―§―‚§‚‚―― Elektrische Strassenbahnen, Klein- und Pferdebahnen ete. 2591 pflichtet, die Rentabilität neuer Linien zu garantieren, falls sie deren Bau etwa gegen den Willen der Berliner Ges. durch ihren Aktienbesitz durchsetzen sollte. Sie übernimmt den Vorsitz im A.-R., wogegen der Berliner Ges. die Überwachung des Betriebes u. das Vorschlags- recht für die Besetzung des Direktorpostens zusteht. Auf Verlangen der Lokalbahn ist die Stadt vom 31./12. 1920 bis 31./12. 1925 verpflichtet, den der Lokalbahn verbliebenen Aktien- besitz (M. 2 900 000) zum Kurse von 120 % zuzüglich 4 % Stückzinsen zu übernehmen. Die Stadt hat ihrerseits das Recht, die Übergabe des restlichen Aktienbesitzes vom 31./12. 1920 bis 31./12. 1930 zu verlangen. Der Kurs beträgt in diesem Falle vom 31./12. 1920 bis 31./12. 1925 140 % u. steigt von da ab von Jahr zu Jahr um je 1 %, überall zuzüglich 4 % Stückzinsen Die Bestimmungen über Genussscheine wurden 1900 beseitigt. 3 Am 31. Dez. 1920 fand nach voraufgegangener einjähr. Kündig. die Übergabe der noch im Besitz der Allg. Lokal- u. Strassenbahn-Ges. verbliebenen Restaktien von M. 2 900 000 an die Stadt Saarbrücken statt. Mit Rücksicht auf die ungünstige wirtschaftliche Lage der Ges. fand sich die Allg. Lokal- und Strassenbahn-Ges. bereit, auf das vertraglich ver- einbarte Agio von 20 % des Nennwertes, sowie die 4 % Stückzinsen gleich zus. rund M. 700 000 zu Gunsten der Saartalbahnen zu verzichten und ferner derselßen einen Betrag von M. 800 000 zur Verfügung zu stellen, welcher in monatlichen Raten von M. 12 500 bis Dez. 1926 zurückzahlbar ist. Die Stadt Saarbrücken hat den Saartalbahnen gleichzeitig einen Sanierungszuschuss von M. 1 500 000 „à fonds perdu“ bewilligt. Durch diese Mass- nahmen wurden der Ges. somit M. 2 200 000 zu Sanierungszwecken zugeführt. Nach Über- nahme des gesamten A.-K. ermässigte die Stadt Saarbrücken die ihr vertraglich zustehende Abgabe, welche für 1920 mehr als M. 1 000 000 betragen haben würde, auf 2 % der Ein- nahmen, gleich etwa M. 210 000. Auch für 1919 wurde nachträglich die gleiche Berechnung zugestanden, sodass auf die ursprünglich berechnete Abgabe ein Nachlass von M. 108 000 erfolgte, welcher dem Jahre 1920 zugute kommt. Anleihen: I. M. 1 500 000 in 4½ % Oblig. lt. G.-V.-B. v. 1901, Stücke à M. 1000 u. 500, lautend auf Namen der Allgem. Elektricitäts-Ges. in Berlin, rückzahlbar zu pari ab 1905–34 durch jährl. Ausl. im Juli auf 2./1. Seit 1908 kann die Tilg.-Rate verstärkt u. auch die ganze Anleihe gekündigt werden. Aufgelegt zur Zeichn. 1901 zu pari. Zahlst.: Ges.-Kasse; Strassburg i. E.: Ch. Staehling, L. Valentin & Co. (Strassb. Bank); Metz: Bankhaus Mayer & Co., Banque de Metz. II. M. 1 000 000 in 4½ %, Oblig. lt. G.-V.-B. v. 1902, Stücke à M. 1000 u. 500, lautend auf Namen der Allgem. Elektric.-Ges. in Berlin, rückzahlbar zu pari ab 1906–34 durch jährl. Ausl. im Juli auf 2./1. Seit 1909 kann Tilg.