Plantagen- und Kolonisations-Gesellschaften etc. 2741 % M. 1 000 000 in 5½ % Oblig. von 1898; wurde 1917 gänzlich zurück- gezahlt. Geschäftsjahr: Kalenderjahr. Gen.-Vers.: Im I. Sem. Stimmrecht: 1 Aktie = 1 St. Gewinn-Verteilung: 5 % zum R.-F., vom verbleib. Betrage 4 % Div., vom Rest 10 % Tant. an A.-R., Überrest Super-Div. Bilanz am 31. Dez. 1917: Aktiva: Plantagen 2 868 563, Pflanzer-Vorschuss 86 603, Arb.- Vorschuss 180 507, Plantagenkassa 3006, Guth. bei Banken u. Bankiers 3117, Debit. 327 038, Effekten 52 380. – Passiva: A.-K. 1 500 000, R.-F. 150 000, Rückstell. f. Plantagen-Kto 1 225 000, do. f. Pflanzervorschuss-Kto 77 942, do. f. Arb.-Vorschuss-Kto 162 456, Spez.-R.-F. 43 584, Vortrag f. Unk. 3500, Talonsteuer-Res. 15 000, Tant. 23 549, Div. 285 000, Kredit. 34 449, Vortrag 733. Sa. M. 3 521 215. Gewinn- u. Verlust-Konto: Debet: Plantagen-Kto 560 398, Rückstell. 109 987, Spez.- R.-F. 6000, Anleihe-Zs. 1155, Unk. 17 342, Einkommensteuer 31 152, Talonsteuer 3000, Gewinn 309 283. – Kredit: Vortrag 13 784, Rohgewinn auf Produkte 1 001 163, Pacht 12 120, Zs. 7550, Gewinn 3700. Sa. M. 1 038 318. Bilanzen für 1918 u. 1919: Noch nicht veröffentlicht. Dividenden 1898/99–1917: 21 % (18 Mon.), 0, 4½, 15, 9, 20, 7, 16, 13, 26, 12½, 13, 9, 13, 22, 14, 14, 14, 19 %. Coup.-Verj.: 4 J. (K.) Direktion: Adolph Rob. Boehm. Aufsichtsrat: (3–4) Vors. Ed. Const. Hamberg; Stellv. Joh. Rud. Freih. von Schröder, Hamburg; E. Dorn Y de Alsua, Paris. Zahlstellen: Hamburg: L Behrens & Söhne, Schröder Gebrüder & Co. Deutsche Handels- u. Plantagen-Gesellschaft der Südsee- Inseln zu Hamburg, Ferdinandstr. 5 1. Auf Grund der Bundesratsverordn. v. 25./2. 1915 hat der Hamburger Senat der Ges. Befreiung von der Pflicht zur Vorlage der Bilanz, der Gewinn- u. Verlustrechn. u. des Jahresberichtes für die Geschäftsj. 1914, 1915–1920 sowie der Einberuf. der ordentl. Gen.- Vers. gewährt. Gegründet: 16./3. 1878; eingetr. 23./3. 1878. Zweck: Erwerb u. Betrieb von Plantagen u. Faktoreien, sowie von Handel u. Schiffahrt jeder Art, besonders in der Südsee und zwischen dieser u. Hamburg, einschl. Beteil. an anderen Unternehm. Von den (hauptsächl. Palmen-)Pflanzungen auf den deutschen Samoa-Inseln waren Ende 1914 8743 Acres unter Kultur. Haupthandelsartikel der Ges. ist das aus den Kokospalmen gewonnene Kopra. 1901 ist mit der Anlage einer grösseren Kakao- bflanzung auf Samoa begonnen worden; 1912 betrug der Bestand bereits ca. 100 000 Bäume. Ferner besitzt die Ges. Handelsniederlassungen auf Samoa, Tonga u. im Bismarck-Archipel u. unbebaute Ländereien auf Samoa. Das Eigentum auf allen Stationen wurde während des Krieges von der japanischen Regierung einbezogen. Nachdem die Deutsche Handels- u. Plantagen-Ges. u. die Jaluit-Ges. bereits Vorentschädigung für einen Teil der ihnen entzogenen Gegenstände erhalten haben, werden sich beide schon seither einander nahe- stehenden Ges. gemeinsam mit dem Wiederaufbau ihrer Unternehmungen im Auslande befassen. Zur Erleichterung der gemeinsamen Geschäftsführung haben die beiden Ges. die Handels- u. Landbau-Ges. m. b. H. in Hamburg mit einem Kapital v. M. 1 000 000 gegründet. Kapital: M. 3 000 000 in 2750 Aktien (Nr. 1–2750) à M. 1000, wovon die Nr. 1–2500 mit Lit. A bezeichnet u. 250 Namen-Vorz.-Aktien à M. 1000, die höchstens 4 % Vorz.-Div. ge- niessen. Urspr. M. 5 000 000 in 1000 Aktien à M. 5000, reduziert lt. G.-V. v. 28./1. 1881 auf je M. 2500 als Aktien Lit. B u. 2500 Aktien Lit. A à M. 1000 ausgegeben, herabgesetzt lt. G.-V. v. 22./12. 1888 auf M. 2 750 000 durch Reduktion der nom. M. 2 500 000 Aktien Lit. B auf nam. M. 250 000 unter Verzicht der Aktien Lit. A auf die ihnen zustehende priorität. Div. Erhöht lt. G.-V. v. 14./2. 1920 um M. 250 000 (also auf M. 3 000 000) in 250 Namen-Vorz.- Aktien à M. 1000 mit Div.-Ber. ab 1./1. 1920, begeben zu pari; dieselben geniessen höchstens 4 % Vorz.-Div. 3 Genussscheine: In der a. o. G.-V. v. 15./10. 1910 ist die Ausgabe von 5500 auf den In- haber lautenden Genussscheinen beschlossen worden. Jeder Inhaber einer Aktie hatte das Recht, zwei Genussscheine zu erheben gegen Erstattung des Stempels von M. 30 für jeden Genussschein. Die Genussscheine nehmen ab 1./1. 1910 an dem Gewinn-Ergebnis teil u. sind mit Gewinnanteilscheinen für 10 Jahre u. einer Anweisung versehen. Bezugsrecht von allen Aktionären ausgeübt. Bei Auflösung der Ges. wird zunächst auf jede Aktie der volle Nennbetrag derselben, also M. 1000 für jede Aktie, ausbezahlt. Den weiteren Überschuss er- halten die Inhaber der Genussscheine gleichmässig bis zu M. 1000 für jeden Genussschein. Das alsdann noch verbleibende Vermögen wird unter Aktionäre und Genussschein-Inhaber gleichmässig verteilt. Geschäftsjahr: Kalenderjahr. Gen.-Vers.: Im I. Geschäftshalbj. Stimmrecht: 1 St.-Aktie = 1 St., 1 Vorz.-Aktie = 10 St. % Gewinn-Verteilung: 5 % zum R.-F. (ist erfüllt), event. Sonderrücklagen, dann bis 4 % Div., vom verbleib. Betrage 7½ % Tant. an A.-R. (ausser einer festen J ahresvergütung von zus. M. 6000), dann auf jeden Genussschein M. 40, Rest zu gleichen Teilen an Aktionäre und Genussscheine bezw. nach G.-V.-B. auch zu weiteren Abschreibungen und Rücklagen.