2732 Plantagen- und Kolonisations-Gesellschaften etc. Onguati-Karibib (14/Km). Die Bahn ist durchgängig eingleisig ausgeführt und mit einem starken, ganz eisernen Oberbau versehen. Im Sept. 1903 wurde mit dem Bau von Swakopmund aus begonnen; die Eröffnung erfolgte am 12./11. 1906 u. wurde der Betrieb am 16./12. 1906 durch die Otavi-Ges. von der Generalunternehmung übernommen. Die Betriebsmittel der Ges. umfassen: 31 Tenderlokomotiven, 20 Wassertender, 2 Motorwagen, 8 Personenwagen u. 379 verschied. Wagen, meistens Güterwagen. Die Baukosten der Bahn beliefen sich bis Ende März 1910 auf rund M. 18 293 683. Ausserdem ist eine von der South West Africa Comp. Ltd. erbaute Zweiglinie Otavi-Grootfontein (92 km) vorhanden, auf welcher Bahn die bei Gr. Otavi, Asis, Guchab im Tagebau gewonnenen Kupfererze verladen werden. Der Abbau bei Guchab begann Anfang 1908, Guchab u. Asis 1909. Die Eisenbahn beförderte 1907/08–1913/14: 22 848, 19 706, 27 531, 45 367, 48 362, 40 477, 47 353 Personen; Einnahmen hierfür u. für Gepäck M. 284 925, 235 647, 298 594, 488 480, 651 578, 470 914, 556 856, ferner befördert 60 504, 62 019, 58 606, 111 194, 100 145, 99 988, 106 994 t Güter. mit M. 3 878 691, 4 089 256, 2 923 232, 4 207 846, 3 981 605, 4 265 197, 4 744 482 Einnahmen, sonst. Einnahmen M. 74 065, 84 242, 52 293, 153 496, 229 958, 183 175, 43 293, zus. also 1913/14: Betriebseinnahmen M. 5 344 632 abzügl. Betriebsausgaben M. 2 383 977, somit Überschuss M. 2 960 655, davon ab der Pachtzins mit M. 1 231 412, so dass der Reingewinn für die Ges. 1913/14 M. 1 729 242 beträgt. Im Okt. 1909 kamen Verhandlungen zum Abschluss, wonach das Reich die Eisenbahn zum 1./4. 1910 gegen Zahlung eines Kaufpreises von M. 22 000 000 übernahm u. der Ges. den Betrieb der Bahn von diesem Zeitpunkt an auf vorläufig 10 Jahre verpachtete. Dieser Pachtvertrag wird stillschweigend um je 5 Jahre verlängert, wenn die Pächterin nicht bis zum 31./3. 1919, 1924, 1929 oder 1934 ihren gegenteiligen Willen dem Verpächter schriftlich anzeigt. Die Pachtsumme beträgt im I. Jahre 4.6 %, im II. 4.7 %, im III. 4.8 %, im IV. 4.9 %, im V. 5 % der Kaufsumme. Für weitere 5 Jahre ist der Satz im Falle der Verpacht. auf 5 %, für die folgenden 10 Jahre auf 6 % u. für weitere 10 Jahre auf 6½ % festgesetzt. Der Kauf- preis war am 1./4. 1910 fällig u. zu zahlen; am 1./4. 1910 M. 5 000 000, am 1./4. 1911 10 000 000, am 1./4. 1912 15 000 000, am 1./4. 1913 20 000 000, am 1./4. 1914 der gesamte Preis. Ebenso ging am 1./4. 1910 die der South West Africa Comp. Ltd. gehör. Bahn Otavi-Grootfontein (92 km) für M. 2 330875 an das Reich über, welche Bahn ebenfalls der Otavi-Minen- u. Eisenb.-Ges. verpachtet wurde. Der Vertrag mit dem Reich wurde in der a. o. G.-V. v. 22./11. 1909 genehmigt. Nach Ver- einbarungen mit der Kolonial-Verwalt. wurde ab 1./4. 1910 der Betrieb der Staatsbahnstrecke Swakopmund-Karibib eingestellt, wogegen die Otavi-Minen- u. Eisenbahn-Ges, einen gewissen Anteil der Betriebseinnahmen auf dieser Strecke an den Fiskus abzutreten hat. Der durch den Verkauf der Eisenbahn an den Fiskus im Geschäftsj. 