Elektrische Strassenbahnen, Klein- und Pferdebahnen etc. 2601 die Ges. die Pflicht, alle auf den städtischen Strassen u. Plätzen befindlichen Einrichtungen für die Innerortslinien, also Gleisanlage, Leitungsmaste etc. zu entfernen u. die von der Bahn berührten Teile der Strassen u. Plätze in guten, ordnungsmässigen, dem übrigen Stand der betreffenden Strassen entsprechenden Zustand auf ihre Kosten zu versetzen. Die Stadtgemeinde Stuttgart ist jedoch in jedem Fall verpflichtet, den Stuttgarter Strassenbahnen für die ganze Zeit, in der letztere im Besitz u. in der Ausübung der Vorortsstrassenbahn- Konz. ganz oder für einzelne Linien sich befinden, zu gestatten, den Betrieb der Vororts- strassenbahnen von Feuerbach, Zuffenhausen, Münster a. N., Untertürkheim, Hedelfingen, Kaltental unter Benützung der Strassenbahngleise auf dem kürzesten Wege der Stuttgarter Innerortslinien bis zum Schlossplatz in Stuttgart oder neuer Hauptbahnhof, bezw. bei der Botnanger Linie auf einer im Einvernehmen mit den Stuttgarter Strassenbahnen von der Stadtgemeinde Stuttgart zu bestimmenden Linie bis zum Schlossplatz oder dessen Nähe, die in Cannstatt einmündenden Linien (von Feuerbach u. Zuffenhausen) bis zum Bahnhof Cann- statt zu führen. Für die Benützung der Strassen erhältdie Stadtgemeinde seit 1./1. 1897 für das Kalender- jahr 2½ % der jeweiligen Brutto-Einnahmen aus dem Innerortsnetz der Ges. an Fahrgeldern; ausserdem vom 7./9. 1902 an einen jährl. Beitrag von M. 10 000 zur Unterhaltung der Kron- gutstrassen. Die Zahlung von 1 % dieser Abgabe erfolgt ohne Rücksicht auf das Betriebs- ergebnis der Ges. in dem betreffenden J ahre; die Zahlung der weiteren 1½ % ruht in den Jahren, in welchen die Ges. nicht wenigstens 4 % Div. auf die Aktien zur Verteilung bringt; sie ist aber ganz oder teilweise nachzuholen, sobald die Betriebsergebnisse späterer Jahre die Mittel hierzu u. gleichzeitig zur Zahlung einer Div. von 4 % auf die Aktien wieder gewähren. Die Zahlung erfolgt am 1./4. des folg. Jahres. Verbleibt vom 1./1. 1902 an der Ges. nach Bezahlung einer 6 % Div. auf die Aktien noch ein weiterer Überschuss, so erhält die Stadtgemeinde o desselben als weitere Abgabe. Kapital: M. 9 000 000 in 9000 Aktien à M. 1000, eingeteilt in Lit. A Nr. 1–625, Lit. B Nr. 1–800, Lit. C Nr. 801–1550, Lit. D Nr. 1551–2182, Lit. E Nr. 2183–3682, Lit. F Nr. 3683 bis 5950, Lit. G Nr. 5951–6125, Lit. H Nr. 6126–8375. Urspr. fl. 375 000 = M. 642 857.14 in 3750 Aktien à fl. 100; später erhöht um 800 St.-Aktien Lit. B à M. 1000 = M. 800 000, 750 St.- Aktien Lit. C à M. 1000 = M. 750 000, 175 Prior.-Aktien à M. 1000 = M. 175 000. Dann um den Betrag der St.-Aktien Lit. D erhöht lt. G.-V.-B. v. 31./3. 1898, angeboten den Aktionären zu 107.50 %, Rest von einem Konsort. zu 150 % übernommen. Die G.-V. v. 20./7. 1899 beschloss weitere Erhöhung um M. 1 500 000 (auf M. 4 500 000) in 1500 St.-Aktien Lit. E à M. 1000. Diese Aktien wurden den Aktionären zu 108.25 %, anderweitig zu 125 % an- geboten. Die a. o. G.-V. v. 15./12. 