2620 Dampfschiffahrts- und Hafen-Gesellschaften, Reedereien etc. gehören, von ihm verwaltet oder betrieben werden. Die Festlegung der Linien der Maildampfer, ihre Bemannung, die Bestimmung ihrer Abfahrten, Anlaufhäfen, ihre Bekohlung, Verproviantierung, Ausrüstung, Unterhaltung u. die allgemeine Verwaltung erfolgt durch die United States Mail Steamship Company, die eine rein amerikanische Ges. ist. Der Vertrag sichert dem Norddeutschen Lloyd das Recht, seine eigenen Schiffe oder gemietete Passagierdampfer früherer deutscher Herkunft auf den oben erwähnten Linien zu jeder Zeit in den Dienst einzustellen. Dieser Schiffsraum darf jedoch 200 000 t nicht überschreiten, d. i. ungefähr der gleiche Schiffsraum, den die United States Mail Steamship Company einzustellen beabsichtigt. Im übrigen lässt der Vertrag dem Norddeutschen Lloyd völlig freie Hand, sich im Schiffahrtsverkehr nach anderen Häfen der Vereinigten Staaten oder nach anderen Ländern so zu betätigen, wie es ihm wünschenswert erscheint. So hat Anfang Sept. 1920 der Norddeutsche Lloyd unter deutscher Flagge einen Dienst zwischen Bremen, Brasilien u. dem La Plata mit seinen beiden auf der Werft des Bremer Vulkan erbauten Dampfern ,Vegesack“ u. „Bremerhaven“ u. verschiedenen gemieteten Dampfern eingerichtet, der bis jetzt gute Erfolge verspricht. Neben dem Vertrag mit der U S. Mail S. S. Co. kam ein weiterer Vertrag mit der J. H. W. Steele Company in Galveston zustande, der dem Norddeutschen Lloyd die Vertretung dieser Ges. für deren Dampferdienst von Bremen u. Hamburg nach den Golf. Häfen der Vereinigten Staaten sowie kubanischen u. mexikanischen Häfen übertrug. Bekanntlich hat die Hamburg-Amerika-Linie einen auf anderer Grundlage beruhenden Vertrag mit der Harrimangruppe in den Vereinigten Staaten geschlossen. Das Recht zu freier Betätigung anf diesem Gebiete konnten sich die Linien angesichts der gegenüber dem Frieden völlig veränderten Verhältnisse gegenseitig nicht streitig machen. Doch kann erfreulicherweise festgestellt werden, dass bei keiner der beiden Linien die Absicht besteht, sich entgegen den Zielen, die mit der vor dem Kriege ange- bahnten Interessen-Gemeinschaft bezweckt wurden, den Wiederaufbau durch unnötigen Wettbewerb zu erschweren. Ferner schloss der Lloyd Verträge mit den bekannten Rhe- dereien Alfred Holt & Co., Liverpool, Ellermann & Bucknall Steamship Co. Ltd., London u. der Nippon Yusen Kaisha, Tokio, hinsichtlich Aufnahme des Verkehrs von Bremen nach dem fernen Osten, mit der Massgabe, dass der Lloyd die Interessen dieser Schiffahrtsgesell- schaften in Bremen vertrete. Der technische Betrieb des Nordd. Lloyd wurde 1920 in die Form einer selbständigen G. m. b. H. übergeführt. Als solche hat er sich zunächst mit der Reparatur von Eisenbahn- material beschäftigt neben der Tätigkeit auf seinem eigentlichen Gebiete, dem der Reparatur von Schiffen für Rechnung des Lloyd u. für fremde Rechnung. Auch die anderen Hafen- betriebe, wie die Agentur Bremerhaven u. die in eine G. m. b. H. umgewandelte Stauerei des Nordd. Lloyd usw. haben in der Abfertigung fremder