2600 Elektrische Strassenbahnen, Klein- und Pferdebahnen etc. Aufsichtsrat: (3–-7) Vors. Ziegeleibesitzer Gustav Mann, Herzfelde; Stellv. Dr. W. Man- heimer, Berlin; Ziegeleibesitzer Reinhard Mann, Herzfelde; Ziegeleibesitzer Otto Mann, Strausberg; Ziegeleibesitzer Fritz Hornemann, Berlin. Zahlstellen: Berlin: Ges.-Kasse, Berliner Handels-Ges., N. Helfft & Co., S. L. Landsberger; Bromberg: M. Stadthagen. Stuttgarter Strassenbahnen in Stuttgart, Hauptstätterstr. 153. Gegründet: 31./3. 1868 als Stuttgarter Pferde-Eisenbahn-Ges.; handelsger. eingetr. 7./15. April 1868. Firma geändert wie gegenwärtig lt. G.-V.-B. v. 31./3. 1890. Landesh. Genehm. v. 31./3. 1868. Konz. bis Ende 1930. Zweck: Bau u. Betrieb von Strassenbahnen in Stuttgart, Cannstatt u. Umgebung. Fusio- nierte 1889 mit der 1886 gegr. „Neuen Stuttgarter Strassenbahn Lipken & Cie.“ – Strassenbahn mit elektr. Betrieb (oberird. Stromzuführ.). Bahnlänge Ende 1919: 76.72 km, Betriebslänge 129.60 km, Gleislänge (ohne der Depotgleise) 135.01 km, Spurweite 1 m. Auf das von der Stadt Stuttgart konzessionierte Innerortsnetz entfallen z. Zt. Bahnlänge 51 km. Auf die seitens der Regierung konzessionierten Vorortsstrassenbahnen entfallen 20.2 km Bahnlänge, mit 57.26 km Betriebslänge u. 24.66 km Gleislänge. Zur Zeit werden 21 Linien betrieben. Personen-Beförderung 1909–1920: 32 951 395, 37 190 501, 43 670 171, 50 641 904, 53 981 078, 56 018 610, 56 795 117, 64 647 217, 84 031 160, 100 264 787, 107 178 919, 91 591 820; Fahrtaxen- einnahme M. 2 860 381, 3 323 259, 3 956 139, 4 504 372, 4 769 339, 4 763 528, 4 632 044, 5 457 288, 7 088 355, 9500 612, 16012 464, 30 824 648. Es sind vorhanden: 277 Motorwagen u. 236 Anhänge- wagen u. zahlr. Montage- bezw. Arbeitswagen. Personal zirka 1570. An Depots (Strassen- bahnhöfe) sind z. Zt. vorhanden: je eines am Marienpl., an der Augusten u. Schwabstr., in Berg u. in Ostheim u. in Vogelsang, für ein 6. Depot sind am Nordbahnhof die erforderl. Grundflächen erworben. Die neu erbaute Zentralwerkstätte befindet sich in Ostheim. Der gesamte Grundbesitz der Ges. auf Markung Gross-Stuttgart umfasst 6 ha 52 a 25 qm. Zur Zeit sind seitens der Stuttgarter Strassenbahnen 307 Familienwohnungen erbaut u. den Angestellten zu wesentlich ermässigtem Mietzins überlassen. Die Ges. hat 1919 die Cannstatter Strassenbahnen, G. m. b. H., St.-Kap. M 350 000) vollständig übernommen. Seit 1912 Beteilig. an der Esslinger Städt. Strassenbahn mit M. 200 000. Der Betrieb dieser Unternehmung wird von den Stuttgarter Strassenbahnen geführt. Lt. Vertrag v. 27./2. 1920 Übernahme des Betriebs der städtischen Filderbahn einschl. der beiden Weinsteiglinien. Die Gesamtlänge des Filderbahnnetzes beträgt 30*560 km. Das Rechtsverhältnis zwischen der Ges. u. der Stadtgemeinde Stuttgart betreffs Anlage u. Betrieb der Strassenbahn ist durch die Verträge v. 22./8. 1889, 19./7. 1894, 26./6. 1899, 3./2. 