-Rate verstärkt und auch die ganze Anleihe gekündigt werden. Aufgelegt zur Zeichnung 1902 zu pari. Zahlstellen: Ges.-Kasse; Strass- burg i. E.: Ch. Staehling, L. Valentin & Co. (Strassb. Bank). Kurs zu I. u. II. in Strassburg Ende 1902–1920: 102.50, 103, 102.50, 102.50, 101.50, 100, 100, 100, 99.50, 99.50, 100, 97, 977, 9333% III. M. 1500 000 3 einem 4½ % Darlehn der Knappschaftl. Rückversich.-Anstalt a. G. in Charlottenburg; rückzahlbar zum Nennwert ab 31./12. 1920 bis 31./12. 1959. Ab 1./7. 1921 kann Tilgungsrate verstärkt und auf das ganze Darlehn nach voraufgegangener einjähr. Kündigungsfrist zurückgezahlt werden. IV. M. 5 000 000 Teilschuldverschreib. gemäss G.-V. v. 12./1. u. 13./2. 1920 in Stücken à M. 5000, 1000, 500, rückzahlbar zu pari ab 1925–1960 durch jährl. Auslos. Die Schuld- verschreib., ausgegeben zu pari, lauten auf den Namen der Deutschen Bank Fil. Saarbrücken u. sind durch Blanko-Indoss. übertragbar. Zahlstellen: Ges.-Kasse u. Deutsche Bank Fil. Saarbrücken. Geschäftsjahr: Kalenderjahr. Gen.-Vers.: Im I. Sem. Stimmrecht: 1 Aktie = 1 St. Gewinn-Verteilung: 5 % zum R.-F., vertragsm. Tant. an Vorst. u. Angestellte, 4 % Div., vom Übrigen 8 % Tant. an A.-R. (ausser einer festen Vergütung von M. 9000), Rest Super-Div. bezw. nach G.-V.-B. Bilanz am 31. Dez. 1920: Aktiva: Genehmig.-Kosten 491 212, Umwandl.-Kosten 848 541, Bahnkörper 3 186 928, Stromzuführ. 1 113 302, Grundstücke 289 171, Gebäude 1 194 991, Wagen 1 732 960, Kraftwerke 713 459, Werkstätten 74 399, Möbel u. Geräte 94 444, Bekleid.- Stücke 1, Vorarbeiten u. unfertige Bauten 2 003 177, Vorräte 4 234 068, Sicherheitsleist. 21 425, verfügb. Wertp. 3487, Abschreib. auf Wertp. f. Kursverlust 256, Bürgschaften 65 000, Kassa 1365, vorausbez. Versich. 26 660, Beamten-Haftgeld 67 657, Aussenstände 1 160 854, Lebensmittel-Abteil. 13 666, Verlust 5 728 978 Sa. M. 23 065 497. – Passiva: A.-K. 6 000 000, Anleihen 6 495 000, Darlehn 1 482 000, unerhob. Schuldverschreib. 220 926, do. Zs.-Kto 211 013, R.-F. 109 403, Tilg.-Rückl. 713 425, Ern.-do. 1 716 298, Sanierungsstock 2 200 000, Beamten- Fürsorgekasse 146 778, Arb.-Unterst.-Kasse 8881, Beamten-Haftgelder 67 657, Kredit. 3 629 113, Deutsche Bank (Bürgschaften) 65 000. Sa. M 23 065 497. Gewinn-u. Verlust-Konto: Debet: Verlustvortrag 1 403 949, Besold. einschl. Teuerungs- zulagen 6 367 242, Bekleid.-Kosten 314 499, Personalversich. 115 879, Unk. 489 617, Steuern u. Abgaben 166 867, Bahnkörper-Unterhalt. 449 435, Gebäude- u. Grundstücks.- do. 80 874, Stromkosten 3 983 121. Wagen-Unterhalt. 1 771 289, Stromzuführ.- do. 92 043, Werkstatts- u. Geräte- do. 109 673, Zs. 251 813, Abschreib. auf Wertp. f. Kursverlust 256, do. auf Bahn- körper-Umbau 300 000, do. auf Lebensmittel-Abt. einschl. Unk. 10 000, Verlust bei Beteil. an der Saarland-Einkaufs-Ges. 65 000, Rückl. f. Tilg. 68 999, do. f. Ern.-F. 700 000, Zuweis. zur Beamten-Fürsorge-Kasse 35 028. – Kredit: Bahnbetrieb: Personenverkehr 10 298 563,