfindung von M. 1 200 000 zu verlangen, welcher Betrag durch Schreiben vom 5. Juli 1898 eingefordert wurde. Die Zahlung erfolgte am 2. Jan. 1900. Übersteigt der Bahnkörper der neu ausgebauten Strecken die Grösse von 100 000 qm, so tritt für das Mehr die obengenannte jährliche Abgabe von 30 Pfg. für das Quadratmeter wieder ein. Die Stadt Magdeburg erhielt 1911–1920: M. 103 527, 107 930, 112 691, 114 091, 154 083, 205 037, 450 259, 907 986, 746 010, 1 593 030. Nach Ablauf der Konzession fällt die Bahnanlage im Stadtbezirk, die elektrische Streckenausrüstung, sowie die sämtlichen Wagen mit Ausnahme der in den letzten fünf Jahren angeschafften, unentgeltlich als freies Eigentum an die Stadtgemeinde Magdeburg. Den Rest der Wagen, sowie die Bahngrundstücke mit aufstehenden Gebäuden kann die Stadt zum Taxpreise übernehmen. Dieser Wert wird geschätzt nach dem Zustande z. Z. der Übernahme (im Streitfalle durch ein Schiedsgericht). Die Stadt ist jedoch auch berechtigt, unter Verzicht auf ihr Übernahmerecht, die gänzl. oder teilweise Be- seitigung aller auf oder im öffentl. Grunde vorhandenen Anlagen und die ordnungs- mässige Instandhaltung des letzteren auf Kosten der Unternehmerin zu verlangen. Die Stadt Magdeburg kann jedoch vom 1. Jan. 1915 ab von fünf zu fünf Jahren nach voraufgegangener zwölfmonatiger Anzeige die ganze betriebsfähige Anlage nebst sämtlichem Zubehör käuflich erwerben. Der Übern ahmepreis wird gefunden aus dem Mittel des Taxwertes und des Nutzungswertes. Der Taxwert der Anlage wird geschätzt nach dem Zustande, in welchem sie sich zur Zeit der Übernahme befindet. Der Nutzungs- wert wird nach dem Durchschnittsertrage der letzten fünf Jahre, wovon das günstigste und ungünstigste Jahr ausser Betracht bleiben, in der Weise festgestellt, dass dieser Durchschnittsertrag kapitalisiert wird: Bei der Übernahme am 1. Jan. 1915 mit dem 30 fachen Betrage, am 1. Jan. 1920 mit dem 25fachen Betrage, am 1. Jan. 1925 mit dem 20fachen Betrage, am 1. Jan. 1930 mit dem 16fachen Betrage, am 1. Jan. 1935 mit dem 12 fachen Betrage, am 1. Jan. 1940 mit dem Sfachen Betrage, am 1. Jan. 1945 mit dem Afachen Betrage. Der sich nach vorstehender Berechnung ergebende Nutzungswert darf nicht geringer sein als der Nutzungswert nach dem Durchschnitt der letzten zehn Jahre. In der a. o. G.-V. v. 19./7. 1918 wurde der neue mit der Stadtverwaltung vereinbarte Strassenbahntarif einstimmig angenommen. Dieser sieht eine Erhöhung der Fahrpreise von 10 auf 15 Pf. vor. Wegen der völlig veränderten wirtschaftl. Verhältn. entstand mit der Stadt ein Prozess, der durch Vergleich beendigt wurde. Hiernach ist die Ab- gabepflicht in der Weise geregelt, dass die Stadt eine feste Abgabe von 5 % der Brutto- Einnahmen erhält, während nach dem früheren Vertrage dieselbe je nach dem Steigen der durchschnittl. kilometrischen Einnahme wuchs. Nach dem Vergleiche ist sodann aus dem Gewinn eine Div. von 6½ % an die Aktionäre zu verteilen; der dann noch verbleib. Gewinn ist zwischen der Stadt u. der Ges. je zur Hälfte zu verteilen. Im engsten Zusammenhang hiermit stehen die Abmachungen über die Gestaltung des Fahr- preises, wonach die Ges. berechtigt ist, einen Tarif zu fordern, der es ermöglicht, die erwähnte Abgabe zu zahlen u. eine angemessene, 6½ % des jeweiligen A.