1910/11 erzielte Buchgewinn in Höhe von M. 3 635 000 ist zu Abschreib. auf die Minenanlagen sowie zur Auffüll. des R.-F. auf den in den Satzungen vorgesehenen Maximalbetrag von M. 2 000 000 = 50 % des Grund-Kap. ver- wandt worden. Grundkapital: Bis 1910: M. 20 000 000 in 200 000 Anteilen auf Inhaber (Nr. 1–200 000) à M. 100 = frs. 125 = £ 5. Hiervon sind aus dem Erlös der Otavibahn 1910 zurückgezahlt worden M. 16 000 000, (siehe unten). Das eingez. Grundkapital beträgt deshalb ab 1910 nur noch M. 4 000 000 in 200 000 abgestemp. Stücken à M. 20. Urspr. Kap. M. 1 000 000, erhöht 1903 um M. 19 000 000. Die Anteile sind in englischer und deutscher Sprache ausgestellt. Sie sind in 20 Serien zu je 10 000 Anteilen eingeteilt, und zwar enthalten Serie Stück 10 000 von je 1 Anteil Nr. 1– 10 000 5 Serien II–VI zu Stück 2 000 von je 5 Anteilen Nr. 10 001– 60 000 12 Serien VII–XVIII zu Stück 1 000 von je 10 Anteilen Nr. 60 001–180 000 2 Serien XINX=XXX zu Stück 200 von je 50 Anteilen Nr. 180 001–200 000 Die Anteile sind unteilbar. Die Urkunden über die Anteile können auch auf den Namen umgeschrieben werden; sie werden in Stücken über einen, fünf, zehn oder fünfzig Anteile ausgestellt. Den Inhaber-Anteilen werden Div.-Scheine auf 10 Jahre und ein Talon bei- gefügt, gegen welchen seinerzeit ein neuer Div.-Bogen auf je weitere 10 Jahre ausgefolgt wird. Die South West Africa Comp. Ltd. in London besitzt z. Z. ca. 50 000 Genussscheine. Infolge des oben erwähnten Verkaufs der Eisenbahn gelangten ab 1./7. 1910 auf jeden Anteil M 80 zur Rückzahl. Die Auszahl. von 80 % wurde dadurch ermöglicht, dass eine Bankengruppe der Ges. den zur Ausschüttung über M. 5 000 000 benötigten Betrag à conto der Forderung an das Reich diskontiert hat. Die Anteile nahmen vom 1./4.–30./6. 1910 für den Nominal- betrag von M. 100; v. 1./7. 1910 ab nehmen sie für den Restbetrag von M. 20 an der Div. teil. Der durch den Verkauf der Eisenbahn an den Fiskus im Geschäftsj. 1910/11 erzielte Buch- gewinn in Höhe von M. 3 635 000 ist zu Abschreib. auf den in den Satzungen vorgesehenen Maximalbetrag von M. 2 000 000 = 50 % des Grundkapitals verwandt worden. Genussscheine: Es gelangten nach Bestimmung der Satzungen 200 000 Genussscheine zur Ausgabe; diese lauten auf den Inhaber, können aber auch auf den Namen umgeschrieben werden und sind in Stücken über einen, fünf, zehn oder fünfzig Genussscheine ausgefertigt. Nach dem mit der South West Africa Comp. abgeschlossenen Vertrage erhielt diese als Preis für die an die Otavi-Ges. übertragenen Rechte die Hälfte der Genussscheine für sich, während die andere Hälfte den ersten Zeichnern der 200 000 Anteile, und zwar 1 Genuss- schein auf je 2 Anteile, zugefallen ist. Die Genusssch. nehmen mit der Hälfte an dem über 5 % Div. hinaus zur Verteil. kommenden Gewinn nach Abzug der Tant. für den Verwalt.-Rat teil. Im Falle der Auflös. der Ges. wird nach Tilg. der Schulden das Vermögen nach Verhältnis der auf