1902, 4./8. 1906, 8./4. 1907, 24./11. 1908, 23./5. 1911 u. 11./1. 1913 geregelt. Für die auf Krongutsstrassen verlegten Gleisstrecken sind ausserdem noch die zwischen der königl. Krongutsverwaltung u. der Ges. abgeschlossenen Verträge vom 15./5. 1896 u. 4. Aug./14. Sept. 1898, für die auf Staatsstrassen verlegten Gleise die Verträge mit der Ministerialabteil. für den Strassen- u. Wasserbau vom 30./7. 1892 u. 5./5. 1893, ferner für die Vorortsstrassenbahnen die Genehm.-Urkunden vom 2./6. 1908 bezw 3./4. 1911 massgebend. Die Konz. für die Stuttgarter Innerortslinien läuft am 31./12. 1930, diejenige der Vororts- strassenbahnen: von Stuttgart (Nordbahnhof) nach Feuerbach, von Stuttgart (Nordbahnhof nach Zuffenhausen (Bahnhof), von Feuerbach (Rosenstr.) nach Cannstatt (Ecke Halden- u. Brückenstr.), von Münster a. N. bis Wilhelmatheater (Stuttgart), von Untertürkheim über Wangen nach Gaisburg (Wangenerstr.), von Hedelfingen über Wangen nach Gaisburg, von Kaltental bis Karlsvorstadt (Schützenhaus Stuttgart) läuft am 3./9. 2002 ab. Auf letzteren Zeitpunkt gehen die Vorort-Bahnanlagen mit Wagenschuppen, Depots u. Werkstätten einschl. der hierzu gehörigen Grundflächen, aber ohne rollendes Material, unentgeltlich in das Eigentum des Staates über. Der Staat ist aber auch berechtigt, die Vorortsstrassenbahnen nach 25 jährigem Betrieb, frühestens am 4./9. 1937, gegen Erstattung des Anlagekapitals zu erwerben. Mit dem Ablauf der Konz. für die Innerortslinien am 31./12. 1930 erlangt die Stadt. gemeinde das Recht, die gesamte Bahn- u. Betriebsanlage mit allen beweglichen u. unbe— weglichen Zubehörden zu erwerben. Der Übereignungspreis ist entweder durch Vereinbarung festzustellen oder im Falle eine solche nicht zustande kommt, durch ein Schiedsgericht 2u bestimmen. In beiden Fällen ist bei der Feststellung die Anlage als ein betriebsfähiges Ganzes, jedoch ohne Berücksichtigung des Ertragswertes anzusehen u. zu taxieren. Auch bezüglich der bis jetzt konzessionierten Vorortsstrassenbahnen steht der Stadtgemeinde Stuttgart das vertragliche Recht zu, auf den 31./12. 1930 u. von da an je auf den Schluss jeden Kalenderjahres die oben bezeichneten Vorortsstrassenbahnen einschl. der zu jeder derselben gehörigen beweglichen u. unbeweglichen Zubehörden als Ganzes oder, insoweit sie auf dem Stuttgarter Stadtgebiet verlaufen, käuflich zu erwerben. Wird von diesem Er:- werbungsrecht Gebrauch gemacht, so ist der Strassenbahn-Ges. das Anlagekapital zu ver güten. Die Vorortsbahn nach Kaltental u. die im Jahre 1913 zur Ausführung gekommene Vorortsbahn nach Botnang muss die Stadtgemeinde Stuttgart erwerben, sobald sie die Innerortsbahnen erwirbt. Erklärt die Stadtgemeinde spät. 6 Monate vor Ablauf der Kon“ der Stuttgarter Innerortslinien (31./12. 1930) von dem ihr zustehenden Erwerbungsrech keinen Gebrauch zu machen u. kommt keine anderweitige Vereinbarung zustande, 80 hal