-K. über- steigende Dividende zu verteilen. 1920 mehrfache Tarifsteigungen bis auf 60 Pf. für den Einzelfahrschein, entsprechend für Zeitkarten. Durch die Verträge v. 14. Juli/4. Aug. 1917 u. v. 25./7. 1918 ist die Verpflicht. über- nommen, auf Verlangen der Stadt gewisse Linien zu bauen. Die Stadt hat den Bau der Linie nach dem Industriegelände gefordert. Vertragsgemäss ist die Stadt ver- pflichtet, zur Bestreitung von Baukosten ein Darlehen zu gewähren; dieses Darlehen ist in Höhe von M. 400 000 gegeben. Kapital: M. 9 000 000 u. zwar M. 1 200 000 in 2400 Aktien Serie A (Nr. 1–2400) à M. 500, M. 7 800 000 in 7800 Aktien Serie B (Nr. 1–7800) à M. 1000. Urspr. M. 1 200 000, erhöht 1898 um M. 3 600 000 in 3600 Aktien Serie B, von diesen Aktien erhielt die „Union“ Elektr.-Ges. in Berlin (siehe oben) 1200 Stück, die übrigen 2400 Aktien wurden den Aktionären zu 145 % angeboten, ferner erhöht 1899 um M. 1 200 000 (auf M. 6 000 000) in 1200 Aktien à M. 1000, angeboten den Aktionären zu 104 %. Die G.-V. v. 23./6. 1920 beschloss die Erhöh. des A.-K. um M. 3 000 000, ab 1./1. 1921 div.-ber., wovon M. 2 000 000 von der Stadt zu 130 % über- nommen u. M. 1 000 000 den Aktionären zu 107 % angeboten wurden. Anleihen: I. M. 3 000 000 in 4 % (bis 30./9. 1906 4½ %) Oblig. v. 1900, rückzahlbar zu 103 %, Stücke à M. 2000, 1000 u. 500, lautend auf Namen u. durch Blanko-Indoss. übertragbar. Zs. 1./4. u. 1./10. Tilg. ab 1906 in längstens 44 Jahren lt. Tilg.-Plan durch Verlos. oder Kündig. Verlos. im April auf 1./10. Verstärkte oder Totalkündig. mit 6 monat. Frist auf einen Zinstermin zulässig. Verj. der Coup. in 4 J. (K.), der Stücke gemäss den gesetzl. Bestimm. Zahlst.: Magdeburg: Ges.-Kasse, F. A. Neubauer; Berlin: Berliner Handels-Ges., S. Bleichröder, Bank f. Handel u. Ind., Disconto-Ges., Dresdner Bank, Nationalbank für Deutsch- land. Kurs in Berlin Ende 1900–1905: 104, 105.80, 105.60, 106, 104.75, – %. Aufgelegt 18./5. 1900 zu 101 %. Kurs seit 1906 wie bei Anleihe II. II. M. 1 500 000 in 4 % (bis 30./9. 1906 4½ %) Oblig. v. 1901, rückzahlbar zu 103 %; Stücke zu M. 2000, 1000 u. 500, lautend auf Namen, u. durch Blanko-Indoss. übertragbar. Zs. 1./4. u. 1./10. Tilg., Auslos., Zahlst. etc. wie bei Anleihe I. Eingeführt im Mai 1901. Von beiden Anleihen Ende 1920 noch in Umlauf: M. 3 766 500. Die Stücke beider 4½ % Anleihen wurden 10.–25./4. 1906 in 4 % konvertiert; bei Rückgabe der abgest. Oblig. wurde eine Barvergüt. von ½ % gewährt. Nicht konvert. Stücke (M. 48 500) wurden zum 1./10. 1906