1908 hat beschlossen, zum Zwecke der Unifizierung des A.-K. dasselbe um M. 18 000 in der Weise herabzusetzen, dass a) die 3750 Aktien à fl. 100 – M. 642 857 zu je 6 Stück in Aktien à M. 1000 = M. 625 000 zus. zulegen u. auf jede Gulden- Aktie M. 4.77 bar herauszuzahlen, b) die Aktie Lit. D Nr. 2182 unter Barzahlung von M. 142.86 auf den Nennwert von MI. 1000 herabzusetzen. Die a. o. G.-V. v. 15./12. 1908 hat ferner beschlossen, die bisherigen M. 175 000 Prior.-Aktien à M. 1000 durch Abstempelung in St.-Aktien (jetzt Lit. G Nr. 5951–6125) von gleichem Nennwert unter Fortfall der diesen Prior.-Aktien bisher zustehenden Vorrechte u. gegen Gewährung einer Barabfindung von je M. 200 an jede Prior.-Aktie umzuwandeh. Die G.-V. v. 15./12. 1908 genehmigte dann noch die Erhöh. des A.-K. um M. 2 268 000 (also auf M. 6 750 000) in 2268 Aktien Lit. F à M. 1000 mit Div.-Ber. ab 1./1. 1911. Bis zu diesem Zeitpunkt erhielten die Aktien auf die eingezahlten Beträge 5 % Bauzinsen. Die Ges. für elektr. Unternehmungen in Berlin hat diese Aktien zum Kurse yon 113 % mit der Verpflichtung übernommen, den Aktionären auf je 2 alte Aktien à M. 1000 oder auf je 12 Aktien à fl. 100 eine neue Aktie à M. 1000 zum Kurse von 115 % zum Bezuge anzubieten, was v. 30.3.–15./4. 1909 erfolgte. Bei der Ausübung des Bezugsrechts war eine erste Einzahl. von 25 % sowie das Agio von 15 %, im ganzen M. 400 für je nom. M. 1000 neuer Aktien zuzügl. 5 % Stück-Zs. seit dem 15./2. 1909 bis zum Zahlungs- tage sowie der Schlussnotenstempel in bar zu erlegen, wogegen Interimsscheine nebst 4 Zins- scheinen sowie Gewinnanteil- u. Erneuer.-Scheinen zur Aushändigung kamen. Weitere je 25 % wurden am 1./4. u. 1./10. 1910 u. 1./4. 1911 eingezahlt. Die Erhöhung des A.-K. erfolgte zur Durchführung des Erweiterungsprogramms durch den Bau von Vorortbahnen etc. Zur eschaffung der erforderlichen Mittel für Erweiterung des Unternehmens beschloss die G.-V. V. 29./3. 1913 Erhöhung des A.-K. um M. 2 250 000 mit Div.-Ber. ab 1./4. 1914, übernommen von der Ges. für elektr. Unternehmungen zu 115 %, angeboten den alten Aktionären 3:1 vom 16.–31./7. 1913 zu 118 %. 25 % u. das Agio waren am 1./8. 1913 einzuzahlen, 50 % am 1./4. 1914 u. restl. 25 % am 1./12. 1914. Anfang 1918 ging die Majorität der Aktien ad. M. 7 000 000) zu 180 % aus dem Besitz der Ges. f. elektr. Unternehm. in Berlin an die bamler-Motoren-Ges. u. den Grossindustriellen Dr. Rob. Bosch, bzw. an die Stadt Stuttgart Uber. Bezugsrechte: Bei Emission neuer Aktien haben die Besitzer der Aktien früherer missionen ein Vorrecht Anleihe von 1902: M. 2 500 000 in 4 % Schuldverschreib. Ilt. minist. Genehm. v. 24./5. 1902, zückzahlbar zu 105 % 5000 Stücke (Nr. 1–5000) à M. 500 auf den Inhaber. Zs. 1./5. u. 1./11. Tilg. ab 1906–1930 durch jährl. Auslos. am 15./7. auf 1./11. Eine hypoth. Eintragung zur Sicherung der Anleihe hat nicht stattgefunden, dagegen bat sich die Ges. verpflichtet, bis zur vollständigen Tilg. der Anleihe keinerlei hypoth. Belastung ihres bei Aufnahme der