Schiffe, teilweise solcher, deren Agenturgeschäfte der Nordd. Lloyd übernommen hat, den Zeitverhältnissen entsprechende u. ihre Unkosten deckende Beschäftigung gefunden. Im Früjahr 1920 wurde die Nordsee Kurbetrieb G. m. b. H. gegründet, die das in Norderney liegende staatliche Konversations- haus gepachtet hat. Durch die Abteilung Seebäderdienst wurde bereits im Jahre 1919 der Verkehr mit den Nordseebädern wieder aufgenommen u. im Jahre 1920 entsprechend ausgebaut. Auch Einrichtung der Linien Swinemünde-Danzig u. Danzig-Pillau-Libau. Auch hat sich der Lloyd in erheblichem Masse dem Luftverkehr zugewandt u. ist bei verschiedenen Luft- verkehrsgesellschaften beteiligt. Das Schicksal des Lloyd, wie das der gesamtdeutschen Rhederei, wird davon abhängen, ob es gelingt, für den verlorenen Schiffsraum eine einiger- massen ausreichende Entschädigung vom Reich zu erhalten. Kapital: M. 250 000 000 in 250 000 Aktien à M. 1000. Urspr. A.-K. in 28 643 Aktien zu 100 früheren Bremer Goldtalern (= M. 332.15); 1860: 10 665 Stück zu 28–30 % zurückgekauft; blieben 17 978 Aktien; dazu 1866 weitere 2022 Aktien begeben zu ca. 130 % u. Dez. 1867: 5000, sowie Dez. 1868 noch 5000 Stück zu pari; macht 30 000 Aktien; dazu 1869: 10 000 Stück u. 1873: 20 000 Stück Lit. A zu pari angeboten, von denen jedoch nur 19 659 genommen, die übrigen erst 1880 begeben wurden; macht 60 000 Stück. Unterm 8./8. 1885 wurden dann die Aktionäre aufgefordert, 10 000 neue Aktien, je zu M. 1000 mit Div.-Recht für 1886 ff. zu beziehen, so dass sie gegen zwei alte Aktien zu 100 Tlr. Gold u. Zuzahl. von M. 342.70 eine neue Aktie über M. 1000 erhielten. Sodann wurde gegen je 3 alte Aktien nebst M. 10.50 bar eine neue Aktie zu M. 1000 ausgehändigt. Weiter erhöht lt. G.-V. vom 13./4. 1889 um M. 10 000 000 zu 150 %; Ilt. G.-V. vom 25./4. 1898 um M. 20 000 000, hiervon angeboten M. 10 000 000 den Aktionären zu 106 %. lt. G.-V. v. 29./5. 1899 um M. 20 000 000 in 20 000 Aktien à M. 1000; hiervon M. 10 000 0000 den Aktionären angeboten zu 110 %, lt. G.-V. v. 27./3. 1901 u. 19./4. 1902 erhöht zur Verstärk. der Betriebsmittel bezw. zur Erbauung weiterer Dampfer um M. 20 000 000, angeboten den Aktionären zu 104.50 %. Nochmalige Erhöh. zur Vermehr. des Schiffsmaterials um M. 25 000 000 (auf M. 125 000 000) in 25 000 Aktien, über- nommen von einem Konsort. zu 112.50 %, angeboten den alten Aktionären zu 116 %, ein- gezahlt 41 % zuzügl. 4 % Stück-Zs. von M. 250 ab 1./10. 1906 bis zum Tage der Zahlung. 25 % am 15./1. 1907 u. 50 % am 15./2. 1907, beidemal zuzügl. 4 % Stück-Zs. ab 1./1. 1907, Diese neuen Aktien nahmen in Höhe von 25 % des Nennwertes für ein Viertelj. an der Div. pro 1906 teil, sind aber seit 1./1. 1907 voll div.-ber. Nochmals erhöht lt. G.-V. v. 5./3. 1921 um M. 125 000 000 (also auf M. 250 000 000 in 125 000 Aktien à M. 1000 mit Div.-Ber. ab 1./1. 1921, übern. von einem Konsort., angeb. den bisher. Aktien 1:1 zu 120 %. Anleihen: Für dieselben haftet der Lloyd mit seinem ganzen Vermögen, sie sind sämtl. gleichberechtigt, jedoch nicht hypothekarisch eingetragen u. haben im Falle der R―――――― 4 B